Schutzalterbestimmungen

Die Schutzalterbestimmungen sollen Jugendliche davor bewahren, mit gefährlichen Arbeiten beschäftigt zu werden. Dies sind insbesondere Arbeiten, die die Leistungsfähigkeit von Jugendlichen übersteigen oder die mit besonderen Unfallgefahren verbunden sind. Das Gleiche gilt für Tätigkeiten, bei denen Jugendliche starker Hitze, Kälte oder Nässe sowie Lärm, Vibrationen, Strahlen oder gefährlichen Arbeitsstoffen ausgesetzt sind, aber auch für Akkordarbeit oder andere tempoabhängige Arbeiten sowie für Arbeiten unter Tage.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de