Kaltreiniger

Kaltreiniger sind organische Flüssigkeiten, typischerweise Kohlenwasserstoffe, Alkohole, Ketone, Ester oder davon abgeleitete Verbindungen, die bei Raumtemperatur zum Reinigen und Entfetten verwendet werden.

Von den früher oft eingesetzten chlorkohlenwasserstoffhaltigen Kaltreinigern können aus Arbeits- und Umweltschutzgründen nur noch Dichlormethan, Trichlorethen („Tri“) und Tetrachlorethen („Per“) in geschlossenen Anlagen benutzt werden. Kaltreiniger sind im reinen Zustand wasserhelle Flüssigkeiten. Sie haben z. T. einen angenehmen Geruch, der von einer Parfümierung herrühren kann.

Eigenschaften von Kaltreinigern

Kaltreiniger lösen viele organische Stoffe, z. B. Öle, Fette, Harze, Lacke, Bitumen, Teere, Gummi und viele Kunststoffe. Kaltreiniger können brennbar, ihre Dämpfe im Gemisch mit Luft explosionsfähig sein. Manche Kaltreiniger, die aus Zubereitungen von schwer brennbaren mit brennbaren Lösemitteln bestehen, haben zunächst keinen oder einen hohen Flammpunkt.

Gefahren von Kaltreinigern

Es besteht jedoch die Gefahr, dass sie durch die fortschreitende Verdampfung der schwer brennbaren Bestandteile oder durch Einschleppen leichtentzündlicher Flüssigkeiten explosionsfähige Dampf/Luft-Gemische bilden können. Durch das Verbot der halogenierten Verbindungen wurden z. B. in Kfz- und anderen Metallbetrieben verstärkt leicht entzündliche Reiniger ("Bremsenreiniger") eingesetzt, was zu einem Anwachsen des Brandgeschehens führte. Inzwischen werden Alternativprodukte auf der Basis von Pflanzenölestern angeboten, deren Flammpunkt über 100 °C liegt. Sie bieten ein hohes Fettlösevermögen und Vorteile hinsichtlich des Brand- und Explosionsschutzes. Andererseits verdunsten sie aber nicht und hinterlassen auf den Teilen einen leichten Ölfilm.

Gesundheitliche Gefahren beim Einsatz von Kaltreinigen

Kaltreiniger werden vor allem über die Atemwege aufgenommen, zum Teil auch über die Haut. In Abhängigkeit von der einwirkenden Konzentration kann das Einatmen der Dämpfe zu Übelkeit, Kopfschmerzen, Schwindel, rauschähnlichen Zuständen sowie zu Erkrankungen, z. B. der Leber und des zentralen Nervensystems, führen. Hohe Konzentrationen bewirken schon nach kurzer Einwirkungsdauer eine Narkose, die ohne schnelle Hilfe tödlich enden kann. Kaltreiniger entziehen der Haut Fett. Sie verliert u. a. ihren Säureschutz, wird trocken und rissig und anfällig für Hautkrankheiten. An Augen und Atemwegen können Schleimhautreizungen bis zu Entzündungen auftreten.

Brand- und Explosionsgefahr von Kaltreinigern

Wesentliche Gefährdungsschwerpunkte beim Einsatz der Kaltreiniger liegen also bei den toxischen Eigenschaften der Stoffe (Einatmen der Dämpfe bzw. Hautkontakt) sowie bei der Brand- und Explosionsgefahr. Zu beachten ist, dass auch kennzeichnungsfreie Produkte nicht in jedem Fall ungefährlich sind. Entsprechend ist eine Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung und - wenn gefährliche explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann - auch zum Explosionsschutz durchzuführen, auf deren Grundlage die erforderlichen Maßnahmen festgelegt werden. Der Stand der Technik für Tätigkeiten mit Kaltreinigern wird in der BG-Information "Kaltreiniger" (BGI 880) dargestellt.

Die Arbeitsverfahren sind so zu gestalten, dass Kaltreinigerdämpfe oder -aerosole nicht in gesundheitsschädlichen Mengen frei werden und Hautkontakt vermieden wird. Beim Befüllen und Entleeren von Anlagen und Apparaturen sind technische Maßnahmen zu treffen, die ein Austreten von Kaltreinigern verhindern. Räume, in denen mit Kaltreinigern umgegangen wird, müssen gut durchlüftet sein; eventuell ist eine künstliche Lüftung erforderlich.

In Anlagen zur Metallreinigung sind nach der 2. BImSchV von den leichtflüchtigen halogenierten Kohlenwasserstoffen nur Dichlormethan, Trichlorethen und Tetrachlorethen zugelassen. Diese Anlagen müssen auch beim Befüllen und Entleeren einen sehr hohen Dichtheitsgrad besitzen, so dass im Normalbetrieb die Beschäftigten mit dem Reinigungsmittel nicht in Kontakt kommen. Maßnahmen beim Wechsel des Lösemittels sind z. B. Einsaugen mit Unterdruck, Absaugen und Abscheidung der verdrängten Abgase oder Gaspendelung. Für die Probenahme müssen geeignete technische Einrichtungen vorhanden sein, z. B. geschlossene Probenahmegefäße, Probenahmeventile ohne Toträume und ohne Nachlauf. In Reinigungstischen und Reinigungsgeräten dürfen Chlorkohlenwasserstoffe (CKW) oder deren Gemische mit brennbaren Lösemitteln nicht verwendet werden. Können Werkstücke auf Grund ihrer Form, ihrer Abmessungen oder ihres Gewichtes nicht in Reinigungsanlagen eingebracht werden und müssen sie mit CKW gereinigt werden, sieht die 2. BImSchV besondere Ausnahmegenehmigungen vor.

Gefahren für die Umwelt beim Einsatz von Kaltreinigern

Die Abgabe von Kaltreinigern in Oberflächengewässer und in die Umgebungsluft unterliegt engen Grenzen. Im Allgemeinen werden verunreinigte Kaltreiniger durch Destillation aufbereitet und wiederverwendet. Sonst müssen sie fachgerecht entsorgt werden. Mit Kaltreiniger, Öl und Fett verunreinigte Putzmaterialien können zur Selbstentzündung neigen. Deshalb muss gebrauchtes Putzmaterial bis zur Entsorgung in unbrennbaren Behältern mit dicht schließendem Deckel aufbewahrt werden. Kaltreiniger dürfen nicht mit stark sauren oder stark alkalischen Stoffen wie Säuren oder Laugen und nicht mit Oxidationsmitteln wie Wasserstoffperoxid zusammengebracht werden.

Für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten ist in Anweisungen festzulegen, wer wann diese Arbeiten durchführt und unter welchen Schutzmaßnahmen. Besonders gefährliche Arbeiten, z. B. Feuerarbeiten, sind über schriftliche Arbeitsfreigabe (Erlaubnisschein) zu regeln.

Sofern durch technische Maßnahmen eine Gefährdung der Beschäftigten durch Kaltreiniger nicht ausgeschlossen werden kann, müssen Persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung gestellt und in gebrauchsfertigem, hygienisch einwandfreiem Zustand gehalten werden. Das Tragen von Atemschutzgeräten und Vollschutzanzügen darf keine ständige Maßnahme sein.


Weitere Informationen finden Sie hier:

Arbeitsschutz

Arbeitssicherheit

Management gefährlicher Stoffe

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de