Pausen
Bei der Arbeit tragen Pausen wesentlich zur Erholung bei. Die Erholungswirkung von Pausen zählt zu den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen, die der Arbeitgeber gemäß § 4 Abs. 3 des ArbSchG bei Maßnahmen der Arbeitsgestaltung zu beachten hat. Neben offiziellen Arbeitspausen (Kurzpausen), die die Arbeit unterbrechen, zählen hierzu auch "erholsame" Nebenarbeiten (Tätigkeiten mit einer vernachlässigbaren Beanspruchung). Es gibt drei Formen von Arbeitspausen:
- Ruhepausen (geregelte Pausen mit einer Dauer von mindestens 15 Minuten)
- Kurzpausen (geregelte oder frei gewählte Pausen von ca. sieben Minuten)
- ablaufbedingte Pausen (z. B. Warte- und Stillstandszeiten).
- Eine Pause sollte mindestens fünf Minuten dauern (sonst ist der Erholungseffekt zu gering).
- Die Pausenhäufigkeit und -länge sollten sich an der Schwere der Arbeit orientieren.
- Für körperliche Arbeit und einfache, sich häufig wiederholende geistige Tätigkeiten gilt: Mehrere kurze Pausen haben einen größeren Erholungswert und verhindern eine fortschreitende Zunahme der Ermüdung besser als wenige längere Pausen gleicher Gesamtlänge.
- Kurzpausen sind insbesondere bei Schichtarbeit, Fließ- und Bandarbeit sowie bei Arbeiten, die mit besonderen Beanspruchungen für die Augen verbunden sind (z. B. Bildschirmarbeit) zusätzlich zu Ruhepausen vorzusehen.
- Die Pausenhäufigkeit sollte im Verlauf einer Arbeitsschicht zunehmen.
- Das Ermüdungsempfinden weist in der Regel erst verspätet auf die Notwendigkeit einer Pause hin. In der Praxis führt dies häufig dazu, dass selbst gewählte Pausen zu spät eingelegt werden und damit ihre vorbeugende Wirkung verlieren. Deshalb sind Empfehlungen für die Pausengestaltung oder deren Regelung sinnvoll.
- Der Pausenort sollte möglichst geringe Umgebungsbelastungen (z. B. Lärm, Hitze oder Kälte) aufweisen.
- Reine Bildschirmarbeit über den ganzen Tag hinweg ist zu vermeiden (Mischarbeit anstreben).
- Bei reiner Bildschirmarbeit pro Stunde eine frei wählbare Pause von ca. 10 Minuten vorsehen.
- Der Erholungswert mehrerer kurzer Unterbrechungen der Tätigkeiten ist ungleich größer als der von wenigen, festgelegten langen Pausen. Deshalb sollte es nicht zulässig sein, kurze Pausen "anzusammeln" und dafür den Arbeitsplatz früher zu verlassen.
- gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur
- für die Beschäftigten leicht erreichbar
- an ungefährdeter Stelle
- ausreichende Größe
- entsprechend der Anzahl der gleichzeitigen Benutzer mit leicht zu reinigenden Tischen und mit Rückenlehne ausgestatteten Sitzgelegenheiten
- separater Raum, wenn die Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der Arbeitsstätte dies erfordert.
Quellen
www.arbeit-und-gesundheit.de