Leitern

Leitern sind Steiggeräte (Aufstiege) mit Stufen oder Sprossen, die mit Wangen oder Holmen verbunden sind. Sie dienen zum Erreichen hoch und tief gelegener Stellen und als Arbeitsplätze für Arbeiten geringen Umfangs.

Unfälle beim Umgang mit Leitern

In Werk- und Fertigungsstätten sowie bei Montage- und Bauarbeiten passieren mehr als die Hälfte aller Absturzunfälle beim Umgang mit Leitern. Die häufigsten Unfallursachen sind Um- und Wegkippen der Leiter, Ab- bzw. Wegrutschen des Leiterfußes oder Leiterkopfes.

Sicheres Arbeiten mit Leitern

Zum sicheren Arbeiten mit Leitern bedarf es einer einwandfreien Beschaffenheit, eines sachgemäßen Gebrauchs und des richtigen Verhaltens bei der Benutzung (Abbildung). Diesbezügliche Anforderungen sind in der UVV "Leitern und Tritte" zusammengefasst. Allgemein ist Folgendes zu beachten:
  • Leitern sind in der erforderlichen Art, Anzahl und Größe bereitzustellen und von den Benutzern zweckentsprechend zu verwenden.
  • Wangen und Holme dürfen keine Risse, Bruchstellen bzw. geflickte Stellen haben oder sonstige Schäden aufweisen; sie dürfen nicht provisorisch geflickt und nicht behelfsmäßig verlängert werden. Sprossen oder Stufen dürfen nicht fehlen und nicht durch Provisorien (z. B. Rundeisenstäbe, aufgenagelte Latten) ersetzt werden.
  • Schadhafte Leitern sind der Benutzung zu entziehen.
  • Leitern aus Holz dürfen keinen deckenden Anstrich haben, da sonst Schäden im Holz nicht erkennbar sind. Als schützende Überzüge sind daher nur farblose Lacke, Lasuren und ähnliche Imprägnierungen geeignet.
  • Leitern dürfen nur zu dem Zweck benutzt werden, für den sie nach ihrer Bauart bestimmt sind. Stehleitern z. B. dürfen nicht als Anlegeleitern, Anlegeleitern nicht als Laufstege verwendet werden.
  • Der ordnungsgemäße Zustand von Leitern ist regelmäßig zu überprüfen, besonders bei Verwendung fremder Leitern.
  • Für Leitern, deren Bauart das Zusammensetzen und Verbinden von Leitern durch den Benutzer erforderlich macht, muss eine Betriebsanleitung vorhanden und an der Leiter angebracht sein.

Roll-Anlegeleitern

Roll-Anlegeleitern müssen sich beim Betreten selbsttätig gegen Verschieben sichern, z. B. Rollen werden selbsttätig festgestellt oder zwangsläufig durch Standfüße ersetzt. Bei auf Schienen laufenden Rollleitern müssen die Rollen gegen Herausspringen aus der Laufschiene gesichert sein. Die Schienen müssen an den Enden Fahrtbegrenzungen haben.

Schiebleitern

Schiebleitern sind entweder mittels Steckvorrichtung von Sprosse zu Sprosse verstellbar oder mittels Seilzug ausziehbar. Die aus Festigkeitsgründen erforderliche Überdeckung der Leiterteile muss durch geeignete Einrichtungen, z. B. durch eine Sperre oder Kette zur Begrenzung des Ausschubs, gewährleistet sein.

Klappleitern

Klappleitern dürfen erst bestiegen werden, wenn die aufgeklappten Wangen oder Holme gesichert und tragfähig sind, z. B. durch selbsttätig einrastende und verriegelte Schnappverschlüsse, Scharniere oder Gelenke.

Hängeleitern

Hängeleitern sind Leitern, die zu ihrer Benutzung an- oder eingehängt werden, ohne auf dem Boden aufzustehen. Sie müssen gegen Pendeln und unbeabsichtigtes Aushängen gesichert sein.

Mehrzweckleitern

Mehrzweckleitern können als Anlegeleitern oder Stehleitern verwendet werden. Sie sind zumeist klappbar und müssen bei der Benutzung den Anforderungen an die Leiterart genügen, die sie ersetzen sollen.

Fahrbare, freistehende Schiebleitern

Fahrbare, freistehende Schiebleitern (Mechanische Leitern) werden hand- oder kraftbetrieben aufgerichtet, ausgeschoben und gedreht, z. B. hydraulisch oder mit Winden. Folgende Punkte sind besonders zu beachten:
  • Der Auf- und Abbau und die Benutzung dürfen nur unter fachkundiger Aufsicht geschehen.
  • An der Verwendungsstelle müssen eine Betriebsanleitung sowie eine Betriebsanweisung mit Hinweisen für die Beschäftigten vorhanden sein.
  • Die Leiter darf nicht verfahren, geschwenkt, aus- oder eingezogen werden, solange sich jemand auf ihr befindet. Dies gilt nicht für den Aufenthalt von Personen in Arbeitskörben an der Leiter, sofern sie nur geschwenkt, aus- oder eingezogen wird.
  • Bei Arbeiten von der Leiter aus ist Anseilschutz erforderlich (Sicherheitsgurte mit Halteseil), sofern nicht von einer umwehrten Plattform (z. B. bei einem Arbeitskorb) aus gearbeitet wird oder die Leiter mit einem Rückenschutz ausgerüstet ist.
  • Die Überprüfung der Leiter auf arbeitssicheren Zustand ist mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen bzw. durch eine Befähigte Person durchzuführen; die Ergebnisse der Prüfungen sind in ein Prüfbuch einzutragen.
  • Es dürfen nur Arbeiten geringen Umfangs und Sicherungsarbeiten durchgeführt werden.
  • Bei starkem Wind sind die Arbeiten von der Leiter aus einzustellen, wenn diese gegen Umkippen nicht besonders gesichert ist.

Dachleitern

Dachleitern (Dachdecker-Auflegeleitern) sind auf der Dachfläche liegende, in fachgerecht befestigte Sicherheitsdachhaken eingehängte Sprossenleitern. Die Auftrittbreite muss mindestens 38 mm betragen. Zum Einhängen darf nicht die oberste Sprosse verwendet werden. Dachleitern dürfen nicht in die Dachrinne gestellt werden. Dachdecker-Auflegeleitern sind für eine Last von 1,5 kN zu bemessen.

Strickleitern

Strickleitern haben als Holme dienende Seile oder Taue, in die Sprossen aus Holz oder Leichtmetall eingebunden sind. Ihre Benutzung ist nicht ungefährlich, da ihre einwandfreie Befestigung am zu besteigenden Objekt nicht immer gewährleistet ist. Sie neigen beim Besteigen zum Pendeln und Verkanten und dürfen deshalb nur benutzt werden, wenn die Verwendung anderer Steiggeräte bzw. Einrichtungen nicht möglich ist. Zum Einsteigen in Silos und als Notabstieg aus Kransteuerständen sind Strickleitern nicht zulässig.

Seilschlauchleitern

Seilschlauchleitern werden als Notabstiege eingesetzt. Als Gerüst für den Schlauchkörper dienen Ringe, die als Sprossen übereinander angeordnet und durch Seile miteinander verbunden sind. Die Ringe haben einen dem menschlichen Körper angepassten Durchmesser. Ein- und Ausstiegsöffnungen sind am Schlauchkörper seitlich eingearbeitet. Das Gerät hat eine Zugvorrichtung, mit der die Schlauchleiter zusammengezogen werden kann; die zusammengezogene Leiter kann dann in einer Schutzhülle untergebracht werden.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de