Einzelarbeitsplätze
Grundsätzlich ist es zulässig, dass Personen allein arbeiten. Das Hauptproblem bei Einzelarbeitsplätzen ist die Sicherstellung der Ersten Hilfe bei Unfällen oder akuten Erkrankungen. Es wird umso größer, je höher die Gefährdung ist, und zwar unabhängig davon, ob diese von der Tätigkeit selbst oder von der Umgebung herrührt. Daher ist vorab eine Risikobeurteilung durchzuführen. In den einschlägigen Regelwerken ist darüber hinaus festgelegt, dass bei bestimmten Arbeiten:
- eine besondere Überwachung sicherzustellen ist, wenn sie von einer Person allein ausgeführt werden, oder
- die Ausführung von einer Person allein ausdrücklich untersagt ist.
- Schweißen in engen Räumen
- Befahren von engen Räumen
- Befahren von Silos und Bunkern
- Feuerarbeiten in brand- oder explosionsgefährdeten Bereichen oder an geschlossenen Hohlkörpern
- Arbeiten in Gleisbereichen
- Druckproben und Dichtigkeitsprüfungen an Behältern
- Erprobung von technischen Großanlagen
- Sprengarbeiten
- Arbeiten in gasgefährdeten Bereichen.
- Kontrollgänge anderer Personen in festgelegten Abständen
- telefonische Verbindung mit zeitlich vereinbarten Kontrollanrufen
- Betätigen eines Druckschalters in bestimmten Zeitabständen durch die allein arbeitende Person (Totmannschalter)
- Einsatz von Personensuchgeräten
- Einsatz von Sprechfunkgeräten
- Fernsehüberwachung.
- Feststellung von Art und Anzahl gefährlicher Einzelarbeitsplätze
- Unterscheidung der Einzelarbeitsplätze nach Art der Gefährdung (Tätigkeit, Umgebung)
- Unterscheidung nach ortsfesten und ortsungebundenen sowie zeitweise und ständig eingerichteten Einzelarbeitsplätzen.
- Festlegung der Einzelarbeitsplätze, die mit einfachen Mitteln hinreichend gesichert werden können (z. B. Telefonkontakt, Kontrollgänge)
- Festlegung der Einzelarbeitsplätze, die mit einem automatischen willensunabhängigen Alarmsystem zu sichern sind
- Entscheidung für ein bestimmtes System, das den Anforderungen des Einzelarbeitsplatzes gerecht wird
- Anpassung des ausgewählten Systems an betriebliche Notwendigkeiten (z. B. Ausschaltung technischer Probleme, wie Funkschatten, begrenzte Reichweite usw.)
- Aufstellung eines Maßnahmenkataloges, um im Störfall die Lokalisierung und schnelle Bergung eines Verletzten zu gewährleisten (Wege-, Zeit- und Alarmplan).
Quellen
www.arbeit-und-gesundheit.de