Gefährdungsbeurteilung (Definition & Bedeutung)

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein systematisches Verfahren zur Identifizierung und Bewertung von Risiken für Menschen, Eigentum und die Umwelt.

Die Gefährdungsbeurteilung kann nach normativen Beurteilungskriterien (z. B. Grenzwerte) und/oder nach subjektiven Beurteilungskriterien (z. B. Eintrittswahrscheinlichkeit, voraussichtliche Schwere eines möglichen Gesundheitsschadens) erfolgen. Gefährdungsbeurteilungen sind für ein definiertes Arbeitssystem vorzunehmen.

Die Beurteilung der einzelnen Arbeitssysteme ist die Grundlage zur Erfüllung der Forderung gem. § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), wonach der Arbeitgeber eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen aller Beschäftigten je nach Art ihrer Tätigkeit durchzuführen hat. Die Gefährdungsbeurteilung ist somit ein Handlungsinstrument, mit dem

  • Handlungsschwerpunkte bestimmt,
  • betriebliche Aktivitäten der Verbesserung des Arbeitsschutzes zielorientiert gesteuert und
  • Arbeitsschutzaktivitäten kontrolliert sowie auf ihre Wirksamkeit hin beurteilt werden können.

Nach welchen Handlungsschritten wird eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt?

Die Gefährdungsbeurteilung wird nach den folgenden Handlungsschritten durchgeführt:

  1. Analyse: Systematische Gefährdungsermittlung
  2. Beurteilung: Gefährdungen beurteilen, Risiken abschätzen und beurteilen. Ergibt die Beurteilung der Analyseergebnisse den Zustand Gefahr (nicht akzeptables Risiko), besteht Handlungsanlass entsprechend der nachfolgenden Schritte:
  3. Zielsetzung: Der erforderliche Soll-Zustand zur Gestaltung sicherer und gesundheitsgerechter Arbeitssysteme ist zu beschreiben
  4. Lösungssuche: Auf der Basis der Ziele sind Lösungen zu entwickeln. Für unterschiedliche Ziele sind unterschiedliche Lösungen möglich. Aber auch für ein Ziel sind prinzipiell unterschiedliche Maßnahmen möglich
  5. Lösungsauswahl: Lösungen sind unter Berücksichtigung der Maßnahmenhierarchie zu beurteilen und auszuwählen (Abbildung)
  6. Durch- und Umsetzung der Maßnahmen: Maßnahmen müssen im Betrieb von den zuständigen Führungskräften durchgesetzt werden. Die Umsetzung muss entsprechend der Zielvorgabe und der getroffenen Entscheidung erfolgen
  7. Wirkungskontrolle: Die Wirkungskontrolle bildet den Schluss der systematischen Vorgehensweise. Es ist anhand der Ziele zu beurteilen, ob die durchgeführten Maßnahmen die Gefährdungen wie vorgesehen beseitigt/verringert haben oder ob evtl. neue Gefährdungen entstanden sind.
  8. Ist die Wirkungskontrolle nicht erfolgreich bzw. sind neue/andere Gefährdungen entstanden, ist die Gefährdungsermittlung und Gefährdungsbeurteilung zu wiederholen.

Nach § 6 ArbSchG besteht darüber eine Dokumentationspflicht durch den Arbeitgeber (außer bei Arbeitgebern mit zehn oder weniger Beschäftigten; die zuständige Behörde kann jedoch, wenn besondere Gefährdungssituationen vorliegen, anordnen, dass Unterlagen verfügbar sein müssen). Aus den Unterlagen muss ersichtlich sein:

Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend (§ 5 ArbSchG).

Wann muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden?

