Schutzkleidung

Schutzkleidung ist dauerhaft zu kennzeichnen mit:

  • CE-Kennzeichnung
  • Name oder Zeichen des Herstellers
  • Typbezeichnung
  • Größenbezeichnung
  • Nummer der zutreffenden Norm
  • Piktogramm für die Art des Schutzes
  • Pflegekennzeichen.

Nicht zur Schutzkleidung zählt Arbeits- und Berufskleidung, da sie keine spezielle Schutzfunktion hat und vielmehr an Stelle, in Ergänzung oder zum Schutz der Privatkleidung getragen oder als Dienstkleidung (z. B. Uniform) dient. Reinraumkleidung schützt die Arbeitsumgebung und ist ebenfalls eine Arbeitskleidung.

Vor dem Einsatz von Schutzkleidung ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, um geeignete Kleidung (Abbildung) auswählen zu können. Die "BG-Regeln Einsatz von Schutzkleidung" enthalten eine Checkliste für die Auswahl.

Chemikalienschutzanzüge schützen den Träger vor flüssigen, festen oder gasförmigen Chemikalien. Diese Schutzanzüge werden eingeteilt in:

  • Typ 1A: Vollschutzanzug mit innen liegender Atemluftversorgung
  • Typ 1B: Vollschutzanzug mit integrierter Vollmaske und Atemluftversorgung von außen
  • Typ 1C: Anzug mit Druckluftschlauchversorgung
  • Typ 2: nicht gasdichter Schutzanzug für leichte Beanspruchung
  • Typ 3 bis 6: Anzüge für Umgang mit Sprüh-, Staub- und Nebel-Aerosolen.

Hitzeschutzkleidung soll gegen starke Wärme schützen, die durch Strahlung, Gase und Flammen sowie Kontakt mit heißen Flächen verursacht wird. Grundausführung ist ein zweiteiliger flammhemmender Anzug aus Baumwolle, Wolle oder speziellen Polyamidfasern. Er kann während einer ganzen Arbeitsschicht getragen werden und vor Spritzern, Funkenflug und in gewissem Maße vor Wärmestrahlung schützen.

Bei höheren Belastungen (z. B. am Ofen beim Abstich oder Abgießen) sind für eine begrenzte Einsatzzeit zusätzlich aluminiumkaschierte Mäntel, Schürzen, Gießärmel, Gamaschen und Schutzhauben erforderlich. Diese Schutzkleidung wird vorwiegend aus Geweben hergestellt, die zur Reflexion der Wärmestrahlung und zum Schutz gegen Flammen und Metallspritzer mit Aluminium kaschiert sind. Auch aluminiumbedampftes Leder wird eingesetzt. Als Gewebematerialien haben sich sowohl Mineralfasern als auch Naturfasern und synthetische Fasern, z. B. aromatische Polyamide, bewährt. Asbestfasergewebe darf nicht mehr verwendet werden.

Der Schutz durch Oberbekleidung genügt bei Hitzearbeiten nicht. Es muss Unterbekleidung aus Baumwolle, besser noch aus Wolle getragen werden. Sie verstärkt die Schutzwirkung der Oberbekleidung und verbessert den Tragekomfort.

Isolierende Schutzkleidung dient dem Schutz gegen elektrische Durchströmung des Körpers, gegen thermische und mechanische Einwirkungen (z. B. durch wegfliegende Teile oder Hitzeeinwirkungen des Lichtbogens bei einem Kurzschluss). Sie besteht aus Schutzanzug (Jacke, Hose und Kopfbedeckung), Handschuhen und Fußbekleidung (Stiefel oder Überschuhe). Wenn mit der Einwirkung von Lichtbögen und Überschlägen zu rechnen ist, muss der Anzug flammhemmend ausgerüstet sein. Das Flächengewicht des Gewebes soll 400 bis 459 g/m² betragen. Die Schutzkleidung muss DIN VDE 0680-1 entsprechen und dauerhaft und gut sichtbar gekennzeichnet sein mit CE-Kennzeichnung und Herkunftszeichen (Name oder Markenzeichen des Herstellers), Herstellungsjahr, Sonderkennzeichen (stilisierter Isolator mit dem Eindruck 1.000 V). Bei Schutzanzügen ist der Anwendungsbereich auf Anlagen bis 500 V Wechselspannung und 750 V Gleichspannung begrenzt.

In explosionsgefährdeten Bereichen kann die Entladung statischer Elektrizität Zündursache sein. Hier können so genannte antistatische (ableitfähige) Schutzanzüge erforderlich sein. Normale Kleidung verursacht in Verbindung mit leitfähiger Fußbekleidung und leitfähigem Fußboden in der Regel keine zündfähigen Entladungen. Jedoch kann das Ausziehen von Kleidungsstücken zu zündfähigen Entladungen führen und ist in Bereichen mit explosionsfähiger Atmosphäre zu vermeiden. In Bereichen der Zone 0 und 1, in denen explosionsfähige Atmosphäre durch Gase, Dämpfe oder Nebel ständig oder langzeitig vorhanden ist, muss ein ableitfähiger Schutzanzug getragen werden. Der Oberflächenwiderstand dieses Anzugs muss kleiner als 10^9 Ohm sein. Der Anzug sollte nach jeder Wäsche neu antistatisch ausgerüstet werden. Der antistatische Schutzanzug soll nicht zur Zündquelle werden, bietet jedoch keinen Schutz gegen Brand- und Explosionsauswirkungen.

