Handschutz
Schutzhandschuhemuss der Unternehmer zur Verfügung stellen, wenn eine Gefährdungsermittlung ergeben hat, dass eine Gefährdung der Hände (Abbildung) besteht und durch technische und organisatorische Maßnahmen nicht abgewendet werden kann, z. B. in der Nähe von Stoffen, die zu Hautverletzungen führen oder die durch die Haut eindringen können; ferner bei Gefährdung durch Verbrennungen, Verätzungen, Verbrühungen, Unterkühlungen, elektrischen Durchströmungen, Stich- oder Schnittverletzungen. Das Gebotszeichen "Schutzhandschuhe benutzen" (Abbildung) zeigt die Tragepflicht an. In bestimmten Fällen dürfen allerdings keine Schutzhandschuhe getragen werden: bei Arbeiten an Maschinen mit rotierenden Werkstücken oder Werkzeugen, sofern die Gefahr besteht, dass der Handschutz erfasst wird (z. B. an Bohr-, Dreh- und Fräsmaschinen, Sicken- und Bördelmaschinen, Rundwalzen und Rollenrichtmaschinen).
Mechanische Gefährdungen entstehen z. B. durch gratige, spitze oder scharfkantige Werkstoffe, Werkstücke, Werkzeuge sowie bei Transportvorgängen. Folgen sind häufig Schnitt- und Stichverletzungen, Hautabschürfungen, Prellungen, Quetschungen. Quetsch- und Scherstellen an kraftbetriebenen Maschinen und Einrichtungen können zu besonders schweren Verletzungen führen.
Chemische Gefährdungen bestehen beim Umgang mit festen, flüssigen oder gasförmigen Stoffen, z. B. Säuren, Laugen, Fetten, Ölen, Lösemitteln. Die Schädigungen hängen von Art, Konzentration und Einwirkungsdauer ab. Sie können Verletzungen, aber auch Hautschäden hervorrufen und zu Berufskrankheiten führen.
Thermische Gefährdungen werden meist durch Wärmestrahlung und Wärmeleitung verursacht. Heiße feste oder flüssige Werk- bzw. Arbeitsstoffe können je nach Temperatur oder Menge Verbrühungen oder Verbrennungen verursachen. Gefährdungen mit den gleichen Auswirkungen bestehen auch durch Kältemittel bzw. andere kalte Stoffe.
Biologische Gefährdungen können durch Kontamination der Hände mit Mikroorganismen oder Krankheitserregern erfolgen.
Elektrische Gefährdungen können an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln durch Berühren spannungsführender Teile auftreten.
Gefährdungen durch ionisierende Strahlen treten z. B. beim Umgang mit radioaktiven Stoffen oder Röntgengeräten auf.
Technische und organisatorische Maßnahmen (z. B. Gestaltung des Arbeitsablaufs; Transporthilfsmittel) zum Schutz der Hände haben Vorrang. Hierzu gehören die ergonomisch richtige Gestaltung von Schaltern, Hebeln, Handgriffen sowie die Wahl zweckmäßigen Handwerkzeugs.
Die Auswahl der Schutzhandschuhe hat arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogen zu erfolgen. Anforderungen (Abbildung) an die Gebrauchseigenschaften sind:
- möglichst große Schutzwirkung gegen auftretende Gefährdungen
- geringe Behinderung beim Arbeiten
- leichte Reinigungsmöglichkeiten.
Bei den Trageeigenschaften geht es um:
- Komfort
- Hautverträglichkeit
- Passform
- geringstmögliche Einschränkung
- ansprechende Optik.
Je nach Einsatzbereich gibt es Schutzhandschuhe in unterschiedlicher Form und Ausführung. Fausthandschuhe sind für den Grobgriff geeignet. Im Notfall können sie leicht und schnell abgestreift werden. Sie werden meist aus Chrom- oder Narbenleder gefertigt und sind für z. B. Transport-, Anbinde-, Rangier-, Platz- und Reparaturarbeiten und für grobe Arbeiten wie das Halten rauflächiger, scharfer und scharfkantiger Gegenstände geeignet. Dreifingerhandschuhe sind für Arbeiten geeignet, die den "Schlüsselgriff" erforderlich machen. Fünffingerhandschuhe kommen für den Spitz- und Feingriff in Betracht. Sie eignen sich, wenn besondere Anforderungen an Fingerbeweglichkeit und Tastgefühl erfüllt werden müssen. Besteht Quetschgefahr durch nachrollendes oder stürzendes Material, müssen Handschuhe mit eingebauten Fingerstahlkappen benutzt werden.
Je nach Schutzanforderung ist der Handschuh aus entsprechendem Werkstoff gefertigt. Leder ist wegen seiner hohen Reiß- und Schnittfestigkeit besonders widerstandsfähig. Zum Anfassen heißer Gegenstände ist es bei einer entsprechenden Ausfütterung geeignet. Zur Wärmereflexion werden beschichtete Lederarten verwendet. Der Vorteil bestimmter Kunststoffe besteht in ihrer Beständigkeit gegen Öle, Fette, Säuren, Laugen und Lösemittel, die jedoch von der Art, Konzentration und Einwirkungszeit des schädigenden Stoffes abhängen und bei der Auswahl des Handschutzes berücksichtigt werden müssen. Eine besondere Rolle spielt dabei die Permeation (Durchdringung). Gummi, Naturlatex und Naturkautschuk oder Nitril sind in unterschiedlichen Graden flüssigkeits- und luftundurchlässig. Gewebeeinlagen machen sie ausreichend reißfest und widerstandsfähig gegen scharfe und spitze Gegenstände. Sie bieten im Allgemeinen Schutz gegen mechanische Verletzungen und ätzende Stoffe.
Textilhandschuhe bestehen üblicherweise aus Geweben oder Gewirken von Baumwolle in verschiedenen Bindungsarten, z. B. Trikot, Köper, Segeltuch, Drill, Strick- oder Schlingenwaren. Spezielle Verarbeitung des Gewebes kann die Entflammbarkeit, Wärmeisolierung oder Festigkeit beeinflussen. Hier haben sich insbesondere Schlingenwaren und Abfütterungen bewährt.
Metallringflechthandschuhe, oft aus korrosionsbeständigem Material, bieten einen hohen Schutz in erster Linie gegen Stich- aber auch gegen Schnittverletzungen. Sie werden häufig bei Arbeiten mit scharfen Messern eingesetzt, z. B. in Schlachthöfen, Metzgereien oder Großküchen.
Die vorgeschriebene Kennzeichnung des Schutzhandschuhs liefert wichtige Informationen zur Auswahl des geeigneten Handschutzes. Schutzhandschuhe müssen mit Form und Größe, Typenbezeichnung und Namen oder Zeichen des Herstellers oder Lieferers gekennzeichnet sein. Piktogramme (Abbildung) informieren über die Gefahrenklasse bzw. das Anwendungsgebiet. Die CE-Kennzeichnung dokumentiert die Übereinstimmung des Erzeugnisses mit den einschlägigen Bestimmungen des Anhangs der Herstellrichtlinien zu Persönlichen Schutzausrüstungen.
Quellen