Kohlenwasserstoffe

Als Kohlenwasserstoffe werden organische Verbindungen bezeichnet, die nur aus den Elementen Kohlenstoff und Wasserstoff bestehen. Kohlenwasserstoffe sind wasserunlösliche, wasserhelle Flüssigkeiten mit benzinartigem Geruch. Sie sind mit die wichtigste Gruppe der organischen Chemie. Sie werden als Lösemittel in vielen Produkten wie Lacken (Beschichtungsstoffen), Holzschutzmitteln, Epoxidharzen, Abbeizmitteln, Bitumen etc. eingesetzt. Kohlenwasserstoffe dienen aber in erster Linie als Brennstoffe und Motorkraftstoffe.

Woraus bestehen Kohlenwasserstoffe?

Kohlenwasserstoffe bestehen aus aliphatischen und/oder aromatischen Verbindungen. In einer Stoffgruppe können eine ganze Reihe chemischer Einzelstoffe wie Methan, Ethan, Propan, Butan, Hexan, Heptan, Octan, Nonan, Decan (alles Aliphaten) oder Toluol, Xylol, Mesitylen, Isopropylbenzol (alles Aromaten) enthalten sein. Benzol gehört auch zu den Kohlenwasserstoffen, ist aber in den heute verwendeten Produkten auf Basis von Kohlenwasserstoff nur noch als technische Verunreinigung enthalten, meist in einer Konzentration unter 0,01 %.

Woraus werden Kohlenwasserstoffe gewonnen?

Die jeweiligen Kohlenwasserstoffe werden aus Erdöl oder Erdgas u. a. durch fraktionierte Destillation oder Kracken gewonnen. Eine weitere wichtige Herstellungsmethode ist die Kohleverflüssigung bzw. -vergasung. Nach den unterschiedlichen Siedebereichen unterscheidet man Siedegrenzenbenzine, Spezialbenzine, Testbenzine, Solvent Naphtha usw.

Grundsätzlich ist anzumerken, dass von den aromatenhaltigen Kohlenwasserstoffen größere gesundheitliche Gefahren ausgehen als von den Aliphaten. Eine Ausnahme bildet das n-Hexan, das neurotoxische Wirkungen besitzt. Ein großes Gefährdungspotenzial geht auch von den - vor allem durch Kraftstoffe in die Umwelt gebrachten - polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) aus, von denen einige krebserzeugende und mutagene Eigenschaften besitzen, z. B. Benzo(a)pyren. Bezüglich der Gesundheitsgefahren und Schutzmaßnahmen siehe beispielhaft Benzol, Toluol, Xylol, Aromaten und Lösemittel.

Arbeitsplatzgrenzwerte für Kohlenwasserstoffgemische

Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900) für Kohlenwasserstoffgemische, die als Lösemittel verwendet werden:

  • C5-C8 Aliphaten: 1500 mg/m^3
  • C9-C15 Aliphaten: 600 mg/m^3
  • C7-C8 Aromaten: 200 mg/m^3
  • C9-C15 Aromaten: 1500 mg/m^3.

Weitere Informationen zum Thema:

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de