Hydraulik-Schlauchleitungen
Schlauchleitungen müssen auf der Armatur deutlich erkennbar folgende Kennzeichen haben:
- Kennzeichen des Herstellers
- Herstelldatum
- höchstzulässiger dynamischer Betriebsdruck.
Schläuche müssen in Abständen von höchstens 50 cm mit Angaben über Hersteller, Typ, Nennweite und Herstelldatum versehen sein.
Die Funktionsfähigkeit eingebauter Schlauchleitungen wird durch Maßnahmen nach DIN 20 066 sichergestellt (Abbildung). Dies bedeutet, Schlauchleitungen werden so eingebaut, dass
- ihre natürliche Lage und Bewegung nicht behindert wird
- sie auf Grund äußerer Einwirkungen nicht auf Zug, Torsion und Stauchung beansprucht werden
- beim Verlegen der kleinste vom Hersteller vorgegebene Radius nicht unterschritten wird
- sie gegen Beschädigungen (z. B. mechanisch, thermisch, chemisch) geschützt sind
- keine Gefährdungen (z. B. durch Herumschlagen, durch Austreten des Mediums) beim Versagen des Schlauches auftreten.
Der Betreiber einer Schlauchleitung muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die erforderlichen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Schlauchleitung ermitteln. Es sind sowohl die spezifischen Gefährdungen zu beurteilen als auch solche, die sich durch Wechselwirkung mit anderen Arbeitsmitteln, mit Arbeitsstoffen sowie durch Umgebungseinflüsse ergeben. Weiter sind Art und Umfang der erforderlichen Prüfungen und die Prüffristen festzulegen.
Schlauchleitungen sollten (einschließlich der Lagerzeit) höchstens sechs Jahre verwendet werden; dies gilt auch, wenn noch keine Mängel zu erkennen sind. Die Angaben des Herstellers sind zu beachten. Druckschläuche, die in Hebebühnen eingesetzt werden, müssen spätestens nach sechs Jahren ausgetauscht werden. Die Prüfung durch einen Sachkundigen bzw. eine Befähigte Person ist vor der ersten Inbetriebnahme und danach mindestens einmal jährlich erforderlich. Maßgeblich sind die Angaben in der Betriebsanleitung. Das Prüfungsergebnis sollte aufgezeichnet und bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden. Sicherheitsrelevante Mängel müssen unverzüglich behoben werden. Prüfkriterien sind:
- mechanische Schäden an der Außenhaut (z. B. Risse, Scheuerstellen)
- Alterung der Außenhaut (z. B. Risse durch Versprödung)
- Beschichtung der Oberfläche (z. B. mit Farbe)
- Deformationen (z. B. Blasen, Ablösungen, Quetsch- und Knickstellen)
- Lecks im Schlauch oder an den Anschlüssen
- Zustand der Anschlüsse und Armaturen
- freie Beweglichkeit der Schläuche in allen Positionen
- Funktionsfähigkeit der Verdeckungen, Ausreißsicherungen usw.
Mängel sind sofort zu beseitigen, ggf. müssen Schlauchleitungen ausgetauscht werden, bevor die Maschine weiter betrieben werden kann. Schlauchleitungen dürfen nicht repariert werden und auch nicht aus gebrauchten Teilen neu zusammengefügt werden!
Werden mehrere Schlauchleitungen gleichzeitig ausgetauscht, ist sicherzustellen, dass nur Schlauchleitungen verwendet werden, die für die möglichen Beanspruchungen ausreichend dimensioniert sind, und dass keine Verwechslung der Anschlüsse stattfinden kann.
Schläuche und Schlauchleitungen müssen kühl, trocken und staubarm gelagert werden. Sie dürfen keiner direkten Sonnen- oder UV-Einstrahlung ausgesetzt sein. Bei Schläuchen sollte die Lagerzeit vier Jahre, bei Schlauchleitungen zwei Jahre nicht überschreiten.
Bei der Auswahl der Hydraulikflüssigkeiten ist darauf zu achten, dass sie den mechanischen, chemischen und thermischen Beanspruchungen standhalten. Dabei sind sowohl technische Randbedingungen als auch besondere Gegebenheiten der Umgebung (z. B. Brandgefahr) zu berücksichtigen. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes dürfen die Flüssigkeiten keine polychlorierten Biphenyle (PCB) und polychlorierten Terphenyle (PCT) enthalten.
Thermische Zersetzungsprodukte von Hydraulikflüssigkeiten dürfen nicht eingeatmet werden und nicht mit der Haut in Berührung kommen. Daher müssen Persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung gestellt und benutzt werden.
Hydraulikflüssigkeiten sind in der Regel wassergefährdende Stoffe. Bei Lagerung und Abfüllung sind die gesetzlichen Vorschriften, z. B. das Wasserhaushaltsgesetz, und bei der Entsorgung das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz zu beachten.
Die Betriebsanleitungen für hydraulische Systeme nennen Zeitabstände, in denen die Hydraulikflüssigkeit erneuert werden soll. Wenn dieser Zeitabstand überschritten wird, muss die Gebrauchsfähigkeit der Flüssigkeit regelmäßig geprüft werden.
Quellen