Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind Personen, die den Unternehmer beim Arbeitsschutz und der Unfallverhütung unterstützen. Gemäß des § 5 ASiG (Arbeitssicherheitsgesetz) ist der Unternehmer verpflichtet, Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Diese Bestellung muss schriftlich erfolgen. Der Betriebsrat bzw. Personalrat muss dieser Bestellung zustimmen. Bei der schriftlich vorzunehmenden Bestellung muss einerseits die Eingliederung in die betriebliche Hierarchie geregelt werden, andererseits die Festlegung der Einsatzzeiten.

Wie werden Fachkräfte für Arbeitssicherheit eingesetzt?

Die Varianten für den Einsatz von im Unternehmen beschäftigten Fachkräften sind je nach Größe des Unternehmens und der Aufgaben unterschiedlich. So werden Strukturen unterschieden mit
  • mehreren Vollzeitkräften in einer Abteilung oder Gruppe, die arbeitsteilig zusammenwirken
  • einer Vollzeitkraft
  • einer Teilzeitkraft, die neben der Funktion als Fachkraft für Arbeitssicherheit noch andere Aufgaben wahrnimmt.
Insbesondere in Klein- und Mittelbetrieben ist der Einsatz einer eigenen Fachkraft für Arbeitssicherheit nicht immer möglich. In diesen Fällen muss das Unternehmen eine externe sicherheitstechnische Betreuung in Anspruch nehmen. Hier gibt es unterschiedliche Organisationsmodelle und verschiedene Alternativen (Abbildung):
  • die Fachkraft für Arbeitssicherheit aus einem externen Dienst
  • die freiberuflich tätige Fachkraft für Arbeitssicherheit (allein oder in Arbeitsgemeinschaft tätig)
  • eine Fachkraft für Arbeitssicherheit aus einem Großbetrieb, die zusätzlich auf vertraglicher Basis Kleinbetriebe betreut
  • eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, die von mehreren Kleinbetrieben einer Branche engagiert ist (ggf. über die Kreishandwerkerschaft oder eine Innung).
Nach § 5 Abs. 2 des Arbeitssicherheitsgesetzes hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die von ihm bestellten Fachkräfte für Arbeitssicherheit ihre Aufgaben erfüllen. Er hat sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Insbesondere ist er verpflichtet, ihnen, soweit dies für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist, Hilfspersonal, Räume, Einrichtungen, Geräte und Mittel zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören z. B.
  • ausreichende Räumlichkeiten mit zeitgemäßer büroüblicher Ausstattung
  • ausreichende Geräte für die Aufgabenwahrnehmung
  • Vorschriften, Regeln und Normen sowie entsprechende Kommentare
  • Fachliteratur, Fachzeitschriften und Fachinformationen für das Gesamtgebiet des Arbeitsschutzes.

Welche Unterstützung steht einer Fachkraft für Arbeitssicherheit zu?

