Erprobung von Einrichtungen

In diesen Fällen sind auf der Basis einer Gefährdungsbeurteilung technische, organisatorische und personenbezogene Ersatzmaßnahmen zu treffen und auf ihre Wirksamkeit zu prüfen.

Mit diesen Aufgaben sind nur solche Personen zu betrauen, die neben der Fachkunde (z. B. Elektrofachkraft und unterwiesene Person) auch Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit zeigen und die vorgegebenen Maßnahmen gefahrenbezogen durchführen können.

Die Gefahrbereiche sind zu kennzeichnen und erforderlichenfalls abzusperren; gegebenenfalls sind besondere Flucht- und Rettungswege sowie Erste-Hilfe-Maßnahmen vorzusehen. Die Erprobungsarbeiten müssen in einem schriftlichen Arbeitsablaufplan festgelegt und von einer verantwortlichen Person überwacht und koordiniert werden. Es sind besondere Verantwortliche für die Erprobung zu benennen, wenn Umfang und Gefährdung der Erprobung dies erfordern. Im Gefahrbereich dürfen sich nur die für die Durchführung der Erprobung unbedingt erforderlichen Personen aufhalten.

Provisorien bei der Erprobung sind so weit wie möglich zu vermeiden. Vor der Erprobung sind alle erforderlichen Mess-, Sicherheits- und Warneinrichtungen betriebsbereit und funktionsfähig zu machen und zu prüfen.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de