Fahrerlaubnisverordnung

Die Fahrerlaubnis-Verordnung regelt die Erlaubnispflicht und Ausweispflicht für Personen, die am Straßenverkehr teilnehmen. Die Fahrerlaubnis-Verordnung ist eine deutsche Bundesrechtsverordnung. Seit 1999 ist auf der Grundlage des Straßenverkehrsgesetzes die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) in Kraft. 

Was regelt die Fahrerlaubnisverordnung?

Auf dieser Basis werden für die Bewerber um bzw. die Inhaber bestimmter Fahrerlaubnisklassen in regelmäßigen Abständen Untersuchungen zur Feststellung der körperlichen und geistigen Eignung sowie eines ausreichenden Sehvermögens Pflicht.

Welche Klassen gibt es in der Fahrerlaubnisverordnung?

Bei diesen Fahrerlaubnisklassen handelt es sich um die in der Gruppe 2 zusammengefassten Klassen C (Lkw), D (Omnibusse) einschließlich ihrer jeweiligen Unterklassen sowie Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung (FzF). Ohne die geforderten Untersuchungen verlieren die betreffenden Fahrerlaubnisse, die nunmehr nur noch befristet erteilt werden, automatisch ihre Gültigkeit. Für die in der Gruppe 1 zusammengefassten Fahrerlaubnisse der Klassen A, B, M, L und T reicht hingegen die Bescheinigung über einen bestandenen Sehtest aus; diese Fahrerlaubnisse werden weiterhin unbefristet erteilt.

Für die Fahrerlaubnisse der Klasse D sowie zur Fahrgastbeförderung (FzF) wird darüber hinaus ab dem 50. Lebensjahr (Klasse D) bzw. 60. Lebensjahr (FzF) zusätzlich die Durchführung einer leistungspsychologischen Begutachtung erforderlich, damit die zuständige Fahrerlaubnisbehörde die Verlängerung der jeweiligen Fahrerlaubnis erteilt.

Wer darf die leistungspsychologische Begutachtung durchführen?

Die Untersuchungen können u. a. vom Betriebsarzt durchgeführt und ggf. auch mit einer Untersuchung nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G 25 "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten" kombiniert werden. Rechtlich gesehen stehen beide Untersuchungen jedoch völlig unabhängig voneinander, denn Untersuchungen nach der FeV beziehen sich auf das Verkehrsrecht, während Untersuchungen nach dem G 25 das Sozialrecht zur Grundlage haben.

Das Ergebnis der Untersuchungen nach FeV erhält der Bewerber/Inhaber der Fahrerlaubnis unmittelbar. Die Gebühren für die Untersuchungen nach FeV muss der Bewerber/Inhaber der Fahrerlaubnis selber bezahlen, da er auch der Beauftragende für die Untersuchung ist.

Vor 1999 erteilte Fahrerlaubnisse bleiben grundsätzlich weiterhin gültig. Ausnahmen gelten für die alte Klasse 2, mit der ab dem 50. Lebensjahr Fahrzeuge der neuen Klassen C und CE nur noch gefahren werden dürfen, wenn die entsprechenden Untersuchungen durchgeführt und die Fahrerlaubnis verlängert wurde. Gleiches gilt für Fahrerlaubnisse der alten Klasse 3, soweit Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 12 t bewegt werden sollen.


Weitere Informationen zum Thema: