Fußböden

Fußböden in Räumen dürfen keine Stolperstellen haben; sie müssen eben und rutschhemmend ausgeführt und leicht zu reinigen sein. Als Stolperstelle gilt hier allgemein ein Höhenunterschied von mehr als 4 mm. Für Arbeits-, Lager-, Maschinen- und Nebenräume gilt dies insoweit, als es betrieblich möglich und aus sicherheitstechnischen oder gesundheitlichen Gründen erforderlich ist.

Standflächen an Arbeitsplätzen müssen unter Berücksichtigung der Art des Betriebes und der körperlichen Tätigkeit der Beschäftigten eine ausreichende Wärmedämmung aufweisen. Schäden müssen unverzüglich ausgebessert werden. Schlüpfrige und glatte Stellen sind, soweit es die Betriebsverhältnisse gestatten, abzustumpfen.

Werkstoffe von Fußböden

Die Werkstoffe der Fußböden richten sich nach den betrieblichen Erfordernissen. Verwendet werden z. B. Asphalt, Beton, Eisenplatten, Holz, Kunststoffe, Steinfliesen, Klinker, Pflaster, Steinholz und Zementestrich. Die Ausführung muss der Eigenart der Betriebsstätte angepasst sein, z. B. genügend widerstandsfähig, fugendicht, säure-, laugen- oder ölfest, flüssigkeitsundurchlässig, funkensicher, abriebfest oder elektrostatisch leitfähig.

Höhenunterschiede, z. B. Türschwellen und Stufen, sollen nach der Unfallverhütungsvorschrift "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz" als ständig vorhandene Gefahrstelle durch gelb-schwarze Streifen gekennzeichnet sein. Geringe Höhenunterschiede sollten möglichst durch eine geneigte Ebene ausgeglichen werden. Vertiefungen, z. B. Abflussöffnungen, Rinnen oder Kanäle, müssen bündig und trittsicher abgedeckt sein. Luken und andere Öffnungen müssen ausreichend gegen Hineinstürzen von Personen gesichert werden.

Fußböden in Lagerräumen

In Lagerräumen über anderen Räumen ist darauf zu achten, dass die zulässige Belastung pro m² Fußbodenfläche angeschlagen ist und nicht überschritten wird. Dies gilt auch für Zwischenböden und Galerien in Lagerräumen. Für mechanische Werkstätten und im Aufstellbereich von Maschinen, die Vibrationsdämpfung erfordern, ist als Fußbodenwerkstoff z. B. Hartholzpflaster in Asphalt zweckmäßig.

Fußboden in Nassbetrieben

In Nassbetrieben muss der Fußboden Gefälle zu den Abläufen haben; Abflussrinnen sollen an den Wänden entlanggeführt sein, Sinkkästen in Raumecken liegen. Die Gleitsicherheit wird durch Noppen- oder gekörnte Fliesen bei nassen Böden verbessert. In Umkleideräumenist der Fußboden mit Kehlsockeln abzuschließen. Vorlagen und Nischen sollen vermieden sein. Der Fußbodenbelag muss wasserfest und auch in feuchtem Zustand rutschhemmend sein. In Dusch- und Baderäumen dürfen zur Vermeidung von Fußpilzerkrankungen keine Holzroste verwendet werden; wegen der Gleitsicherheit sind profilierte Fliesen und porenfreie Kunststoffroste zu bevorzugen. Die Bodenbeläge für Barfußbereiche in Schwimmbadanlagen sind entsprechend der Rutschhemmung in drei Bewertungsgruppen eingeteilt, die von den Herstellern in den Produktbezeichnungen angegeben werden.

Beim elektrostatischen Versprühen brennbarer flüssiger Beschichtungsstoffe oder brennbarer Beschichtungspulver müssen die Fußböden, ausgenommen deren Beschichtung, im Umkreis von 5 m um Beschichtungsplätze oder um Öffnungen von Sprühständen und Sprühkabinen unbrennbar sein und sich leicht reinigen lassen. Fußböden müssen in diesen Arbeitsbereichen elektrostatisch leitfähig (antistatisch) sein. Jeder dauerhaft oder zeitweilig auf dem Fußboden vorhandene Schutzbelag oder Schutzüberzug (Beschichtung) darf den Erdableitwiderstand nicht über den Grenzwert 1 MOhm erhöhen.

In explosionsgefährdeten Räumenoder Bereichen muss der Bodenbelag elektrostatisch leitfähig sein (Ableitwiderstand nicht höher als 10^8 Ohm). Dies ist z. B. durch Verwendung von Beton, Steinholz, leitfähigem Gummi oder leitfähigem Kunststoff möglich. Beim Verlegen des Belags aus Gummi oder Kunststoff ist darauf zu achten, dass auch der verwendete Kleber leitfähig ist. An Treppen und anderen Stufen kann die Gleitsicherheit durch spezielle Aufklebefolien verbessert werden.

Gefahren von Fußböden

Stolper-, Rutsch- und Sturzgefahren:

  • Den größten Einfluss auf die Rutschhemmung im System Boden - Zwischenmedium - Sohle hat das Zwischenmedium.
  • Boden und Zwischenmedium beeinflussen das Ausgleitrisiko deutlich.
  • Der Einfluss der Sohle auf die Rutschhemmung ist gering.

