Motorkettensägen
Motorkettensägen werden hauptsächlich bei Baum- und Zimmererarbeiten eingesetzt. Der Antrieb erfolgt durch einen Verbrennungs- oder Elektromotor. Wesentliche sicherheitstechnische Einrichtungen der Kettensäge (Handkettensägemaschine) sind:
- Vibrationsgedämpfte Griffe (bei Überschreitung der zulässigen Grenzwerte zur Verhinderung von Durchblutungsstörungen)
- Handschutz mit integrierter Kettenbremse (gleichzeitig Sicherung gegen Berühren der Kette)
- Kettenbremse (für schlagartiges Stillsetzen der Kette)
- Handschutz im Bereich des hinteren Griffes (Schutz gegen Verletzung bei Kettenriss)
- Kettenfangbolzen (Schutz gegen Verletzung bei Kettenriss)
- Krallenanschlag (sichere Führung bei Fäll- und Trennschnitten)
- Totmannschaltung (Elektroantrieb) bzw. Fliehkraftkupplung (Antrieb durch Verbrennungsmotor) zum zwangsläufigen Stillsetzen beim Loslassen der Maschine
- Sicherung gegen Verletzungsgefahr beim Hochschlagen der Maschine
- Verbrennungsschutz am Auspuff
- Kettenschutz - Transportsicherung.
- Bedienungsanleitung beachten
- Schutzalterbestimmungen einhalten; Jugendliche unter 18 Jahren dürfen die Kettensäge nur dann betreiben, wenn sie mindestens 15 Jahre alt sind, dies zur Erreichung des Ausbildungszieles erforderlich ist und ihr Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist
- Maschine vor jedem Einsatz auf Mängel überprüfen, Wirksamkeit der Kettenbremse prüfen
- nur Sägeketten verwenden, die nicht einziehend wirken, z. B. Hobelzahnketten mit Spandickenbegrenzung oder Spitzzahnketten
- Einsatz möglichst rückschlagarmer Kettenschienen (asymmetrische Spitze).
- scharfe und richtig gespannte Ketten verwenden; Kette muss rundum am Schwert anliegen
- Instandsetzungs- und andere Arbeiten an der Kettensäge nur bei abgestelltem Motor durchführen
- im Leerlauf (bei Verbrennungsmotoren) muss die Kette stillstehen
- Transportieren der Maschine nur mit stillstehender Kette, bei längeren Wegen mit Transportsicherung
- Kettensäge nur bei gutem und sicherem Standplatz betreiben, die Maschine dabei mit beiden Händen halten
- nicht über Schulterhöhe sägen; Ausnahme: wenn dies arbeitstechnisch unvermeidbar ist (Schutzhelm mit Gesichtsschutz und Schnittschutzkleidung erforderlich)
- beim Startvorgang Motorkettensäge sicher abstützen und festhalten
- Motorkettensäge nur mit laufender Sägekette aus dem Holz ziehen
- nicht mit der Schienenspitze sägen.
- Persönliche Schutzausrüstung, bestehend aus Schutzhelm, Gesichtsschutz, Gehörschutz, Schutzhandschuhen, Schutzschuhen (Schnittschutzeinlagen in der Fuß- und Beinkleidung für Motorsägenführer) und eng anliegender Kleidung, tragen
- zur Vermeidung von Vibrationsschäden spezielle Schutzhandschuhe tragen.
Weitere Informationen:
Das Angebot der BAD zum Thema GefährdungsbeurteilungQuellen
www.arbeit-und-gesundheit.de