Mineralfasern
Produkte, die KMF enthalten, werden für eine Vielzahl von Anwendungszwecken eingesetzt, bei denen es auf gute Wärme- oder Schallschutzisolierung oder eine hohe Temperaturbeständigkeit ankommt. Auch zur Verbesserung der Materialfestigkeit, z. B. in glasfaserverstärkten Kunststoffen, für Filterzwecke, in Gewebetapeten und für Spezialanwendungen werden KMF eingesetzt. Die Tabelle (Abbildung) gibt eine Übersicht über Einteilung und Anwendungsbereiche von glasigen KMF. Kristalline (Whisker) und polykristalline KMF werden hauptsächlich in faserverstärkten Werkstoffen, in Reibbelägen (Kaliumtitanat) und zur Hochtemperaturisolierung verwendet. Eine der wichtigsten Produktgruppen stellen die Mineralwollen (Glas, Stein, Schlacke) dar, die vor allem im Hochbau und in der technischen Isolierung eingesetzt werden. Keramische Fasern finden ihr Hauptanwendungsgebiet in Hochtemperaturbereichen.
Bewertung von künstlichen Mineralfasern:
Die Diskussion um krebserzeugende Eigenschaften von Mineralfasern konzentriert sich heute vor allem auf keramische Fasern, seit sich ab etwa 1996 neu entwickelte, vom Krebsverdacht befreite Mineralwolle-Dämmstoffe auf dem Markt befinden. Grundsätzlich hängt die krebserzeugende Wirkung von den so genannten KGB-Kriterien ab:
- Konzentration der Fasern in der Luft am Arbeitsplatz
- Gefährdungsgeometrie (lange und dünne, einatembare Fasern)
- Biobeständigkeit der Fasern im Körpergewebe.
- Mindestmaßnahmen nach TRGS 500
- staubarme Arbeitsverfahren auswählen, Material zerstörungsfrei ausbauen
- ausgebautes Material nicht werfen, keinen Staub aufwirbeln
- feucht kehren oder mit Industriestaubsauger (Kat. M) arbeiten
- Abfälle möglichst staubdicht verpacken, Abfallbehälter geschlossen transportieren
- Locker sitzende Arbeitskleidung und Schutzhandschuhe aus Leder oder nitrilbeschichtete Baumwollhandschuhe tragen
- Beschäftigte sind über Gefahren, richtiges Verhalten und Schutzmaßnahmen zu unterweisen.
- Erfassen freiwerdender Faserstäube durch Industriesauger der Staubklasse M
- abgesaugte Luft nicht in Arbeitsbereiche zurückführen, es sei denn, behördlich oder berufsgenossenschaftlich anerkannte Verfahren werden eingesetzt
- Atemschutz ist bereitzustellen
- Anzahl exponierter Personen minimieren
- schwer zu reinigende Gegenstände wie Teppichböden oder Heizkörper abdecken
- Waschmöglichkeiten
- Arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten.
- ist immer das Tragen von Atemschutz erforderlich (FFP2, Halbmasken mit P2-Filter oder Gebläsegeräte TM1P)
- sind atmungaktive Schutzanzüge Typ 5 zu verwenden
- müssen getrennte Aufbewahrungsmöglichkeiten für Straßen und Arbeitskleidung zur Verfügung stehen.
- vorkonfektionierte oder kaschierte Produkte verwenden
- Formteile oder andere Produkte mit geringem Staubungsverhalten einsetzen
- staubarm arbeitende Werkzeuge, Geräte und Verfahren verwenden
- bei Abbrucharbeiten Material ggf. befeuchten
- möglichst ein in einer TRGS genanntes oder berufsgenossenschaftlich oder behördlich anerkanntes Verfahren einsetzen.
Quellen
www.arbeit-und-gesundheit.de