Rutschunfälle können außerdem z. B. durch ungünstige, kurvenreiche Verkehrswegführung, nicht angepasste Gehgeschwindigkeit, Art des getragenen Schuhwerks sowie Material und Zustand von Absätzen und Sohlen beeinflusst werden. Neben der Grundvoraussetzung für sicheres Gehen, der Verlegung rutschhemmender Bodenbeläge, muss auch Einfluss auf die vorgenannten Faktoren genommen werden, um Rutschunfälle zu vermeiden. Bei der Auswahl der Bodenbeläge sollte auch die Art des späteren Reinigungsverfahrens berücksichtigt werden.

Auf den Boden gelangende Flüssigkeit in fließfähiger Menge muss abgeführt werden. Dies kann durch leichtes Gefälle des Fußbodens gegen Ablauföffnungen erreicht werden. Ablauföffnungen, Ablaufrinnen und ähnliche Vertiefungen müssen tritt- und kippsicher sowie bodengleich abgedeckt sein. Die Rinnen sollten nach Möglichkeit farblich vom übrigen Fußboden abgesetzt sein.

Wasserabläufe müssen in ausreichender Zahl an den Stellen vorgesehen werden, wo der Wasseranfall zu erwarten ist. In Küchen beispielsweise sollten sie unter den Auslauföffnungen der Kochkessel angeordnet sein. Falls dies bautechnisch nicht möglich ist, sind Ablaufrinnen so zu führen, dass die Benetzung des Arbeits- und Verkehrsbereiches vermieden wird. Bei der Auswahl von Rosten oder Abdeckungen sollten auch die Reinigungsbedingungen berücksichtigt werden.

Bei der Planung neuer Betriebsräume oder bei Umbau, Änderung oder Renovierung stellt sich die Frage der Auswahl geeigneter Bodenbeläge. Bei der Auswahl muss nicht nur geprüft werden, ob der vorgesehene Bodenbelag für den Verwendungsbereich ausreichende Rutschhemmung besitzt. Man sollte sich darüber hinaus vergewissern, ob die mechanische Festigkeit des Bodenbelags, die Beständigkeit gegen chemische und physikalische Einwirkungen sowie die Haftung des Bodenbelages auf dem Untergrund den zu erwartenden Belastungen standhalten. In bestimmten Arbeitsbereichen muss der Bodenbelag dem Raddruck von Flurförderzeugen standhalten oder ein rüttelfreies Befahren mit Transportgeräten ermöglichen.

Erfahrungsgemäß treten an Übergangsstellen zwischen verschiedenen Arbeitsbereichen mit Bodenbelägen unterschiedlicher Rutschhemmung Sturzunfälle auf, weil sich die Reibungsverhältnisse zwischen Schuh und Fußboden plötzlich ändern. In benachbarten Arbeitsbereichen sollten deshalb Bodenbeläge mit möglichst gleicher bzw. nur geringfügig unterschiedlicher Rutschhemmung verlegt werden.

Reinigung von Fußböden

Bodenbeläge mit Verdrängungsraum haben den Vorteil, dass sich gleitfördernde Stoffe unterhalb der Gehebene in den Hohlräumen (Verdrängungsraum) absetzen können. Dadurch bleibt die rutschhemmende Eigenschaft des Bodens bei Anfall gleitfördernder Stoffe länger erhalten als bei einem Bodenbelag ohne Verdrängungsraum. Die Zeitabstände zwischen Bodenreinigungen zur Erhaltung einer sicheren Begehbarkeit können deshalb erfahrungsgemäß bei Bodenbelägen mit Verdrängungsraum länger sein als bei Bodenbelägen ohne Verdrängungsraum. Der zeitliche oder maschinelle Aufwand für die Reinigung kann jedoch bei Bodenbelägen mit Verdrängungsraum größer sein.

Fußböden müssen leicht zu reinigen sein. Darunter ist zu verstehen, dass der Fußboden durch Einsatz von bewährten Reinigungsverfahren, vom Wischtuch bis zur Bodenreinigungsmaschine und zum Flüssigkeitsstrahler, auch hygienisch einwandfrei gereinigt werden kann. Neben dem geeigneten Bodenbelag erleichtern Hohlkehlen an Übergängen zwischen Fußboden, Maschinenpodesten und Wand sowie die Vermeidung "toter Ecken" im Raum die Reinigung.

Im Allgemeinen erfordern Bodenbeläge mit hoher Rutschhemmung auch einen höheren Reinigungsaufwand. Reinigungsverfahren und Reinigungsmittel müssen auf den Bodenbelag abgestimmt sein. Für die Reinigung von Fußböden mit stark profilierter oder rauer Oberfläche haben sich Reinigungsmaschinen mit rotierenden Bürsten (Scheuermaschinen, Scheuersaugmaschinen) und Flüssigkeitsstrahler (Hochdruckreinigungsgeräte) bewährt. Die Rutschhemmung der Bodenbeläge kann durch Reinigungs- und Pflegemittel gemindert werden.

Insgesamt empfiehlt es sich, für die Reinigung unterschiedlicher Bodenbeläge einen Reinigungsplan oder eine Betriebsanweisung zu erstellen. Der Reinigungsplan beantwortet die Fragen:

  • Wer reinigt?
  • Wie wird gereinigt?
  • Womit wird gereinigt?
  • Was ist beim Reinigen besonders zu beachten?
  • Wann bzw. wie oft wird gereinigt?

Hinweise zur Auswahl geeigneter Bodenbeläge und zur Gestaltung sicherer Fußböden bei erhöhter Rutschgefahr enthält die Berufsgenossenschaftliche Regel "Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr".

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de