Pflanzenschutzmittel

Pflanzenschutzmittel sind Stoffe, die Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse vor Schadorganismen oder anderen Beeinträchtigungen schützen bzw. als Wachstumsregler oder Keimungshemmer eingesetzt werden. Pflanzenschutzmittel werden eingeteilt in:
  • Fungizide (pilzabtötend)
  • Insektizide (gegen Insekten: Schädlinge wie Nützlinge)
  • Akarizide (gegen Milben)
  • Nematizide und Rodentizide (Abtöten von Fadenwürmern und Nagetieren)
  • Herbizide (Bekämpfung ungewollter Pflanzen)
  • Wachstumsregler.
Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel werden in allen drei Aggregatzuständen angewendet: flüssig als Spritz-, Sprüh- und Gießmittel, fest als Stäube und Streumittel und gasförmig als Nebel und Begasungsmittel. Pflanzenschutzmittel werden im Garten- und Landschaftsbau, im Forst und in Parkanlagen zur Bekämpfung und Verhütung von Pflanzenkrankheiten verwendet. Solche Krankheiten können verursacht werden durch pflanzliche Parasiten, wie Pilze, Bakterien, oder tierische Schmarotzer, z. B. Rübenmüdigkeit, Gichtkorn, und andere Einflüsse, z. B. Rauchschaden, Frost und Sonnenbrand, Gelbsucht (Chlorose). Pflanzenkrankheiten äußern sich verschiedenartig, z. B. durch Missbildung (Gallen), Kräuselung, Welken, Vertrocknen, Verfaulen. Pflanzenschutzmittel haben häufig über die beabsichtigten Wirkungen hinaus auch ungewollte, negative Wirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen. Sie dürfen nur angewendet werden, wenn sie zugelassen sind. Der Einsatzzweck ist der Gebrauchsanleitung zu entnehmen. Die Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft, das Umweltbundesamt und das Bundesinstitut für Risikobewertung sind gemeinsam zuständig für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. Rund 11 % gelten für den Menschen als giftig bzw. sehr giftig. Schädigende Substanzen können durch Verschlucken, Einatmen oder über die Haut in den Körper gelangen. Verschiedene Stoffe haben ätzende Wirkung und greifen Haut und Schleimhäute an. Beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln sind eine Reihe von Regeln zu beachten:
  • Pflanzenschutzmittel dürfen nur von sachkundigen Personen angesetzt und ausgebracht oder angewandt werden.
  • Die Gebrauchsanweisung ist strikt zu befolgen. Nebel- oder Staubwolken von Pflanzenschutzmitteln sind zu meiden.
  • Schutz gewährleistet eine aus Schutzanzug und -handschuhen sowie aus Atemschutz und Gummistiefeln bestehende Persönliche Schutzausrüstung.
  • Das Benetzen der Augen, der Haut und der Schleimhäute mit Pflanzenschutzmitteln ist zu vermeiden; es sollten Schutzsalben verwendet werden.
  • Vor, während und unmittelbar nach der Arbeit darf kein Alkohol getrunken, während der Arbeit nicht gegessen, getrunken und geraucht werden.
  • Pflanzenschutzmittel sind möglichst während der kühlen Morgen- bzw. Abendstunden und bei Windstille auszubringen. Außerdem sind zum Schutz des Verbrauchers Wartezeiten zu beachten.
Pflanzenschutzmittel dürfen nur in Originalgebinden mit deutlicher Kennzeichnung (Abbildung) und sicher verschlossen aufbewahrt werden. Außerdem dürfen sie nur in unbewohnten Räumen und nicht zusammen mit Lebens- oder Futtermitteln verwahrt werden. Im Falle von Vergiftungen muss die durchtränkte Kleidung sofort entfernt werden. Die Haut wird mit warmem Seifenwasser gesäubert. Dem Arzt ist die Originalpackung und/oder Gebrauchsanweisung vorzulegen. Um eine schnelle Behandlung zu ermöglichen, ist die Telefonnummer des nächsten Informations- und Behandlungszentrums für Vergiftungsfälle bereitzuhalten bzw. durch Aushang bekannt zu machen.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de