Farbgestaltung

Die für die Sicherheitskennzeichnung bestimmten Farben sind in der UVV "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz" festgelegt. Für jegliche andere Farbgestaltung sollte ein spezieller Farbplan aufgestellt werden. Der Farbplan berücksichtigt alle betrieblichen Erfordernisse und Gegebenheiten: Fertigungsablauf, Raumverhältnisse, Beleuchtung, Werkstoffe, Größe der Arbeitsmittel. Auf Grund der psychischen und psycho-physiologischen Wirkungen von Farben sollte bei der Einrichtung von Arbeitssystemen falls erforderlich auch externe Beratung hinzugezogen werden.

Zur Erleichterung der Orientierung und der visuellen Erfassung des Arbeitsguts soll zwischen diesem und der Arbeitsumgebung ein Farbkontrast bestehen. Bei größeren Flächen ist zu beachten, dass keine zu starken Helligkeitskontraste auftreten und keine leuchtenden Farben (reine Farben) eingesetzt werden sollten.

Monotone Arbeit erfordert anregende Farbelemente, z. B. auf Säulen, Türen, Trennungsflächen. Bei hohen Anforderungen an die Konzentration müssen Ablenkungen und Beunruhigungen vermieden werden, d. h. es sind helle, unauffällige Farben zu verwenden.

Helle Farben wirken leicht, freundlich, aufheiternd. Sie verbreiten mehr Licht und hellen die Räume auf. Dunkle Farben wirken bedrückend und entmutigend.

Bei der Farbgestaltung und Auswahl der Farbenart ist zu berücksichtigen, dass z. B. an Schweißer-Arbeitsplätzen Reflexionen und damit Blendungen vermieden werden müssen. Dies kann durch Verwendung matter, lichtschluckender Farben (keine Lackfarben) erreicht werden.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de