Sexismus am Arbeitsplatz

Bezogen auf den Arbeitsplatz kann sich Sexismus besonders im Rahmen von sexueller Belästigung, Diskriminierung oder Mobbing äußern. Als sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz wird jedes vorsätzliche, sexuell bestimmte Verhalten, das die Würde von Beschäftigten verletzt, betrachtet. Dagegen richten sich die speziellen Vorschriften des Beschäftigtenschutzgesetzes (BSchG). Auch die Bevorzugung von Personen auf Grund ihres Geschlechts ist als Sexismus zu werten.

Nicht nur im klassischen, technisch geprägten Feld des Arbeitsschutzes ist Prävention von besonderer Bedeutung, sondern auch im Zusammenhang mit psychosozialen Faktoren. Beispiele für Präventionsmaßnahmen gegen Sexismus am Arbeitsplatz sind:

  • Aufklärung und Schulung von Führungskräften und Mitarbeitern
  • Verabschiedung von Betriebsvereinbarungen zum Thema
  • Transparenz bei Entscheidungen und Beachtung der emotionalen Auswirkungen
  • sofortige Klärung von Unstimmigkeiten
  • Diskussionen zum Thema Sexismus
  • Installation innerbetrieblicher Ansprechpartner
  • frühzeitige Einführung von Schlichtungsmodellen
  • Installation von Patenschaften für besondere Risikogruppen.

Grundsätzlich gilt, dass eine Intervention effektiver ist, wenn sie frühzeitig erfolgt. Wenn sich die Konfliktsituation bereits verschärft hat, kann eine externe Unterstützung erforderlich werden. Bleibt eine Konfliktsituation über lange Zeit ungelöst, ist es auch für externe Konfliktlöser oder Schlichter nur noch sehr schwer möglich, effektiv zu handeln.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de