Schornsteinfegerarbeiten

Konkret aufgeführt sind Schornsteinfegerarbeiten in der gleichnamigen BG-Regel (BGR 218). Diese findet Anwendung auf Abnahme, Überprüfungs- und Reinigungsarbeiten. Sie enthält alle für diese Arbeit einschlägigen, auf übergreifenden Vorschriften verschiedener Unfallverhütungsvorschriften beruhenden Bestimmungen sowie arbeitsspezifischen Regeln der Sicherheitstechnik. Arbeitsspezifische Regelungen beziehen sich besonders auf die Gestaltung von Arbeitsplätzen und Verkehrswegen und auf Absturzsicherungen.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de