Ozon
Es gibt drei Fallgruppen von Beschäftigten, die von Ozoneinwirkungen betroffen sein können:
1. auf Arbeitsplätzen im Freien
2. auf Innenraumarbeitsplätzen, die durch Außenluft-Belüftungssysteme mit Ozon in Berührung kommen
3. an speziellen Arbeitsplätzen in Innenräumen, z. B. an Kopierern und Druckern sowie beim Schweißen.
Für Fallgruppe 1 gibt es mehrere Empfehlungen, die die Gesundheitsbelastung verringern können:
- schwere körperliche Arbeiten nicht während der heißesten Tageszeit, sondern in kühleren Morgen- und Abendstunden verrichten
- das Arbeitstempo drosseln und mehrere Zwischenpausen einlegen
- die Arbeiten in den Schatten oder unter Sonnensegel verlagern
- Mehrfachbelastungen durch andere Gefahrstoffe vermeiden.
Quellen
www.arbeit-und-gesundheit.de