Polychlorierte Biphenyle (PCB)
Nach Anhang IV der Gefahrstoffverordnung gelten für PCB Herstellungs- und Verwendungsverbote. Eingesetzt wird/wurde PCB als Kühl- und Isolierflüssigkeit in Transformatoren, als Weichmacher für Lacke und Klebstoffe, als Hydraulikflüssigkeit. PCB kann in Kondensatoren, Vakuumpumpen, Gasturbinen, Isolierprodukten enthalten sein.
Gesundheitsgefahren:
Die Aufnahme erfolgt vorwiegend über die Haut und weniger über den Atemtrakt in Form von Stäuben/Aerosolen. PCB sind fruchtschädigend und fortpflanzungsgefährdend. Außerdem besteht Verdacht auf krebserzeugende Wirkung.
Folgende Symptome können auftreten: Appetitlosigkeit, Übelkeit mit Brechreiz, Augenreizungen, häufig Leberschädigungen, Beeinträchtigung der Nierenfunktion, vereinzelt Gedächtnisstörungen, Hauterkrankungen (Chlorakne), Müdigkeit, Libidoverlust, Gelenk- und Muskelschmerzen. Zu beachten ist, dass nicht nur die Placentaschranke sehr leicht überwunden wird, sondern auch, dass aus mütterlichen PCB-Depots über die Milch eine erhebliche Belastung des Säuglings erfolgen kann. PCB reichert sich im Körper an.
Wichtige Schutzmaßnahmen:
- Gute Be- und Entlüftung des Arbeitsraumes vorsehen
- Stäube/Aerosole absaugen
- Möglichst geschlossene Apparaturen verwenden
- Nicht mit Feuer oder heißen Metallteilen in Berührung bringen
- Auf Sauberkeit am Arbeitsplatz achten
- Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden
- Rauchverbot beachten
- Persönliche Hygiene streng einhalten
- Geeignete Korbbrillen bei allen Arbeiten tragen, bei denen mit einer Gefährdung der Augen zu rechnen ist, z. B. beim Abfüllen und beim Beseitigen von Störungen
- Als Atemschutz Kombinationsfilter A-P2 (braun/weiß) verwenden
- Schutzhandschuhe aus Nitrilkautschuk tragen.
- R 33 Gefahr kumulativer Wirkungen
- R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
- S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
- S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden
- S 60 Dieser Stoff und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen
- S 61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen.
Quellen
www.arbeit-und-gesundheit.de