Rehabilitation

Rehabilitation ist die Sammelbezeichnung für alle Maßnahmen, die darauf abzielen, körperliche Schäden oder Gesundheitsschäden zu beseitigen bzw. zu mindern und die Betroffenen möglichst dauerhaft wieder ins Arbeitsleben und gesellschaftliche Leben einzugliedern. Bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten wird die Rehabilitation vom zuständigen Unfallversicherungsträger übernommen (Steuerung des Verfahrens, Übernahme der Kosten). Der Unfallversicherungsträger sorgt für die frühzeitige Einleitung und zügige Durchführung der notwendigen Maßnahmen. Dies sind:
  • die Sicherstellung einer frühzeitig einsetzenden und zügig durchgeführten fachärztlichen Versorgung durch ausgewählte Ärzte und Krankenhäuser (Heilbehandlung, medizinische Rehabilitation),
  • Maßnahmen der Arbeits- und Berufsförderung, insbesondere der Arbeitsplatzsicherung (Teilhabe am Arbeitsleben),
  • Hilfen zur allgemeinen sozialen Eingliederung (Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft).
Während dieser Rehabilitationsmaßnahmen sorgt der Unfallversicherungsträger durch Geldleistungen für den Lebensunterhalt (Verletztengeld während der Heilbehandlung, Übergangsgeld während der Berufshilfe). Die Rehabilitation von Unfallverletzten und Berufskranken ist von der Akutversorgung bis zur beruflichen und sozialen Wiedereingliederung ein einheitlicher Vorgang. Durch die Heilbehandlung sollen die Verletzungen oder Gesundheitsstörungen behoben oder soweit gemindert werden, dass die Erwerbsfähigkeit wieder hergestellt ist (medizinische Rehabilitation). Die Berufshilfe unterstützt den Verletzten oder Erkrankten dabei, nach seiner Leistungsfähigkeit und unter Berücksichtigung seiner Eignung, Neigung und bisherigen Tätigkeit wieder beruflich tätig zu werden und damit die Teilhabe am Arbeitsleben zur ermöglichen (berufliche Rehabilitation). Die soziale Rehabilitation gibt Hilfen im privaten Bereich (Kraftfahrzeugshilfe, Wohnungshilfe, soziale Beratung, Haushaltshilfe, ärztlich verordneter Behindertensport u. a.), um die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Rehabilitation ist Hilfe zur Selbsthilfe. Deshalb hängt der Erfolg der Rehabilitation auch von der aktiven Mitwirkung der betroffenen Person bei den einzelnen Maßnahmen ab. Der Unfallversicherungsträger wird sich bemühen, berechtigte Wünsche und Vorstellungen der betroffenen Person zu berücksichtigen. Alle Personen, die an einer Maßnahme der Rehabilitation durch einen Unfallversicherungsträger teilnehmen, sind gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichert, auch wenn sie zu der Zeit keinem Betrieb mehr angehören.

Weitere Informationen:

Das Angebot der BAD zum Thema „Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)“

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de