Fässer
Fässer sind bauchige oder zylindrische Gefäße zum Transportieren und Lagern von Stoffen. Grundsätzlich sind alle Gebinde, auch leere, so zu kennzeichnen, dass der Inhalt eindeutig identifiziert werden kann. Lässt sich der Inhalt nicht oder nicht mehr eindeutig feststellen, ist für den weiteren Umgang mit dem Gebinde davon auszugehen, dass im Innern explosionsfähige Atmosphäre vorhanden ist und entsprechende Schutzmaßnahmen getroffen werden müssen. Es empfiehlt sich, gereinigte Fässer besonders zu kennzeichnen und getrennt von den anderen zu lagern.
Um beim Ab- oder Umfüllen eventuelle Gefahrstoffe oder wassergefährdende Stoffe gefahrlos handhaben zu können, sollten in diesen Bereichen ausreichend bemessene Auffangwannen bereitstehen. Spundverschlüsse sind mit speziellen Fassschlüsseln zu öffnen. Durch Erwärmung wird die Verdampfung von flüssigen Stoffen begünstigt. Unter Umständen hat sich ein explosionsfähiges Gemisch oder auch Überdruck gebildet. Im Innern von ganz oder teilweise entleerten Fässern besteht kein explosionsgefährdeter Bereich, wenn der Flammpunkt des Inhaltstoffes über 35 °C (reine Flüssigkeit) oder über 45 °C (Gemisch) liegt und der Inhalt nicht über 30 °C erwärmt wird. Die Benutzung von Persönlicher Schutzausrüstung ist angebracht. Normale Fässer, Kannen und vergleichbare Gebinde, z. B. Rollreifen- und Rollsickenfässer, sind nicht als Druckbehälter gebaut. Deshalb müssen sie nach Möglichkeit immer ohne Druck entleert werden, z. B. mit Hilfe einer Pumpe, eines Hebers oder einfach durch Kippen.
Gefahren beim Transport von Fässern
Beim Transportieren (Abbildung) von Fässern ereignen sich immer wieder schwere Unfälle. Müssen z. B. Fässer von Hand gerollt werden, ist Handschutz zu tragen. Die Hände liegen auf dem Fassmantel; die Fassränder werden nicht umfasst. Sicherer ist das Handhaben von Fässern mit speziellen Transportwagen oder mit Anbaugeräten für Gabelstapler.Ab- und Umfüllen von Fässern
Um beim Ab- oder Umfüllen eventuelle Gefahrstoffe oder wassergefährdende Stoffe gefahrlos handhaben zu können, sollten in diesen Bereichen ausreichend bemessene Auffangwannen bereitstehen. Spundverschlüsse sind mit speziellen Fassschlüsseln zu öffnen. Durch Erwärmung wird die Verdampfung von flüssigen Stoffen begünstigt. Unter Umständen hat sich ein explosionsfähiges Gemisch oder auch Überdruck gebildet. Im Innern von ganz oder teilweise entleerten Fässern besteht kein explosionsgefährdeter Bereich, wenn der Flammpunkt des Inhaltstoffes über 35 °C (reine Flüssigkeit) oder über 45 °C (Gemisch) liegt und der Inhalt nicht über 30 °C erwärmt wird. Die Benutzung von Persönlicher Schutzausrüstung ist angebracht. Normale Fässer, Kannen und vergleichbare Gebinde, z. B. Rollreifen- und Rollsickenfässer, sind nicht als Druckbehälter gebaut. Deshalb müssen sie nach Möglichkeit immer ohne Druck entleert werden, z. B. mit Hilfe einer Pumpe, eines Hebers oder einfach durch Kippen.
