Rehabilitation
Rehabilitation ist die Sammelbezeichnung für alle Maßnahmen, die darauf abzielen, körperliche Schäden oder Gesundheitsschäden zu beseitigen bzw. zu mindern und die Betroffenen möglichst dauerhaft wieder ins Arbeitsleben und gesellschaftliche Leben einzugliedern. Bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten wird die Rehabilitation vom zuständigen Unfallversicherungsträger übernommen (Steuerung des Verfahrens, Übernahme der Kosten).
Der Unfallversicherungsträger sorgt für die frühzeitige Einleitung und zügige Durchführung der notwendigen Maßnahmen. Dies sind:
- die Sicherstellung einer frühzeitig einsetzenden und zügig durchgeführten fachärztlichen Versorgung durch ausgewählte Ärzte und Krankenhäuser (Heilbehandlung, medizinische Rehabilitation),
- Maßnahmen der Arbeits- und Berufsförderung, insbesondere der Arbeitsplatzsicherung (Teilhabe am Arbeitsleben),
- Hilfen zur allgemeinen sozialen Eingliederung (Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft).
Weitere Informationen:
Das Angebot der BAD zum Thema „Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)“
Quellen
www.arbeit-und-gesundheit.de