Emissionsschutz

Emissionsschutz ist der Schutz von Mensch und Umwelt vor der Freisetzung schädlicher chemischer und biologischer Stoffe und physikalischen Ausbreitungen wie Lärm, Vibrationen, elektromagnetischen Feldern. Solche Ausbreitungen bezeichnet man als Emissionen.

Welches Ziel hat der Emissionsschutz?

Der Emissionsschutz zielt auf die Begrenzung von Emissionen direkt an der Quelle:

  • Schallschutz direkt an der Maschine bzw. Anlage, Absaugung chemischer Stoffe am Entstehungsort (z. B. beim Schweißen oder bei der Verarbeitung lösemittelhaltiger Produkte)
  • Verwendung staubarmer Verfahren
    (z. B. Einsatz von Pellets statt pulverförmiger Rohstoffe).

Wozu gehört der Emissionsschutz?

Emissionsschutz ist ein wesentliches Element des Arbeitsschutzes insbesondere beim Umgang mit Gefahrstoffen. Können schädliche Emissionen nicht unterbunden werden, kommt es zu einer Immissionsbelastung (Einwirkung), die - soweit sie über den Arbeitsplatz hinausgeht und auf die Allgemeinheit einwirkt - generell im Immissionsschutzrecht geregelt ist.

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Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de