Brandschutzbeauftragter

Ein Brandschutzbeauftragter ist eine Person, die für die Einhaltung der Brandschutzvorschriften in einem Unternehmen verantwortlich ist. Brandschutzbeauftragte überwachen die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und arbeiten mit den Mitarbeitern, dem Management und den Brandschutzbehörden zusammen, um ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen. Sie überprüfen die Brandschutzmaßnahmen und die Brandschutzausrüstung, erstellen Notfallpläne und führen regelmäßig Brandschutzübungen durch. Brandschutzbeauftragte sind auch für die Schulung der Mitarbeiter in Bezug auf Brandschutzmaßnahmen und die Einhaltung der Brandschutzvorschriften zuständig.

Welche Aufgaben und Pflichten hat ein Brandschutzbeauftragter?

Ein Brandschutzbeauftragter hat die Aufgabe,

  • die betrieblichen Verantwortlichen hinsichtlich des Brandschutzes zu unterstützen und zu beraten. Er soll insbesondere die Einhaltung der Brandschutzanforderungen für den laufenden Betrieb und den vorbeugenden Brandschutz insgesamt befördern.
  • Bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen, der Gestaltung von Arbeitsverfahren und dem Einsatz von Arbeitsstoffen soll der Brandschutzbeauftragte beratend seine Fachkunde einbringen.
  • Er soll Brand- und Explosionsgefahren ermitteln und ein Brandschutzkonzept erstellen, sich um die Instandhaltung der Brandschutzeinrichtungen kümmern und mit den Aufsichtsbehörden, der Feuerwehr und dem Feuerversicherer zusammenarbeiten.
  • Weiter gehört zu seinem Aufgabenbereich die Aufstellung des Brandbekämpfungs- und des Alarmplans und die Ausbildung der Mitarbeiter im Brandschutz.
  • In Abhängigkeit von der Rechtsgrundlage, auf der die Bestellung erfolgt, können weitergehende Pflichten bestehen. Im Einzelfall empfiehlt es sich, die Aufgaben schriftlich festzulegen.

Sind Brandschutzbeauftragte weisungsbefugt?

Nein, Brandschutzbeauftragte sind nicht weisungsbefugt. Ihre Aufgabe ist es, die Einhaltung der Brandschutzvorschriften im Unternehmen zu überwachen. Sie arbeiten im Rahmen der Richtlinien des Unternehmens und tragen zur Erhaltung eines sicheren Arbeitsumfeldes bei.

Was darf ein Brandschutzbeauftragter?

Ein Brandschutzbeauftragter darf die Einhaltung der Brandschutzvorschriften überwachen, die Brandschutzmaßnahmen und die Brandschutzausrüstung überprüfen, Notfallpläne erstellen, regelmäßig Brandschutzübungen durchführen und die Mitarbeiter schulen. Er darf auch die Kommunikation mit den Brandschutzbehörden und anderen beteiligten Personen verantworten.

Wann wird ein Brandschutzbeauftragter benötigt?

Ein Brandschutzbeauftragter ist erforderlich, wenn ein Unternehmen eine bestimmte Anzahl von Mitarbeitern beschäftigt, bestimmte Arten von Gefahrenstoffen verarbeitet oder spezielle Gebäude und Einrichtungen nutzt. In solchen Fällen muss das Unternehmen einen Brandschutzbeauftragten bestellen, der für die Einhaltung der Brandschutzvorschriften verantwortlich ist.

Besonders bei Bauten mit einer großen Zahl von Personen, die ortsunkundig oder hinsichtlich ihrer Bewegungsfähigkeit eingeschränkt sind, z. B. Versammlungsstätten, Kaufhäuser, Hotels oder Krankenhäuser, schreiben die Sonderbauvorschriften der Länder die Bestellung von Brandschutzbeauftragten vor. Auch durch die Baugenehmigung kann ein Brandschutzbeauftragter gefordert werden, z. B. nach Musterindustriebau-Richtlinie ab 5000 m² Geschossfläche oder bei Genehmigung eines Brandschutzkonzepts. Auch Sachversicherer können ein Brandschutzbeauftragten fordern.

Empfehlungen für größere Betriebe und Betriebe mit erhöhter Brandgefährdung geben die Berufsgenossenschaften und die Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes (vfdb).