Eine Gefährdungsbeurteilung muss jedes Mal durchgeführt werden, wenn neue Arbeitsmittel, Arbeitsprozesse und Arbeitsverfahren eingesetzt werden, die möglicherweise ein Gesundheits- oder Sicherheitsrisiko für die Beschäftigten bergen. Gefährdungsbeurteilungen sollten zudem regelmäßig durchgeführt werden, damit bestehende Gefährdungen überwacht, kontrolliert und gesteuert werden können. Über die gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen nach ArbSchG hinaus sollen Gefährdungsbeurteilungen insbesondere dann durchgeführt werden, wenn

  • bei Planung oder Änderung von Arbeitsplätzen, Anlagen und Verfahren Entscheidungshilfen im Sinne der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes benötigt werden
  • auf Grund von Hinweisen oder bekannt gewordener Beinahe-Unfälle auf besondere Gefährdungssituationen zu schließen ist
  • sich besondere Unfall- oder Gesundheitsbelastungen an bestimmten Arbeitsplätzen, bei bestimmten Arbeitsverfahren oder Tätigkeiten zeigen
  • bei Überprüfungen der Arbeitsplätze festgestellt wird, dass Arbeitsschutzmaßnahmen nicht mehr ausreichend wirksam sind.

Was bedeutet Gefährdungsbeurteilung?

Gefährdungsbeurteilung ist ein Prozess, der dazu dient, potenzielle Gefahren für Menschen, die Umwelt oder Eigentum zu ermitteln, zu bewerten und zu beurteilen. Es ist ein wichtiger Teil des Risikomanagements und hilft Organisationen, angemessene Maßnahmen zur Vermeidung oder Reduzierung potenzieller Risiken zu ergreifen. Die Gefährdungsbeurteilung ist ein systematisches Verfahren zur Ermittlung, Bewertung und Kontrolle von Gefährdungen in einer Organisation. Sie ist ein elementarer Bestandteil des Managementsystems einer Organisation und beinhaltet die Identifizierung und Analyse potentieller Gefahren für Mitarbeiter, Kunden und andere, die durch die Aktivitäten des Unternehmens verursacht werden könnten. Gefährdungsbeurteilungen schaffen ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld, und tragen dazu bei, Risiken und Unfälle zu verhindern, die sich auf das Unternehmen oder seine Mitarbeiter auswirken könnten.

Was beinhaltet eine Gefährdungsbeurteilung?

Eine Gefährdungsbeurteilung umfasst die

  • Identifizierung,
  • Bewertung und
  • Kontrolle

möglicher Risiken in einer Arbeitsumgebung. Dabei wird jede mögliche Gefahr betrachtet, von denen die Mitarbeiter betroffen sein könnten. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung werden dann die erforderlichen Maßnahmen ermittelt, um die Risiken zu minimieren. Dies kann die Implementierung von neuen Sicherheitsmaßnahmen, die Veränderung von Arbeitsprozessen oder die Erhöhung der Aufsicht beinhalten.

Was wird bei einer Gefährdungsbeurteilung gemacht?

Bei einer Gefährdungsbeurteilung werden die möglichen Gefahren für Menschen, Umwelt und Sachwerte ermittelt und bewertet. Dabei werden die potenziellen Gefahren, die durch eine bestimmte Aktivität, ein Projekt oder eine Anlage entstehen können, identifiziert und bewertet.

  • Die Bewertung erfolgt anhand einer Risikoanalyse, bei der die Wahrscheinlichkeit und Schwere eines Ereignisses berücksichtigt werden.
  • Es wird auch untersucht, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um das Risiko zu minimieren oder zu vermeiden.
  • Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung werden in einem Bericht dokumentiert. Dieser dient als Grundlage für weitere Entscheidungen.

Wofür werden Gefährdungsbeurteilungen benötigt?

Gefährdungsbeurteilungen werden benötigt, um die Gefahren eines Arbeitsplatzes oder eines Arbeitssystems zu identifizieren und zu bewerten. Dazu gehören die Identifizierung möglicher Gefährdungen, die Bewertung des Risikos, ein Plan zur Behandlung des Risikos und die Dokumentation der Ergebnisse. Der Prozess der Gefährdungsbeurteilung beinhaltet, dass der Arbeitgeber oder ein externer Anbieter Gefahren und Risikofaktoren bewertet und überprüft.

Wer muss eine Gefährdungsbeurteilung machen?

