Flexible Fertigungssysteme

Im Vergleich zu einem Einzelarbeitsplatz stellt die Errichtung eines flexiblen Fertigungssystems weitaus höhere Anforderungen an die Planung. Das Konzept muss z. B. das Zusammenwirken der Fertigungs- und Fördereinrichtungen mit den Personen an den verschiedenen Arbeitsstationen, den Platzbedarf für Material und Abfall, die Ver- und Entsorgung, die Instandhaltung sowie die möglichen Stör-, Schadens- und Notfälle enthalten. Neben den technischen und chemischen Gefährdungen sind physische und psychische Belastungen zu berücksichtigen.

Ein flexibles Fertigungssystem kann in vier Bereiche gegliedert werden:

1. Arbeitsbereich

2. Werkzeugwechsler mit Werkzeugspeicher

3. Rüst- und Einrichtbereich

4. Transportbereich.

Im Arbeitsbereich sind besonders die mechanischen Gefahren durch bewegte Maschinenteile und Werkzeuge, durch wegfliegende Teile (z. B. Späne), die chemischen Gefahren durch Kühlschmierstoff und die physikalischen Gefahren durch Lärm zu berücksichtigen.

Als Schutzmaßnahme bietet sich die Verkleidung als geschlossenes System an. Bei größeren Anlagen ist oft nur die offene Bauweise möglich. Dann sind über die Gefährdungsbeurteilung die erforderlichen Sicherheits- und Schutzmaßnahmen festzulegen. Üblich sind auch hier:

  • trennende Schutzeinrichtungen
  • Schutzeinrichtungen mit Annäherungsreaktion
  • ortsbindende Schutzeinrichtungen.

Der Werkzeugwechsler ist vollständig geschlossen, der Zugang erfolgt über einen mit Positionsschaltern gesicherten Zugang. Beim Öffnen wird die Geschwindigkeit automatisch reduziert. Für Servicearbeiten wird für den Tippbetrieb ein Steuergerät mit Funktions- und Zustimmtaste eingesetzt.

Das Be- und Entladen der Paletten erfolgt z. B. in der Rüststation. Der Zugang zur Rüststation kann mit einer berührungslos wirkenden Schutzeinrichtung (Lichtschranke) gesichert werden.

Schienengebundene Transportsysteme werden in der Regel eingezäunt und die Zugänge mit Positionsschaltern gesichert.

Die Einführung von flexiblen Fertigungssystemen in einem Fertigungsbetrieb bedingt einen erhöhten Ausbildungsstand und eine entsprechende Qualifikation der Mitarbeiter.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de