Schutztrennung und Schutzkleinspannung
Die Schutztrennung ist eine Schutzmaßnahme, die auf der sicheren galvanischen Trennung der Stromkreise beruht. Als Schutzkleinspannung wird hingegen eine Spannung bezeichnet, die so niedrig ist, dass der Anwender bei einer Berührung keinen elektrischen Schlag bekommt.
Die Schutztrennung ist eine Schutzmaßnahme, die auf der sicheren galvanischen Trennung der Stromkreise beruht. Als Schutzkleinspannung wird hingegen eine Spannung bezeichnet, die so niedrig ist, dass der Anwender bei einer Berührung keinen elektrischen Schlag bekommt.
Die Benutzung elektrischer Betriebsmittel in leitfähiger Umgebung, bei begrenzter Raumgröße oder bei arbeitsbedingter Zwangshaltung kann für die beschäftigten Personen mit einer erhöhten elektrischen Gefährdung verbunden sein. Erhöhte elektrische Gefährdung liegt immer dann vor, wenn elektrische Anlagen und Betriebsmittel in leitfähigen Bereichen mit begrenzter Bewegungsfreiheit betrieben werden. Beispiele für solche Tätigkeiten sind
- Arbeiten in kleinen Kesseln, Tanks usw.
- Reparaturarbeiten und Montage in engen Bereichen
- Arbeiten in Bohrungen und Rohrleitungen.
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel dürfen dort nur unter Anwendung von Schutztrennung (Abbildung) oder Schutzkleinspannung (Abbildung) betrieben werden. Es darf nur ein Betriebsmittel angeschlossen werden. Ortsveränderliche Stromquellen für Schutztrennung oder Schutzkleinspannung müssen außerhalb des begrenzten leitfähigen Raumes aufgestellt sein.
Bei der Schutztrennung wird das Betriebsmittel durch einen Trenntransformator sicher vom speisenden Netz getrennt und an einem Sekundärstromkreis betrieben. Die elektrischen Leiter des Sekundärstromkreises dürfen weder mit einem anderen Stromkreis noch mit der Erde verbunden sein. Tritt an dem Betriebsmittel ein elektrischer Fehler auf, kann es nicht zu einem Elektrounfall kommen, weil die besondere Isolierung des Trenntransformators einen Stromfluss über die Person zur Erde verhindert.
Bei Verwendung der Schutzkleinspannung wird durch einen Transformator oder auf andere Weise eine ungefährliche Kleinspannung von höchstens 50 V Wechselspannung erzeugt. An diesem Sekundärstromkreis wird das Betriebsmittel betrieben. Hier wird nicht mehr zwischen Schutz gegen direktes Berühren und Schutz bei indirektem Berühren unterschieden, weil die kleine Spannung und die sichere Trennung durch den Transformator das direkte Berühren ungefährlich machen. Es dürfen nur Betriebsmittel der Schutzklasse III verwendet werden. Handleuchten dürfen nur mit Schutzkleinspannung betrieben werden. Die Schutzkleinspannung hat durch die wachsende Anwendung von Kleinspannungs-Beleuchtungsanlagen (Niedervolt-Halogenbeleuchtung) größere Bedeutung gewonnen.
Weitere Informationen zum Arbeitsschutz: