Schulung

Die Besonderheit von Schulung und Unterweisung besteht darin, dass das Lernen direkt am Arbeitsplatz (on-the-job) bzw. sehr nahe am Arbeitsplatz (near-the-job) erfolgt. Schulung ist im Vergleich zu anderen Lernformen in der beruflichen Fortbildung inhaltlich enger an den konkreten Bedingungen des Arbeitsplatzes orientiert. Die Lerninhalte sind direkt auf die Arbeitssituation abgestimmt und das Gelernte kann im Verhältnis 1:1 auf den Arbeitsplatz übertragen werden. Eine seit einigen Jahren bekannte Spezialform des Lernens on-the-job ist das Coaching. Hierbei steht u. a. das Ziel im Vordergrund, eine Person - meist eine Führungskraft - oder eine Gruppe zu beraten, zu begleiten und Hilfestellung zu geben, um die berufliche Handlungskompetenz (z. B. Führungsfähigkeit) weiterzuentwickeln.

Berufliche Weiterbildung umfasst neben Schulung und Unterweisung eine Vielzahl weiterer Maßnahmen. Einer europaweit durchgeführten Erhebung zufolge (http://ec.europa.eu) werden in Unternehmen folgende Weiterbildungsmaßnahmen eingesetzt: Lehrveranstaltungen (externe bzw. interne) in Form von Kursen, Lehrgängen und Seminaren, Teilnahme an Tagungen, Informationsveranstaltungen und Workshops, selbstgesteuertes Lernen (z. B. durch Fernlehrgänge, computergestützte Lernmedien wie CBT), Austauschprogramme mit anderen Unternehmen.

Schulungsmaßnahmen spielen auch im Bereich der Unfallversicherungsträger eine wichtige Rolle. Denn Personen, die sich im Betrieb mit Fragen von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit befassen (und befassen müssen), sind entsprechend auszubilden und weiterzuqualifizieren. Es geht darum, ihr Engagement und ihre Kompetenzen zu stärken und auf eine verbesserte Sicherheitskultur in den Betrieben hinzuwirken.

Die Unfallversicherungsträger sind für diese Aufgaben zuständig. Sie führen z. B. die gesetzlich vorgeschriebene Aus- und Fortbildung von Fachkräften für Arbeitssicherheit durch.

Im Bereich der Unfallversicherungsträger wird der Begriff Schulung in einem weiteren, umfassenderen Sinne als sonst üblich verwendet. Mit Schulung sind nicht nur Maßnahmen on-the-job gemeint, sondern auch andere Qualifizierungsansätze wie z. B. ein- und mehrtägige Seminare, Erfahrungsaustauschtreffen und Workshops, Vorträge in Betrieben.

Es werden nicht nur klassische Arbeitssicherheitsthemen und Fragen des Gesundheitsschutzes (wie z. B. Brandschutz, Gefahrstoffe, Maschinen- und Anlagensicherheit, Ergonomie) behandelt, sondern es gibt auch Fortbildungsangebote zu so genannten Schlüsselqualifikationen wie z. B. Kommunikationsfähigkeit, Rhetorik, Führungsverhalten und Konfliktbewältigung, Teamfähigkeit, Risikomanagement, Arbeitstechniken und Zeitmanagement.

Traditionelle Lernformen, bei denen der Lernende passiv bleibt und ein streng hierarchisches Lehrer-Schüler-Verhältnis besteht (z. B. Frontalvortrag), werden zunehmend ergänzt bzw. ersetzt durch teilnehmeraktivierende Formen der Erwachsenenbildung, bei denen der Dozent eine mehr beratende und unterstützende Funktion hat. Zu diesen Lernformen zählen etwa Erfahrungsaustausch, Gruppenarbeit, Rollenspiele, Fallstudien, Bearbeitung von Szenarien, Durchführung von Modellprojekten, Projektarbeit, praktische Demonstrationen, Simulationen.

Die Seminare und Schulungsveranstaltungen der Unfallversicherungsträger richten sich an verschiedene Zielgruppen: Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte, Unternehmer und Führungskräfte, Betriebs- und Personalräte, Betriebsärzte und -ingenieure, Meister und andere Vorgesetzte. Auch für weitere Berufsgruppen gibt es Fortbildungsangebote, so z. B. für Außendienstleiter, Fuhrparkleiter, Umweltbeauftragte, Drogenbeauftragte, Auszubildende und ausländische Arbeitnehmer.

Die Veranstaltungen finden meist in den Bildungsstätten der einzelnen Unfallversicherungsträger statt. Auch das BGAG - Institut Arbeit und Gesundheit bietet zu vielen Sicherheits- und Gesundheitsthemen Seminarveranstaltungen an.

Nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VII) ist der Unternehmer z. T. verpflichtet, den im Betrieb mit Sicherheits- und Gesundheitsthemen befassten Personen die Teilnahme an einschlägigen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen der Unfallversicherungsträger unter Berücksichtigung betrieblicher Belange zu ermöglichen. Die Kosten für diese Veranstaltungen tragen die Unfallversicherungsträger. Die Teilnehmer haben Anspruch auf ungeminderte Fortzahlung ihres Entgeltes.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de