Strahlerschutzanzüge schützen den Benutzer vor vom Werkstück abgetrennten Teilchen und zurückprallenden Strahlmitteln. Sie dürfen nur in Verbindung mit Atemschutz benutzt werden. Beidseitig gummiertes Gewebe, Leder und Gewebe aus Aramiden (z. B. Kevlar) sind ausreichend widerstandsfähig gegen hohe mechanische Beanspruchung.

Schutzanzüge für den begrenzten Mehrfacheinsatz (Einwegkleidung) werden über der Arbeits- oder Schutzkleidung getragen. Sie werden nach der Kontamination mit Schmutz oder Gefahrstoffen nicht gereinigt, sondern entsorgt.

Wetterschutzkleidung dient dazu, die Beschäftigten gegen Nässe, Wind und Umgebungskälte bis -5 °C zu schützen. Sie muss bei Arbeiten im Freien zur Verfügung gestellt werden, wenn Gesundheitsgefahren auf Grund der Witterung bestehen und der Arbeitsplatz nicht wetterfest gemacht werden kann. Zur Wetterschutzkleidung zählt Regenbekleidung, z. B. Überziehjacke, -mantel, -hose, Schutzgummistiefel. Gegen Unterkühlung schützt Winterschutzkleidung, z. B. ein zweiteiliger Winterschutzanzug, kälteisolierende Sicherheitsschuhe, Handschuhe, Ohren- und Kopfschutz. Regen- und Winterschutzkleidung kann mit Warnkleidung kombiniert werden. Wetterschutzkleidung ist entweder aus wasser- oder wasserdampfundurchlässigen Kunststoffen oder aus kunststoffbeschichteten Geweben gefertigt. Mehrschichtige Laminate mit speziellen wasserdampfdurchlässigen Membranen oder mikroporöse Beschichtungen sowie Schweißabsorber erhöhen den Tragkomfort. Außerdem sollte Wetterschutzkleidung Lüftungsöffnungen zur Abgabe von Wasserdampf besitzen.

Maschinenschutzanzüge sollen bei Arbeiten an oder in der Nähe von Maschinen und Geräten mit bewegten Teilen davor schützen, erfasst oder mitgerissen zu werden. Ärmel- und Beinabschlüsse müssen entweder mit Bündchen verschließbar sein oder eng anliegen, die Knopfleiste verdeckt sein. Maschinenschutzanzüge dürfen keine Außentaschen haben. Als Material werden Natur- bzw. Synthetikfasern oder Gemische verwendet. Das Flächengewicht des Gewebes sollte bei 150 bis 300 g/m² liegen. Es gibt Kombinationsanzüge oder Latzhosen mit Bundjacken.

Schweißerschutzanzüge sollen den Träger vor Verbrennungen durch heiße Metall- und Schlackenspritzer, kurzzeitigen Kontakt mit Flammen und gegen UV-Strahlung schützen. Die Ausführung des Schweißerschutzanzugs entspricht weitgehend dem Maschinenschutzanzug. Als Material wird Wolle oder flammhemmend ausgerüstete Baumwolle verwendet, wobei das Flächengewicht nicht unter 400 g/m² liegen soll. Die besonders gefährdeten Körperteile wie Brust, Bauch, Ober- und Unterschenkel müssen, wenn die Arbeit es erfordert (z. B. Lichbogenhandschweißen), zusätzlich durch Schutzschürzen bedeckt werden. Als Material eignet sich besonders hitzebeständiges Leder.

Schwere Flammenschutzanzüge halten kurzzeitig einer direkten Flammenberührung stand. Sie bestehen aus metallisiertem Spezialgewebe.

Spezialkleidung gibt es für unterschiedliche Einsatzgebiete. Elektrisch beheizte Schutzanzüge werden z. B. in Kühlräumen eingesetzt. Zum Schutz gegen ionisierende Strahlung gibt es Spezialschutzkleidung, deren Stoffe Blei- oder Bariumverbindungen enthalten. Stechschutzschürzen schützen Beschäftigte in der Fleischwirtschaft vor Stich- und Schnittverletzungen wie bei Ausbein-, Auslöse- oder Zerlegearbeiten. Sie bestehen aus Metallgeweben, z. B. aus Ringgeweben, Buckelplättchen- oder Schuppenplättchengeweben. Beim Umgang mit Kettensägen muss Schutzkleidung getragen werden, die vor Schnitten der Sägekette schützt. Sie besteht in der Regel aus Fasern, die den Kettenantrieb sofort blockieren, falls die Kleidung erfasst wird. Zum Schutz vor Gefahren durch Fahrzeugverkehr muss Warnkleidung getragen werden.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de