Kassen

Unter dem Begriff "Kassen" sind die Kassenstellen von Geldinstituten (Sparkassen und Banken) zu verstehen.

Sicherung von Kassen

Die Sicherung von Kassen und Banken ist vor allem zur Abwehr von Gefahren gedacht, die bei Überfällen möglicherweise für Leben und Gesundheit der Beschäftigten entstehen. Insbesondere muss der Anreiz zu Überfällen gering gehalten werden. Die UVV "Kassen" nennt die Voraussetzungen, die zum Schutz der Beschäftigten zu schaffen sind. Durchschusshemmende Verglasungen vor Arbeitsplätzen, Übersteigschutz, optische Raumüberwachungsanlagen (ORÜA) und Automaten zur begrenzten Ausgabe von Bargeld sind Beispiele technischer Maßnahmen, für die der Unternehmer sorgen muss. Kommt es dennoch zu Überfällen, muss eine Gegenwehr, die Gefahren für die Beschäftigten mit sich bringen könnte, unterbleiben. Die Beschäftigten müssen durch ihr Verhalten mithelfen, potenzielle Täter davon zu überzeugen, dass Überfälle sich nicht lohnen. Bargeld soll so wenig wie möglich zu sehen sein; die Bargeldbestände sollen möglichst klein gehalten werden. Verhaltensweisen für Kassenarbeitsplätze müssen in Form einer Betriebsanweisung schriftlich erstellt sein. Bei der Formulierung soll der Betriebsrat mitwirken. Die örtlichen Gegebenheiten sind dabei zu berücksichtigen. Die Betriebsanweisung soll u. a. eingehen auf die Regeln zur Bearbeitung und Verwahrung von Bargeld, die Auslösung von Alarm und Kamera, den Umgang mit Schlüsseln, die Sicherungen der Fenster und Türen, den Transport von Geld und das korrekte Verhalten beim Betreten und Verlassen der Geschäftsräume. Die Beschäftigten sind zu Beginn der Aufnahme ihrer Tätigkeit und danach zweimal jährlich praxisnah zu unterweisen.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de