Förderschnecken
Die größten Gefahrstellen an Förderschnecken sind die Einfüll-, Ablauf- und Schauöffnungen, die mit der laufenden Schnecke Quetsch- und Scherstellen bilden.
Generell gilt: Förderschnecken müssen fest und eingriffsicher abgedeckt sein. Ist die Abdeckung nicht mit dem Schneckenantrieb verbunden, muss sie verschraubt werden. Abnehmbare Abdeckplatten bzw. Verschlussdeckel von Öffnungen müssen mechanisch oder elektrisch mit dem Antrieb verriegelt werden, so dass eine offene Schnecke nicht in Gang gesetzt werden kann. Ist eine Abdeckung in voller Schneckenlänge nicht machbar, müssen zumindest im Arbeitsbereich und im Verkehrsbereich die Seitenwände so hoch sein, dass ein Zugriff zu den Auflaufstellen unmöglich ist.
Räum- und Verteilerschnecken müssen nur so weit abgedeckt sein, wie es der Arbeitsvorgang zulässt. In diesen Arbeits- und Verkehrsbereichen sind die Gefahrstellen zusätzlich mit Abweiseinrichtungen zu versehen.
An Nahrungsmittelmaschinen mit frei liegenden Förderschnecken muss ein Deckel den Eingriff in Trichter oder Tröge verhindern. Alternativen sind eine Schutzeinrichtung mit Annäherungsreaktion oder eine Quetschschutzleiste und eine Schutztasche. Auch Höhe und Ausladung des Trichters oder Troges können einen Zugriff unmöglich machen. Bei Doppelschnecken muss der Abstand der Schneckengänge untereinander mindestens 25 mm betragen; außerdem ist eine Schutztasche erforderlich.
Öffnungen (Einfüll-, Ablauf- und Schauöffnungen) müssen so gestaltet oder gesichert sein, dass niemand von der laufenden Schnecke erfasst werden kann. Schutz bieten z. B. ausreichend lange Rohrstutzen oder Trichter sowie durchgreifsichere Gitter oder Schutzstäbe.
Geschlossene Förderschnecken für Stoffe, deren Staub explosionsfähig ist, müssen mit Explosionssicherungen ausgestattet sein. Dazu gehören z. B. Explosionsklappen mit genügend weiten, ins Freie führenden Rohren. Es sollte geprüft werden, ob eine Erdung der leitenden Teile notwendig ist, um elektrostatische Aufladungen zu vermeiden. Es dürfen keine Zündquellen (z. B. Reibungsfunken) in der Nähe sein.
Störungen an Förderschnecken dürfen nur beseitigt werden, wenn die Förderanlage stillsteht. Zur Sicherheit sollte z. B. der Antriebsschalter abgeschlossen werden, damit die Schnecke nicht irrtümlich in Gang gesetzt werden kann. Außerdem ist ein Warnzeichen anzubringen.
Quellen