Neben der Ausstattung muss der Fachkraft für Arbeitssicherheit qualifiziertes Hilfspersonal zur Verfügung stehen. Schließlich hat der Arbeitgeber diesen Fachkräften für Arbeitssicherheit die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche Fortbildung unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange zu ermöglichen. An der generellen Verantwortung des Arbeitgebers im Arbeitsschutz ändert sich durch den Einsatz von Fachkräften für Arbeitssicherheit nichts. Sie wird dadurch weder aufgehoben noch eingeschränkt. Der § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes bringt als grundlegende Aufgabenstellung für die Fachkräfte für Arbeitssicherheit zum Ausdruck, dass sie den Arbeitgeber in allen Fragen der Arbeitssicherheit zu unterstützen haben. Die Unterstützung erstreckt sich auf zwei grundlegende Aufgabenkomplexe: 1. Gestaltung sicherer und gesundheitsgerechter Arbeitssysteme 2. Sicherheits- und Gesundheitsschutzmanagement. Schwerpunkte für Sicherheit und gesundheitsgerechte Gestaltung von Arbeitssystemen können sein:
  • Unterstützung bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen, und zwar der
  • technischen Bedingungen (Maschinen, Verfahren, Arbeitsräume, Arbeitsplätze, Arbeitsstoffe)
  • organisatorischen Bedingungen (Arbeitsaufgaben, Arbeitsablauf, Arbeitsorganisation, Schicht- und Pausenregelungen)
  • sozialen Bedingungen (Kooperation, Kommunikation, Information, Arbeitsklima, Führungsstil).
  • Unterstützung bei der Entwicklung von Qualifikation sowie sicherem und gesundheitsgerechtem Verhalten der Beschäftigten.
  • Entwicklung eines ganzheitlichen Verständnisses für Sicherheit und Gesundheitsschutz, also eine solche Gestaltung der Arbeit, die den Schutz vor Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen sowie auch die Gesundheitsförderung einbezieht
  • Unterstützung der Gestaltung sicherer und gesundheitsgerechter Arbeit in den verschiedenen Stadien der Vorbereitung und Nutzung wie z. B. bei der Planung und Vorbereitung, d. h. bei der
  • Auswahl der Arbeitsmittel (Maschinen, Regale, technische Ausrüstungen usw.) und der Arbeits- und Fertigungsverfahren der
  • Konzipierung oder Umgestaltung von Arbeitsstätten und Arbeitsplätzen, Ausstattungs- und Einrichtungsgegenständen der
  • Auswahl der einzusetzenden Arbeitsstoffe sowie bei der Unterstützung entsprechender Beschaffungsmaßnahmen der
  • Inbetriebnahme von Arbeitsmitteln der unterschiedlichsten Art der
  • Einführung neuer oder weiterentwickelter Verfahren und Abläufe der
  • Nutzung der Arbeitsmittel (Einstellen, Programmieren, Betreiben) der
  • Anwendung der Verfahren der
  • Ausführung verschiedener Tätigkeiten (wie z. B. Einrichten, Benutzen, Transportieren, Umschlagen, Kontrollieren, Überwachen, Instandhalten, Warten) der Demontage, Außerbetriebnahme, bei Abbau und Entsorgung.

Schwerpunkte im Sicherheits- und Gesundheitsschutzmanagement

Die Schwerpunkte im Sicherheits- und Gesundheitsschutzmanagement sind:
  • Unterstützung bei der Entwicklung von Unternehmensleitsätzen und Ähnliches für den Arbeitsschutz
  • Unterstützung zur Integration des Arbeitsschutzes bei der Organisation betrieblicher Führungsprozesse und Entscheidungsabläufe, Kontrollmechanismen usw. - also Einordnung in die betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation
  • Unterstützung bei der Entwicklung des betrieblichen Arbeitsschutzsystems wie
  • Übertragung der Arbeitsschutzpflichten auf die verschiedenen Funktionsträger entsprechend den betrieblichen Bedingungen
  • Einordnung des Arbeitsschutzes in die verschiedenen Unternehmensbereiche
  • Einführung bzw. Weiterentwicklung einer beauftragten Organisation
  • Organisation kooperativer Arbeitsformen.

Systematisches Vorgehen einer Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit soll systematisch vorgehen, d. h. gemäß den folgenden sieben Handlungsschritten (Abbildung):
  • Planungsvorhaben und Konzepte sowie die vorhandenen Bedingungen daraufhin analysieren, ob Unfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen entstehen können, ob alle Möglichkeiten des Schutzes und der Förderung der Gesundheit ausgeschöpft oder noch Defizite vorhanden sind
  • die erkannten Defizite beurteilen hinsichtlich des möglichen Eintritts von Gesundheitsschäden und auch der möglichen Schwere der Schädigung
  • ausgehend von den Defiziten bestimmen, welche Schutzwirkungen gewährleistet bzw. welche Ziele zur zweckmäßigen Förderung der Gesundheit gesetzt werden müssen
  • Lösungsalternativen gemeinsam mit den Kooperationspartnern entwickeln (Abbildung)
  • Auswahl von Lösungen und Entscheidungen über mögliche Maßnahmen fachlich begleiten und Fachkunde einbringen, ggf. für die Verantwortlichen Lösungskonzepte vorbereiten, Sicherheitstechnik, Persönliche Schutzausrüstung und andere Maßnahmen und Konzepte zur Entscheidungsfindung vorschlagen und beurteilen (Lösungen initiieren und beurteilen)
  • die Durchsetzung der Maßnahmen überwachen
  • die Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen überprüfen. Hierzu gehört auch eine kontinuierliche Überwachung der Einhaltung von Schutzmaßnahmen.

