Präventionsziele

Die Prävention hat das Ziel, die Entstehung und Ausbreitung von Krankheiten, Unfällen und schädlichen Verhaltensweisen zu verhindern oder zu minimieren. Dazu gehören Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit und des Wohlbefindens der Bevölkerung, zur Verbesserung der Umweltbedingungen und zur Steigerung der Lebensqualität.

Die Prävention zielt darauf ab, krankheitsverursachende Faktoren zu identifizieren und zu eliminieren, indem Risikofaktoren minimiert, Verhaltensänderungen gefördert und der Zugang zu Gesundheitsleistungen verbessert wird. Präventive Maßnahmen sollen helfen, die Gesundheit und das Wohlergehen der Bevölkerung zu verbessern, indem sie die Entstehung und Ausbreitung von Krankheiten verhindern oder begrenzen.

Präventionsziele ermöglichen zudem bessere Ansätze zur Überprüfung von Erfolgen und Misserfolgen präventiven Handelns.

Im Bereich der primären Prävention wird ein hierarchisches, morbiditätsorientiertes Zielsystem vorgeschlagen. Dies umfasst wenige übergeordnete, nicht quantifizierte Oberziele mit direktem Krankheitsbezug, z. B. "Reduktion von Krankheiten des Muskel- und Skelettsystems".

Ausgehend von diesen Oberzielen werden Teilziele für relevante Präventionsbezüge - Verhalten, Verhältnisse und Bevölkerungsgruppen - abgeleitet. Für das genannte Oberziel könnten Teilziele mit Bezug auf Verhalten beispielsweise auf "Richtig heben" oder die "Erhöhung der Bewegungsaktivität" abzielen. Mit Bezug auf Verhältnisse könnten es "Verringerung des Lastenhebens", "Reduktion von Zwangshaltungen" oder "Verringerung des Leistungsdrucks" sein. In Bezug auf Bevölkerungsgruppen könnten solche Personengruppen besonders betrachtet werden, bei denen das Erkrankungsrisiko besonders hoch ist (z. B. Bauarbeiter, Pflegepersonal).

Bei der Zielentwicklung für die primäre Prävention werden daher

  • im 1. Schritt Kriterien bestimmt, anhand derer Krankheiten nach möglichst objektiven Gesichtspunkten in eine Rangfolge gebracht werden können. Um größtmögliche Objektivität zu gewährleisten, werden in diesem Schritt nur solche Kriterien ausgewählt, für die möglichst verlässliche Daten vorhanden sind, z. B. Arbeitsunfähigkeit, Mortalität, Kosten etc.
  • im 2. Schritt die Daten für die vorher definierten Kriterien ausgewertet und so Erkrankungen in eine Rangfolge gebracht. Damit liegt am Ende dieses Schritts eine Rangliste vor, aus der hervorgeht, welche Krankheiten über verschiedene Kriterien am schwerwiegendsten sind.

Im Gegensatz zu diesem datengestützten Ansatz wird bei der Zielableitung im Bereich der Gesundheitsförderung vorgeschlagen, für die Gesundheitsförderung ein Bündel von Zielen zu definieren, die gleichrangig nebeneinander stehen, wobei die Strategien der Gesundheitsförderung alle Ziele der primären Prävention durchdringen.

Da in der Tradition der Gesundheitsförderung konsensual festgelegte Werte eine zentrale Rolle spielen, sollen sie auch bei der Zielentwicklung für Gesundheitsförderung im Vordergrund stehen.

  • Deshalb muss in einem 1. Schritt festgelegt werden, welche Gesundheitsförderungskonzepte als relevant erachtet werden.
  • Im 2. Schritt werden auf dieser Grundlage die derzeit für die Arbeitswelt wichtigsten Werte und Strategien ausgewählt.


Nach diesen ersten beiden Schritten, die wissenschaftlich angelegt sind, zeigt sich in den nächsten Schritten, dass die Festlegung der Ober- und Teilziele nicht ausschließlich nach objektiven Aspekten vorgenommen werden kann: Es gibt weitere Kriterien, die bei der Auswahl der Oberziele berücksichtigt werden sollten, für die aber keine umfassenden Daten vorhanden sind. Stattdessen soll auf eine Einschätzung durch Experten zurückgegriffen werden. Außerdem hat sich auch in internationalen Initiativen gezeigt, dass Ziele eher akzeptiert und umgesetzt werden, wenn entsprechende Experten in den Prozess der Zielentwicklung einbezogen worden sind. Deshalb werden der 3. und 4. Schritt im Rahmen von Expertengesprächen durchgeführt:

  • Auf der Grundlage der Vorauswahl von Krankheiten sowie Konzepten und prioritären Werten der Gesundheitsförderung werden im 3. Schritt unter Berücksichtigung zusätzlicher Kriterien (z. B. Arbeitsbedingtheit, präventive Beeinflussbarkeit, Umsetzbarkeit) die Oberziele bestimmt.
  • Im 4. Schritt erfolgt durch die Experten die Ableitung und Quantifizierung von Teilzielen. Für die Primärprävention werden Teilziele mit Bezug auf Verhaltensweisen, Verhältnisse und Bevölkerungsgruppen formuliert (z. B.: "Der Anteil der Bevölkerung, der ausreichend Bewegungsaktivitäten ausübt, ist x % bzw. nimmt um x % zu").
  • Im 5. Schritt kommt es zu einer endgültigen Beschlussfassung in einem dafür noch zu bestimmenden politischen Gremium.
  • Die Zielerreichung soll durch ein kontinuierliches Monitoring (Schritt 6) überprüft werden. In regelmäßigem Abstand soll im Sinne einer Feedbackschleife geprüft werden, ob die Ziele noch angemessen sind oder neu ausgerichtet werden müssen.

Mit dieser Methode wurden bereits mehrere Zielfindungsprozesse unterstützt, z.B. für gemeinsame Präventionsziele in der gesetzlichen Krankenversicherung und für Arbeitsschutzziele im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA).


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