Schutznetze

Die sicherheitstechnischen Anforderungen für Schutznetze und Zubehör sind in DIN EN 1263 festgelegt. Im Einzelnen sind Formen, Werkstoffe, Ausführung und Prüfung bestimmt.

Netze nach DIN EN 1263 sind nur für das Auffangen von Personen vorgesehen. Für Netze zum Auffangen von Gegenständen gibt es keine Regelungen.

Die Maschenweite von Schutznetzen darf maximal 10 cm betragen. Dem Schutznetz muss eine Gebrauchsanleitung beiliegen, in der

  • die zulässige Verwendung,
  • Aufbewahrung, Pflege und Überprüfung sowie
  • der Zeitpunkt der Ausmusterung

enthalten sind.

Das Schutznetz muss z. B. durch ein nicht lösbares Ettikett gekennzeichnet sein, auf dem Hersteller, Lieferant oder Importeur, Bezeichnung nach DIN EN 1263-1, Artikelbezeichnung, Herstellungsmonat und -jahr angegeben sind.

Haltenetze werden im Seitenschutz, in Schutzwänden, Fanggerüsten, Dachfanggerüsten und auf geneigten Flächen eingesetzt. Im Seitenschutz ersetzen die Haltenetze den Zwischenholm. Bei ihrer Befestigung dürfen keine Öffnungen entstehen, die größer als 100 mm sind. Schutznetze können mit oder ohne Tragkonstruktion eingesetzt werden. Als Sicherung gegen tieferen Absturz sind sie entsprechend der Montageanleitung zu befestigen. Dabei sind die erforderlichen Fangbreiten zu beachten. Der tiefste Punkt des Auffangnetzes darf höchstens 6 m unter der Absturzkante liegen. Zwischen dem tiefsten Punkt des unbelasteten Netzes und festen Gegenständen muss ein Sicherheitsabstand eingehalten werden, der von der Absturzhöhe, der Netzform und der Befestigung des Netzes abhängt. In das Netz gefallene Gegenstände sind unverzüglich zu entfernen.

Schutznetze dürfen ohne Prüfung des Prüfgarnes nur innerhalb eines Jahres nach der Herstellung verwendet werden. Ältere Netze dürfen erst eingesetzt werden, wenn die in die Netze eingearbeiteten Prüffäden noch die erforderliche Seilhöchstzugkraft nach einer Prüfung durch eine Materialprüfanstalt aufweisen. Eine Prüfung hat auch zu erfolgen, nachdem Personen oder schwerere Gegenstände in das Schutznetz gefallen sind.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de