Grundsätzlich muss jeder Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung machen. Dies ist ein Bestandteil des Arbeitsschutzgesetzes. Der Arbeitgeber muss die Gefährdungsbeurteilung regelmäßig durchführen, um zu überprüfen, ob die Arbeitsbedingungen für seine Mitarbeiter sicher sind. Eine Gefährdungsbeurteilung kann auch bei Änderungen der Arbeitssituation, beispielsweise beim Einsatz neuer Maschinen, erforderlich sein.

Was muss bei der Umsetzung von Gefährdungsbeurteilungen beachtet werden?

Die Umsetzung einer Gefährdungsbeurteilung ist abhängig von der Art des Unternehmens und den Risiken, die es zu berücksichtigen gilt. In der Regel sollte ein spezielles Gefahrenmanagement-Team eingerichtet werden, um die Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Es empfiehlt sich, das Team aus verschiedenen Abteilungen des Unternehmens, Fachexperten, Sicherheitsexperten und Beauftragten für die Arbeitssicherheit zu rekrutieren.

Wie oft sollte eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden?

Eine Gefährdungsbeurteilung sollte so oft wie nötig durchgeführt werden. Sie sollte regelmäßig erfolgen, um sicherzustellen, dass die potenziellen Risiken frühzeitig erkannt und minimiert werden. Wie häufig eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden sollte, hängt jedoch stark von der Art des Betriebs und den Risiken ab. In den meisten Fällen sollte eine Gefährdungsbeurteilung mindestens einmal im Jahr durchgeführt werden, um zu überprüfen, ob sich die Gefährdungssituation verändert hat, aber auch dann, wenn sich die Arbeitsbedingungen, die Ausrüstung oder die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen geändert haben.

Wie erstellt man eine Gefährdungsbeurteilung?

Eine Gefährdungsbeurteilung ist eine Methode zur Erfassung und Bewertung möglicher Gefahren für die Gesundheit und Sicherheit von Menschen, die einer bestimmten Tätigkeit oder einem Umfeld ausgesetzt sind.

Es werden verschiedene Faktoren untersucht, beispielsweise Risiken für die menschliche Gesundheit, die Gefahr von Unfällen oder die Gefahrenquellen, und dann beurteilt, um zu entscheiden, ob bestimmte Maßnahmen erforderlich sind, um mögliche Risiken zu vermeiden, zu minimieren oder zu kontrollieren.

  1. Um eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, sollte man zunächst eine Liste möglicher Gefahren erstellen, indem man die vorhandenen Tätigkeiten und Aktivitäten zusammen mit den Arbeitsbedingungen und Umgebungsbedingungen analysiert.
  2. Anschließend können die relevanten Risiken bewertet und mit Maßnahmen abgestimmt werden, um die Gefahren zu kontrollieren. Diese können eine Kombination aus Arbeitsschutzmaßnahmen, Änderungen der Arbeitsbedingungen und Ausbildung einschließen.
  3. Zum Abschluss können die Kontrollmaßnahmen überprüft und bewertet werden, um sicherzustellen, dass sie effektiv und angemessen sind.

Welche Arten von Gefährdungsbeurteilungen gibt es?

Es gibt sechs verschiedene Arten der Gefährdungsbeurteilung. Dies sind:

  1. Gefährdungsabschätzung (HAZOP)
  2. Quantitative Risikoanalyse (QRA)
  3. Schwelleffect-Beurteilung (SEV)
  4. Gefährdungs- und Schwachstellenanalyse (SWOT)
  5. Ermittlung und Bewertung von technischen Schäden (FMEA)
  6. Corporate Risk Management (CRM)

Welche Schritte gibt es bei einer Gefährdungsbeurteilung?

  1. Ermittlung von Gefährdungsquellen: Zuerst muss ermittelt werden, welche Gefährdungen für das Unternehmen relevant sind.
  2. Identifizierung von Risiken: Nachdem die Gefährdungsquellen ermittelt wurden, muss herausgefunden werden, welche finanziellen, betrieblichen oder rechtlichen Risiken bei einer potenziellen Gefährdung entstehen können.
  3. Bewertung des Risikos: Anschließend muss eine Bewertung des Risikos vorgenommen werden, um die potentiellen Auswirkungen und die Wahrscheinlichkeit der einzelnen Gefährdungen zu identifizieren.
  4. Erstellen eines Handlungsplans: Auf Basis dieser Bewertung müssen Maßnahmen entwickelt werden, um das Risiko zu minimieren.
  5. Umsetzung des Handlungsplans: Ansätze müssen implementiert und überwacht werden, um sicherzustellen, dass das Risiko effektiv reduziert wird.
  6. Überprüfung: Letztendlich sollten regelmäßig Überprüfungen durchgeführt werden, um zu bestimmen, ob die eingesetzten Lösungen wirksam sind und ob Anpassungen erforderlich sind.

