Farbenblindheit

Farbenblindheit (Achromatopsie/Achromasie) ist eine Störung der Farbwahrnehmung, bei der nur Hell-Dunkel-Kontraste, und keine keine Farben wahrgenommen werden können.

Definition von Farbenblindheit

Der normale Farbensinn des menschlichen Auges kann in Abhängigkeit von der Leuchtdichte und des Farbspektrums der Lichtquelle etwa 200 bis 300 Farbtöne unterscheiden, die sich aus den drei Grundfarben Rot, Grün und Blau zusammensetzen. Können einzelne Farben oder Mischfarben von Personen nicht oder nur zum Teil wahrgenommen werden, wird dies als Farbenblindheit oder Farbenfehlsichtigkeit bezeichnet. Man unterscheidet zwischen angeborener und erworbener Störung des Farbensehens.

Störungen bei Farbenblindheit

Störungen der Farbwahrnehmung sind entweder durch Veränderungen der Sehfarbstoffe, der Signalverarbeitung in den Photorezeptoren und den nachgeschalteten Nervenzellen oder der spektralen Durchlässigkeit des optischen Systems des Auges bedingt. Im Allgemeinen sind bei den angeborenen Farbsinnstörungen beide Augen betroffen. Angeborene Farbenfehlsichtigkeiten sind in der Bevölkerung wesentlich häufiger anzutreffen als erworbene und lassen sich wie folgt gliedern:

Totale Farbenblindheit

Bei der totalen Farbenblindheit (Monochromasie) können nur Abstufungen zwischen Schwarz und Weiß wie bei einem Schwarzweißfoto wahrgenommen werden. Bunte Farben erscheinen als Graustufen. Totale Farbenblindheit kommt in der Bevölkerung mit weniger als 0,01 % vor und ist meistens mit einer Störung der Adaptationsfähigkeit des Auges (Anpassung an die Helligkeit) verknüpft. Deshalb tragen diese Personen auch bei normalem Tageslicht starke Sonnenbrillen zur Vermeidung von Blendung.

Farbenblindheit vs. Farbenfehlsichtigkeit

Umgangssprachlich werden Störungen der Farbwahrnehmung häufig ungenau als "Farbenblindheit" bezeichnet. Die Fehlsichtigkeit kann dadurch bedingt sein, dass zwar drei funktionstüchtige Empfängersysteme für die drei Grundfarben vorhanden sind, jedoch für bestimmte Farben eine Unterempfindlichkeit besteht; es ist auch möglich, dass eine Grundfarbe ganz fehlt. Von den betroffenen Personen werden nur solche Farbempfindungen wahrgenommen, die sich durch die additive Mischung von nur zwei Farbreizen ergeben. Die durch die Störungen bedingten Beeinträchtigungen der Farbwahrnehmung werden in zwei Untergruppen unterteilt:
  • Rot-Grün-Schwäche in Form der Rotschwäche oder Rotblindheit und der Grünschwäche oder Grünblindheit;
  • Blau-Schwäche oder Blaublindheit.
Bei herabgesetzter Grünempfindlichkeit werden die Farben Grün mit Gelb und Braun mit Rot verwechselt. Bei der Rotschwäche ergeben sich die Verwechslungsfarben Grün mit Grau und Violett mit Blau und bei der Blauschwäche z. B. Grün mit Blau.

Verbreitung und Häufigkeit von Farbenblindheit

Angeborene Störungen des Farbensinnes kommen bei Männern sehr viel häufiger vor als bei Frauen. Die bei weitem häufigste Störung ist die Grünschwäche bzw. Grünblindheit. Sie liegt etwa bei 6 % aller Männer und bei nur etwa 0,3 % aller Frauen vor. Eine Rotschwäche bzw. Rotblindheit haben etwa 2 % der Männer und nur 0,1 % der Frauen. Blauschwäche oder Blaublindheit treten nur sehr selten auf. Die angeborene Fehlsichtigkeit vererbt sich geschlechtsgebunden. Farbenblinde Männer vererben sie über normal farbensehende Töchter an ihre Enkel. Erworbene Farbenfehlsichtigkeiten sind im Allgemeinen bedingt durch Schädigungen der Netzhaut, der optischen Bahnen zwischen Netzhaut und Hirnrinde und betreffen oft nur Teile des Gesichtsfeldes. Ein normales Farbensehen ist für zahlreiche Berufe (z. B. Piloten, Lokomotivführer, Designer, Polizisten, Kripo-Beamte) erforderlich. Eine Farbenfehlsichtigkeit kann zu Leistungsbeeinträchtigungen oder zu Fehlentscheidungen mit weittragender Bedeutung führen, wenn z. B. farblich gestaltete Informationen auf einem Bildschirm oder farblich gekennzeichnete Bauelemente in der Elektrik und Elektronik nicht richtig wahrgenommen werden.

Gefahren bei Farbenblindheit

Leistungsbeeinträchtigungen und Unfallgefahren durch Farbenfehlsichtigkeit können nur durch richtige Farbgestaltung der Systemkomponenten, die vom Menschen mit dem Auge erfasst werden müssen, vermieden werden. Bei der Gestaltung von optischen Informationsmitteln ist zu berücksichtigen, dass bei ungünstiger Farbgestaltung (Beispiel: rote Schrift auf grünem Hintergrund) viele Personen die Informationen nur eingeschränkt oder gar nicht erkennen können. Zur orientierenden Überprüfung des Farbsinnes können bestimmte Farbtafeln (z. B. Ishihara-Tafeln) verwendet werden. Für die Bereiche, die eine absolute Farbtüchtigkeit verlangen, ist bei der Berufswahl bzw. vor Aufnahme einer Tätigkeit oder einer Ausbildung die exakte Feststellung der Farbtüchtigkeit durch einen Augenarzt oder durch einen Optiker unbedingt notwendig.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de