REACH

REACH basiert - anders als das alte europäische Chemikalienrecht - auf dem Grundsatz der Eigenverantwortung. Es verlangt vom jeweiligen Inverkehrbringer (Hersteller, Importeur), dass er für die Sicherheit seiner Chemikalien verantwortlich zeichnet, indem er die zur Bewertung notwendigen Daten beschafft (Beweislastumkehr) und auf dieser Grundlage Vorgaben zum sicheren Umgang mit den Stoffen entlang der gesamten Wertschöpfungskette macht (Risiko-Management). Registrierungspflichtig und damit vom REACH-System grundsätzlich erfasst sind Chemikalien, die in Mengen ab einer Tonne pro Jahr produziert werden. Der Umfang der bei der Registrierung vorzulegenden Daten richtet sich nach der Menge des produzierten Stoffes.

Eine wesentliche Neuerung des REACH-Systems ist, dass es neben den immanenten Stoffeigenschaften die Verwendungen berücksichtigt und bei der Regulierung nicht nur beim erstmaligen Inverkehrbringen ansetzt, sondern die gesamte Wertschöpfungskette berücksichtigt. Neben der Pflicht der Hersteller, durch Sicherheitsdatenblätter Informationen in der Lieferkette an die nachgeschalteten Anwender der Chemikalien weiterzugeben, besteht die Verpflichtung der Anwender, dem Hersteller bisher nicht registrierte Verwendungen mitzuteilen. Die REACH-Mechanismen sind darauf angelegt, das Wissen und die Kreativität der Akteure entlang der Produktionsketten zusammenzuführen (REACH als "lernendes System"), um so ein Risiko-Management der Inverkehrbringer und Anwender (Downstream-User) auf den Weg zu bringen.

Zudem gibt es eine Zulassungspflicht für bestimmte Stoffe, die ein erhöhtes Gefährdungspotential haben. Die Europäische Kommission (und damit ein hoheitliches Organ) entscheidet, für welche Anwendungen und unter welchen Bedingungen solche Stoffe weiterhin hergestellt und vermarktet werden können.

Schätzungen gehen davon aus, dass von den ca. 30.000 Stoffen, die jährlich mit mehr als einer Tonne produziert werden, bis 2006 nur 140 ausreichend auf ihre Wirkung hin untersucht wurden.

Die European Chemicals Agency (ECHA) (Europäische Agentur für chemische Stoffe) wurde 2007 in Helsinki gegründet hat folgende Aufgaben:

  • Verwaltung und Abwicklung technischer, wissenschaftlicher und verwaltungstechnischer Aspekte von REACH
  • Gewährleistung einer einheitlichen Behandlung dieser Aspekte auf Gemeinschaftsebene
  • bestmögliche wissenschaftliche und technische Beratung der Mitgliedstaaten und der EU-Institutionen in Fragen zu chemischen Stoffen, die unter REACH fallen
  • Verwaltung IT-gestützter Leitlinien, Werkzeuge und Datenbanken
  • Unterstützung der nationalen Helpdesks und Betrieb eines Helpdesks für Registranten
  • Zugänglichmachung von Informationen über Chemikalien für die Öffentlichkeit.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de