Was muss in einer Gefährdungsbeurteilung dokumentiert werden?

In einer Gefährdungsbeurteilung müssen folgende Informationen dokumentiert werden:

  • Eine Liste der potenziellen Risiken, einschließlich einer Beschreibung der Möglichkeit, dass ein Risiko eintreten kann.
  • Eine Bewertung aller potenziellen Risiken, einschließlich einer Beurteilung, ob sie als akzeptabel oder nicht akzeptabel eingestuft werden.
  • Eine Liste von Maßnahmen, die ergriffen werden können, um das Risiko zu minimieren oder zu eliminieren.
  • Ein Verfahren, das sicherstellt, dass alle Maßnahmen ordnungsgemäß umgesetzt werden.
  • Eine Liste der Verantwortlichkeiten für die Umsetzung der Maßnahmen und deren Überwachung.
  • Ein Verfahren, das alle Maßnahmen der Gefährdungsbeurteilung regelmäßig überprüft und bewertet.
  • Eine Liste aller Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung, einschließlich aller identifizierten Risiken und Maßnahmen.

Wie lange muss eine Gefährdungsbeurteilung aufbewahrt werden?

Die Gefährdungsbeurteilung muss so lange aufbewahrt werden, wie sie noch relevant ist. Es gibt jedoch einige Richtlinien und Vorschriften, die eine Mindestdauer der Aufbewahrung vorschreiben. Nach den gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes muss die Gefährdungsbeurteilung mindestens zehn Jahre nach dem letzten Eingriff aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist kann jedoch auch länger sein, wenn neue Risiken und Gefährdungen hinzukommen.

Wann ist eine Gefährdungsbeurteilung fortzuschreiben?

Eine Gefährdungsbeurteilung sollte fortgeschrieben werden, wenn sich bei der Nutzung des Arbeitsplatzes Änderungen ergeben, die in der Gefährdungsbeurteilung nicht berücksichtigt wurden oder wenn sich die Einschätzung der Gefährdungen geändert hat. Zudem sollte die Gefährdungsbeurteilung bei Veränderungen an den Arbeitsplätzen fortgeschrieben werden, wenn neue Maschinen, Materialien oder Arbeitsmittel eingeführt werden, die ein erhöhtes Risiko aufweisen.

Welche gesetzlichen Regelungen gelten für Gefährdungsbeurteilungen?

In Deutschland sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, nach dem Arbeitsschutzgesetz eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Diese Beurteilung muss speziell auf die Gefahrenquellen in der Arbeitsstätte abgestimmt sein.

Gemäß § 5 des Arbeitsschutzgesetzes müssen Arbeitgeber beim Umgang mit Arbeitsmitteln und Gefahrenquellen sicherstellen, dass sie nicht zur Gefährdung des Lebens, der Gesundheit oder des Eigentums der Beschäftigten führen. Weiterhin müssen sie sicherstellen, dass die Arbeitsmittel in einem ordnungsgemäßen Zustand sind, die Beschäftigten über die Gefahren informiert und regelmäßige Kontrollen durchgeführt werden. Arbeitgeber haben auch die Pflicht, regelmäßig sicherheits- und gesundheitstechnische Kontrollen durchzuführen und die Beschäftigten über die Ergebnisse sowie Maßnahmen zu deren Umsetzung zu informieren.

Ferner müssen sie ein Risikomanagementkonzept ausarbeiten und die Einführung eines einrichtungsinternen Gefährdungsmanagementsystems in Betracht ziehen, um dauerhaft zu kontrollieren, ob sicherheitstechnische Regelungen und Arbeitsverfahren eingehalten werden.

