Mischmaschinen

An Beton- und Mörtelmischmaschinen müssen Gefahr bringende bewegte Maschinenteile verdeckt oder verkleidet sein. Elektrische Mischmaschinen dürfen nur mit Fehlerstromschutzeinrichtung (Fl-Schutz), Schutztrennung oder -kleinspannung oder als schutzisolierte Geräte betrieben werden. Vor dem Umsetzen von Mischmaschinen ist die elektrische Zuleitung zu lösen. Darüber hinaus müssen folgende sicherheitstechnische Anforderungen beachtet werden:
  • Der Standort ist außerhalb der Verkehrswege und so zu wählen, dass Materialien störungsfrei und sicher herangeführt und das Mischgut ebenso sicher abtransportiert werden kann.
  • Mischmaschinen sind standsicher und unverschiebbar aufzustellen, dabei ist die Betriebsanleitung des Herstellers zu beachten.
  • Bedienungsstände von mehr als 1,00 m Höhe über Flur sind mit Seitenschutz zu versehen.
  • Bei Freifallmischern darf nicht mit der Hand in die laufende Trommel gegriffen oder Werkzeuge bzw. Gegenstände eingeführt werden.
  • Bei Tellermischern oder Stetigmischern dürfen Schutzgitter bzw. Abdeckungen nur bei stillgesetzter Maschine geöffnet bzw. entfernt werden.
  • Bei Reinigungs- und Wartungsarbeiten muss die Maschine stillgesetzt und gegen Wiedereinschalten gesichert sein.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de