Mit wem arbeitet die Fachkraft für Arbeitssicherheit zusammen?

Maßgeblicher Ort der Zusammenarbeit ist der Arbeitsschutzausschuss. Er setzt sich aus dem Arbeitgeber oder einer ihn vertretenden leitenden Führungskraft, dem Betriebsarzt, zwei Vertretern des Betriebsrates/Personalrates, den Sicherheitsbeauftragten, Fachkräften für Arbeitssicherheit, Schwerbehinderten-Vertretern zusammen. Die Zusammensetzung ergibt sich aus dem § 11 des ASiG. Der Arbeitsschutzausschuss hat das Ziel und die Aufgabe der Beratung von Anliegen des Arbeitsschutzes. Er tritt laut Gesetz vierteljährlich zusammen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt sind in diesem Gremium zuständig für die fachgerechte Beratung. Zum Arbeitsschutzausschuss können im Bedarfsfall z. B. Beauftragte zu Spezialgebieten des Arbeitsschutzes wie der Strahlenschutzbeauftragte, Laserschutzbeauftragte oder der Gefahrstoffbeauftragte hinzugezogen werden. Darüber hinaus kann der Betriebsbeauftragte für Abfall, der Störfallbeauftragte oder der Brandschutzbeauftragte mit einbezogen sein.

Was muss eine Fachkraft für Arbeitssicherheit wissen?

Das weit gefächerte Aufgabengebiet des Arbeitsschutzes setzt voraus, dass die Fachkraft für Arbeitssicherheit Generalist ist, der Probleme und mögliche Lösungen aus eigener Erfahrung, aus der Literatur oder aus eigener Fortbildung her kennt. Entsprechend wird von der Fachkraft für Arbeitssicherheit gefordert, dass sie Überblickwissen als breites Grundlagenwissen auf allen Gebieten des Arbeitsschutzes sowie auf benachbarten Gebieten (wie Umweltschutz, Brandschutz, Katastrophenschutz) vorweisen kann. Berühren die an die Fachkraft für Arbeitssicherheit gestellten Fragen ein ihr nicht vertrautes Sachgebiet, muss sie sich als Generalist in kurzer Zeit das notwendige "Know-how" verschaffen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit muss darüber hinaus aber auch Spezialist sein, und zwar für besondere betriebliche Schwerpunkte zu Sicherheit und Gesundheitsschutz, die sich z. B. ergeben aus speziellen Geräten und Anlagen, verwendeten Arbeitsverfahren, verwendeten Stoffen oder in Bereichen mit einem erhöhten Gefährdungspotenzial.

Was erwartet der Unternehmer von der Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Der Unternehmer erwartet von der Fachkraft für Arbeitssicherheit, dass sie mit Sach- und Fachkunde die auftretenden betrieblichen Probleme erkennt, diskutiert und schwerpunktmäßig erfasst. Es werden Ziele und Vorschläge erwartet, die den Unternehmenserfolg positiv beeinflussen. Nützliche persönliche Eigenschaften bzw. Grundhaltungen, um ihren Aufgaben und ihrer Rolle als Fachkraft für Arbeitssicherheit gerecht zu werden, sind z. B. die Bereitschaft und Fähigkeit, helfen zu wollen, vorausschauend zu handeln, neue Erkenntnisse einzubringen, konstruktiv tätig zu sein, aktive Unterstützung anzubieten, überzeugend zu argumentieren, bei Rückschlägen nicht zu resignieren und kooperativ zu sein.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de