Welche Pflichten gelten für Arbeitgeber bei Gefährdungsbeurteilungen?

Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind Arbeitgeber verpflichtet, die Gefährdungen durch die Arbeit an ihren Einrichtungen und Betrieben regelmäßig durch sogenannte Gefährdungsbeurteilungen zu beurteilen. Dabei sind die Arbeitgeber auch verpflichtet, die Gefährdungen aller Arbeitnehmer zu identifizieren und zu bewerten sowie Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten.

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein wesentlicher Bestandteil der Betriebssicherheitsverfahren, die verpflichtend sind, wenn Mitarbeiter einer gefährlichen Arbeit ausgesetzt sind. Gefährdungsbeurteilungen sind Teil des prozessorientierten Arbeitsschutzes. Laut dem Arbeitsschutzgesetz müssen Arbeitgeber Gefährdungsbeurteilungen schriftlich durchführen und aufbewahren, um Entscheidungen bezüglich der Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter zu treffen. Darüber hinaus gibt es eine Reihe weiterer gesetzlicher Regelungen, die den Umgang mit Gefährdungsbeurteilungen betreffen, z.B. die gesetzlichen Bestimmungen der Berufsgenossenschaft und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

Wann muss der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchführen?

Der Arbeitgeber muss die Gefährdungsbeurteilung unverzüglich nach Eintritt einer Änderung an den Arbeitsbedingungen oder Arbeitsverfahren durchführen. Die Gefährdungsbeurteilung muss außerdem aufgrund der Einführung neuer Technologien, des Einsatzes neuer Arbeitsmittel und der Entwicklung neuer Arbeitsabläufe immer dann erfolgen, wenn es die Arbeitsschutzbestimmungen des jeweiligen Landes vorsehen. Generell müssen Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung machen, sobald es Hinweise auf ein erhöhtes Risiko für die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter gibt. Dazu gehören beispielsweise neue Arbeitsgeräte, neu eingeführte Arbeitsprozesse oder eine veränderte Arbeitsumgebung.

Kann der Betriebsrat eine Gefährdungsbeurteilung verlangen?

Ja, der Betriebsrat kann eine Gefährdungsbeurteilung verlangen. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass eine Gefährdungsbeurteilung gemäß den Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes durchgeführt wird. Der Betriebsrat kann das Recht in Anspruch nehmen, eine Gefährdungsbeurteilung bei der Durchführung von Arbeiten zu verlangen, die ein Risiko für die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer darstellen.

Wer darf Gefährdungsbeurteilungen erstellen und unterschreiben?

Grundsätzlich müssen Gefährdungsbeurteilungen von einer qualifizierten Person erstellt und unterschrieben werden. Dazu muss diese Person über die notwendige Fachkenntnis, Erfahrung und Kompetenz verfügen, um die Art und den Umfang der Gefährdungen für Arbeitnehmer und andere an der Arbeit Beteiligte richtig einzuschätzen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. In Deutschland übernehmen Fachkräfte für Arbeitssicherheit die Erstellung und Unterschrift von Gefährdungsbeurteilungen.

Wer kontrolliert eine Gefährdungsbeurteilung?

Eine Gefährdungsbeurteilung wird normalerweise von der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber durchgeführt. Dies kann je nach Art des Unternehmens durch einen Sicherheitsbeauftragten, einen Fachmann oder ein spezialisiertes Team erfolgen. In manchen Fällen werden Gefährdungsbeurteilungen auch von externen Experten durchgeführt, um sicherzustellen, dass alle relevanten Aspekte berücksichtigt werden. Die Kontrolle der Umsetzung von Gefährdungsbeurteilungen liegt in der Verantwortung des Unternehmens. Die Verantwortlichen müssen sicherstellen, dass alle relevanten Gefährdungen erkannt und die notwendigen Maßnahmen ergriffen werden. Außerdem ist es wichtig, dass der Prozess regelmäßig überprüft wird, um sicherzustellen, dass die Gefährdungsbeurteilungen aktuell und effektiv sind.


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