Wie viele Brandschutzbeauftragte benötigt ein Unternehmen?

Es hängt von der Größe des Unternehmens und der Art der Gefährdung ab. In der Regel reicht ein Brandschutzbeauftragter aus, um die Einhaltung der Brandschutzvorschriften sicherzustellen. Für ein größeres Unternehmen mit spezielleren Gefährdungen können mehr als ein Brandschutzbeauftragter erforderlich sein.

Wie wird man Brandschutzbeauftragter?

Um Brandschutzbeauftragter zu werden, muss man eine spezifische Ausbildung im Bereich Brandschutz absolvieren und eine Genehmigung der lokalen Brandschutzbehörden erhalten. Diese Ausbildung kann in einer Fachhochschule oder einem Zertifizierungsprogramm absolviert werden. Die Ausbildung für Brandschutzbeauftragte ist nicht gesetzlich geregelt. Soweit eine Auflage zur Bestellung besteht, sollte die Qualifikation mit der zuständigen Behörde abgestimmt werden.

Kann jeder Brandschutzbeauftragter werden? 

Nein, jeder kann nicht Brandschutzbeauftragter werden. Um Brandschutzbeauftragter zu werden, muss eine Person über eine spezifische Ausbildung im Bereich Brandschutz verfügen und eine Genehmigung der lokalen Brandschutzbehörden erhalten.

Welche Anforderungen und Ausbildungsinhalte gelten für Brandschutzbeauftragte?

Anforderungen und Ausbildungsinhalte sind in der Berufsgenossenschaftlichen Information "Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten" (BGI 847) zu finden. In der BGI 847 ist für Personen ohne Vorkenntnisse eine zweiwöchige Ausbildung vorgesehen, die bei Fachkräften für Arbeitssicherheit und Mitgliedern der Feuerwehr mit Gruppenführerausbildung auf eine Woche reduziert werden kann.

Wie lange dauert die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten?

Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten dauert in der Regel zwischen zwei und fünf Tagen.

Wie oft muss ein Brandschutzbeauftragter geschult werden?

Der Brandschutzbeauftragte muss regelmäßig geschult werden, um auf dem neuesten Stand der Technik zu bleiben und über die neuesten Entwicklungen im Brandschutz informiert zu sein. Der Bedarf an Fortbildung hängt von der Art des Unternehmens und den Gefährdungen ab. Die lokalen Brandschutzbehörden legen normalerweise fest, wie oft der Brandschutzbeauftragte geschult werden muss.

Ist ein Brandschutzbeauftragter persönlich haftbar?

Nein, ein Brandschutzbeauftragter ist in der Regel nicht persönlich haftbar. Sein Risiko ist durch die Versicherung des Unternehmens abgedeckt.

Wer benennt bzw. bestellt den Brandschutzbeauftragten? 

Der Brandschutzbeauftragte wird vom Unternehmen bestellt. Er muss jedoch von den lokalen Brandschutzbehörden genehmigt werden. In § 10 des Arbeitsschutzgesetzes ist die Benennung von "Beschäftigten, die Aufgaben der Brandbekämpfung und Evakuierung übernehmen," im Rahmen der Notfallmaßnahmen aufgeführt. Dies ist vom Arbeitgeber je nach den Gefährdungen, den betrieblichen Gegebenheiten und der Zahl der Beschäftigten zu organisieren. Die Aufgaben dieser Brandschutzhelfer liegen darin, Entstehungsbrände zu bekämpfen, die Evakuierung im zugewiesenen Bereich durchzuführen, behinderte Personen zu unterstützen, die Feuerwehr einzuweisen und andere Notfallmaßnahmen durchzuführen. Es wird empfohlen, ca. 5 % der Beschäftigten als Brandschutzhelfer zu benennen und entsprechend zu unterweisen.

Was ist der Unterschied zwischen Brandschutzbeauftragter und Brandschutzhelfer?

Ein Brandschutzbeauftragter ist eine Person, die für die Einhaltung der Brandschutzvorschriften in einem Unternehmen verantwortlich ist. Ein Brandschutzhelfer ist eine Person, die bei einem Feuer eingesetzt wird, um die Mitarbeiter zu schützen und die Ausbreitung des Feuers zu verhindern. Der Brandschutzhelfer ist für die Kontrolle des Feuers und die Organisation der Evakuierung verantwortlich.


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