Randsicherungen
Die Randsicherungspfosten sind so zu gestalten, dass der Abstand des oberen Randseiles des Schutznetzes radial gemessen zur Decken- oder Dachkante im Bereich des Randsicherungspfostens ³ 2,0 m und in Feldmitte ³ 1,5 m beträgt.
Randsicherungspfosten müssen so bemessen sein, dass sie die Auflagekräfte aufnehmen und weiterleiten können. Die Randsicherungspfosten müssen senkrecht aufgestellt werden.
Abweichend davon darf aus baulichen Gründen die Neigung bis zu 45° zur Senkrechten betragen, z. B. wenn große Dachüberstände vorhanden sind. Der vertikale Abstand zwischen der Absturzkante, z. B. der Dach- oder Deckenkante, und dem darunter liegenden tiefsten Punkt des durchhängenden Schutznetzes darf höchstens 1,0 m betragen.
Schutznetze der Randsicherungen sind durch Kopplungsseile untereinander oder mit anderen Schutznetzen so zu verbinden, dass an der Naht keine Zwischenräume von mehr als 100 mm auftreten und die Schutznetze sich nicht mehr als 100 mm gegeneinander verschieben.
Schutznetze der Randsicherungen sind im unteren Bereich, wenn sie nicht mit anderen waagerechten Schutznetzen verbunden werden, so an Bauteilen unterhalb der Absturzkante zu befestigen, dass der horizontale Abstand zwischen Netz und Bauwerk £ 100 mm beträgt. Das Schutznetz muss in Abständen £ 750 mm an Bauteilen befestigt werden.
Der Abstand der Randsicherungspfosten untereinander darf höchstens 10 m betragen.
Quellen
www.arbeit-und-gesundheit.de