Fruchtschädigende Stoffe
Fruchtschädigend (entwicklungsschädigend) sind Stoffe und Zubereitungen, die bei Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut nicht vererbbare Schäden der Nachkommenschaft hervorrufen oder deren Häufigkeit erhöhen (§ 4 Nr. 13a GefStoffV).
Einstufung von fruchtschädigenden Stoffen
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) bezeichnet als "fruchtschädigend" im weitesten Sinne jede Stoffeinwirkung, die eine veränderte Entwicklung des Organismus hervorruft und zu bleibenden Schäden der Leibesfrucht oder zum Tod führt. Als fruchtschädigend eingestufte Stoffe sind im Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe nach Anhang I der Richtlinie 67/548/EWG bzw. nach Gefahrstoffverordnung und TRGS 905 ausgewiesen. Dieses Verzeichnis ist auf der Internet-Seite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veröffentlicht. Neben der Eigenschaft "fruchtschädigend" kennen das EU-Recht und die Gefahrstoffverordnung die Eigenschaften "fruchtbarkeitsgefährdend" und "erbgutverändernd" (mutagen). Für Tätigkeiten mit fruchtbarkeitsgefährdenden oder erbgutverändernden Gefahrstoffen der Kategorie 1 und 2 sind nach der Gefahrstoffverordnung die gleichen Schutzmaßnahmen wie für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Stoffen der Kategorie 1 und 2 zu treffen. Die Gefahrstoffverordnung gebraucht als Oberbegriff für "fruchtschädigend" und "fruchtbarkeitsgefährdend" den Begriff "fortpflanzungsgefährdend (reproduktionstoxisch)". Während die Gefahrstoffverordnung bei fruchtschädigenden Gefahrstoffen eine qualitative Unterteilung von Stoffen und Zubereitungen in die drei Kategorien fruchtschädigend R~E 1 bis R~E 3 aus der Richtlinie 67/548/EWG übernimmt, berücksichtigt die DFG quantitative Aspekte und orientiert sich bei der Bewertung an bestehenden MAK-Werten.Wie werden fruchtschädigende Stoffe unterteilt?
Fruchtschädigende Stoffe werden in vier Gruppen unterteilt:- Gruppe A: Eine fruchtschädigende Wirkung ist beim Menschen sicher nachgewiesen und auch bei Einhaltung des MAK- und BAT-Wertes (Biologischer Arbeitsplatztoleranzwert) zu erwarten.
- Gruppe B: Mit einer fruchtschädigenden Wirkung muss nach den vorliegenden Informationen auch bei Einhaltung des MAK- und BAT-Wertes gerechnet werden.
- Gruppe C: Eine fruchtschädigende Wirkung braucht bei Einhaltung des MAK- und BAT-Wertes nicht befürchtet zu werden.
- Gruppe D: Für die Beurteilung der fruchtschädigenden Wirkung liegen entweder keine Daten vor oder die vorliegenden Daten reichen für eine Einstufung in eine der Gruppen A, B oder C nicht aus.
Umgang mit fruchtschädigenden Stoffen
Beim Umgang mit fruchtschädigenden Stoffen sind Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz sowie Hygienemaßnahmen einzuhalten:- Die Arbeitsstoffe dürfen nicht eingeatmet oder verschluckt werden. Kontakt mit Augen und Haut ist zu vermeiden.
- Vor dem Essen, in Pausen und nach Arbeitsende müssen die Hände gründlich mit Wasser und Seife gewaschen werden. Anschließend ist Hautpflege mit geeigneten Cremes o. Ä. empfehlenswert.
- In den Arbeitsräumen darf nicht gegessen, getrunken oder geraucht werden; es dürfen keine Lebensmittel hier aufbewahrt werden.
Quellen
www.arbeit-und-gesundheit.de