Dichtheit von Fässern
Die Dichtheit der Fässer kann durch Einfüllen von kaltem Wasser (Auslaufen bei Undichtheit) oder durch Eintauchen des fest verschlossenen Fasses in warmes Wasser (Gasaustritt an undichten Stellen) geprüft werden. Wenn die Fässer in besonderen Fällen mit Wasserdampf oder Stickstoff geprüft werden müssen, darf der Betriebsdruck höchstens 0,5 bar betragen; 0,2 - 0,3 bar Überdruck reichen in der Regel aus. In die Druckleitung müssen ein Sicherheitsventil und ein Manometer eingebaut sein. Es empfiehlt sich, das Fass bei der Druckprüfung zwischen zwei fest verankerten Schutzwänden oder -gittern so zu positionieren, dass ein sich lösender Fassboden aufgefangen werden kann, oder die Fassböden mit einer Vorrichtung festzuspannen. Während des Abdrückens darf sich niemand vor den Fassböden aufhalten.Lagern und Stapeln von Fässern
Zum Lagern und Stapeln von Fässern muss ein Standplatz gewählt werden, dessen Untergrund eben und fest ist. Die unteren Lagen sind gegen Abrollen zu sichern, z. B. durch Holzkeile oder Fassböcke. (Abbildung) Im Freien ist wegen des Winddrucks darauf zu achten, dass die Fässer nicht zu hoch gestapelt werden. Personen dürfen die Stapel nur besteigen, wenn vorher durch lange Bretter ein sicherer Standplatz geschaffen wird.Fässer mit brennbaren Flüssigkeiten
Fässer, die brennbare Flüssigkeiten enthalten haben, sowie Fässer mit Resten von Säuren oder Laugen dürfen nur mit dichtem und fest verschlossenem Spund gelagert werden. Außerdem darf keine Feuerstelle in der Nähe sein, denn in Eisenfässern mit Säureresten wird brennbarer Wasserstoff frei, ebenso in verzinkten Fässern oder Aluminiumfässern, wenn sie Laugenreste enthalten. Bei der Lagerung voller Fässer sind eventuell Vorschriften über Höchstmengen bzw. über die Zusammenlagerung bestimmter Stoffe zu beachten. Das Verfahren zur Reinigung von Fässern richtet sich nach dem früheren Inhalt der Gebinde. Mit Lösemitteln sollte nur in Ausnahmefällen gereinigt werden. Wird mit brennbaren Lösemitteln gereinigt, sind Maßnahmen zum Explosionsschutz notwendig. Waren die Fässer mit wasserlöslichem Inhalt gefüllt, genügt in der Regel gründliches Spülen mit kaltem Wasser. Reste wasserdampfflüchtigen Inhalts lassen sich am besten durch Ausdämpfen entfernen. Durch technische Maßnahmen, z. B. Absaugen, Lüften, ist sicherzustellen, dass bei Gefahrstoffen die Grenzwerte eingehalten (möglichst weit unterschritten) werden. Kann eine Gefährdung der Beschäftigten nicht ausgeschlossen werden, sind geeignete Persönliche Schutzausrüstungen bereitzustellen und zu benutzen. Die Korbbrille sollte bei der Gebindereinigung immer getragen werden.Arbeiten an gebrauchten Fässern
Für Arbeiten an gebrauchten Fässern ist eine Betriebsanweisung zu erstellen. Leere Gebinde sind so zu kennzeichnen, dass der frühere Inhalt eindeutig identifiziert werden kann. Zum Ausleuchten von Gebinden dürfen nur elektrische Fassleuchten in explosionsgeschützter Ausführung nach DIN EN 60079-6 mit Kleinspannung (höchstens 50 Volt) verwendet werden. Auch Batterieleuchten müssen explosionsgeschützt sein. Streichhölzer, Kerzen, Feuerzeuge oder anderes offenes Licht dürfen auf keinen Fall verwendet werden.Feuerarbeiten an Fässern
Bei Feuerarbeiten an Fässern und Behältern ist immer eine Prüfung des früheren Inhalts notwendig. Viele angeblich leere Behälter, Fässer, Apparate, Rohrleitungen oder Kanäle enthalten noch Reste. Wenn diese Reststoffe beim Schweißen oder Schneiden durch die Brennerflamme oder den Lichtbogen erhitzt werden, können sie beim Austritt zu Gesundheitsschäden führen oder mit der eingeschlossenen Luft ein zündfähiges Gemisch bilden, das beim Überschreiten der Zündtemperatur explodiert und den Behälter sprengt. Feuerarbeiten müssen unter Aufsicht eines Sachkundigen bzw. einer Befähigten Person ausgeführt werden, die vor Beginn der Arbeiten die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen festlegt.Sicherheitsmaßnahmen bei Feuerarbeiten an Fässern
Vor Aufnahme der Arbeit sind die Fässer- zu öffnen, ohne dass Funken entstehen
- vollständig zu entleeren
- gründlich zu reinigen (zuletzt mit einem nicht brennbaren Stoff)
- mit Wasser, Wasserdampf oder einem inerten Gas (z. B. Stickstoff oder Kohlendioxid) zu füllen.
- das Fass bis zum Überlaufen füllen
- eine kleine Menge (< 5 l) wieder entnehmen (Luftraum unter der Schweißstelle)
- Überlaufrohr einsetzen
- Fass so positionieren, dass sich der Luftraum unter der Schweißstelle befindet (Abbildung).
Quellen
www.arbeit-und-gesundheit.de