Peroxide, organische
Organische Peroxide werden hauptsächlich bei der Herstellung und Verarbeitung von Kunststoffen verwendet. Eine wichtige Rolle spielen sie als Härter bei der Herstellung von Polyesterharzen und Lacken. Peroxide werden außerdem als Bleich- und Oxidationsmittel eingesetzt.
Organische Peroxide sind meist brandfördernd; viele sind explosionsfähig oder weisen sogar explosionsgefährliche Eigenschaften auf. Eine Explosion kann durch thermische oder mechanische Beanspruchung ausgelöst werden. Durch Zusatz von Phlegmatisierungsmitteln, z. B. Wasser, inerten Feststoffen oder Lösemitteln, lässt sich die Gefährlichkeit organischer Peroxide herabsetzen. Stürmisch und plötzlich tritt eine Zersetzung ein, wenn organische Peroxide mit katalytisch wirkenden Stoffen verunreinigt werden. Besonders wirksam sind die sog. Beschleuniger.
Organische Peroxide können sowohl in reiner als auch in verdünnter Form stark ätzend auf Haut und Schleimhäute, insbesondere der Augen und Atemwege, wirken. Die meisten organischen Peroxide haben eine sofort schädigende Wirkung, durch die die Sehkraft der Augen vernichtet oder zumindest stark herabgesetzt werden kann. Sie rufen sehr ernste Gesundheitsschäden hervor, wenn sie durch Verschlucken in den Körper gelangen.
Bei Tätigkeiten mit organischen Peroxiden sind folgende Persönlichen Schutzausrüstungen erforderlich: Atemschutzfilter der Klasse B und als Handschutz Schutzhandschuhe aus Butylkautschuk oder Fluorkautschuk.
Bei Tätigkeiten mit kleineren Mengen ist als Körperschutz eine Schürze aus Gummi oder geeignetem Kunststoff zweckmäßig. Wenn mit größeren Mengen gearbeitet wird, sind Schutzanzüge zu benutzen. Ratsam ist Hautschutz: Vor Arbeitsbeginn sollten alle gefährdeten Körperstellen vorbeugend mit einer Hautschutzsalbe eingerieben werden.
Zur Verarbeitungdürfen nur organische Peroxide verwendet werden, die geringe explosionsgefährliche Eigenschaften besitzen oder bei denen die Explosionsgefahr durch indifferente phlegmatisierende Zusätze auf ein Mindestmaß herabgesetzt worden ist. Bei allen Arbeiten mit organischen Peroxiden ist Rauchen verboten.
Wegen der Zersetzungsgefahr schon bei geringen Verunreinigungen ist Sauberkeit wichtigste Voraussetzung. Am Arbeitsplatz dürfen nur die für den Fortgang der Arbeit unbedingt notwendigen Mengen bereitgehalten werden.
Gegen mechanische Beanspruchungen empfindliche organische Peroxide dürfen nicht mit Geräten aus hartem Werkstoff aus ihren Behältern entnommen werden; auch harte Flaschenverschlüsse sind zu vermeiden. Da für die einzelnen organischen Peroxide ganz verschiedene Werkstoffe geeignet oder ungeeignet sein können, sind diese vor der Verwendung zu prüfen. Reste auch phlegmatisierter Peroxide dürfen niemals in die Aufbewahrungsgefäße zurückgegeben werden.
Die Lagerräume müssen kühl und gut zu lüften sein. Fenster an Sonnenseiten sind abzudecken oder mit Sonnenschutz zu versehen. Die Räume müssen so ausgerüstet sein, dass die höchstzulässige Lagertemperatur nicht überschritten werden kann. Die Lagertemperaturen können in der Regel aus den Merkblättern der Hersteller entnommen oder beim Hersteller erfragt werden.
Für alle Lagerräume sind geeignete Feuerlöscheinrichtungen bereitzustellen. Sie sollten außerhalb der Räume an den Eingängen angebracht sein.
Verschüttete organische Peroxide können mit Wasser nur dann beseitigt werden, wenn sie wasserlöslich sind. Sonst müssen sie durch Verdünnen mit genügend großen Mengen geeigneter Lösemittel bzw. Weichmacher phlegmatisiert und mit indifferenten, saugfähigen Stoffen aufgenommen und vernichtet werden.
Quellen
www.arbeit-und-gesundheit.de