Druckluft
Druckluft wird in vielen Bereichen eingesetzt. Sie dient z. B. zum Antrieb von Druckluftwerkzeugen und Druckluftmotoren. Auch Sandstrahlgebläse und Spritzpistolen werden mit Druckluft betrieben. Druckluft dient weiterhin als Füllmittel für Reifen und zur Sauerstoffanreicherung von Gewässern durch Druckluftblasen.
Die Druckhöhe kann an Druckanzeigern (Manometer) abgelesen werden, die an den Druckbehältern und auch an den in den Arbeitsräumen verlegten Druckluftleitungen angebracht sein müssen. In ortsbeweglichen Stahlflaschen beträgt der Druck bis zu 200 bar. Druckluftanlagen enthalten Druckgeräte mit einem maximal zulässigen Druck von mehr als 0,5 bar und sind überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (für ihren Betrieb gelten die Anforderungen des 2. und 3. Abschnitts). Als technische Regeln sind derzeit die Betriebsvorschriften der Technischen Regelwerke zur Druckbehälterverordnung und das Kapitel 2.11 der BGR 500 "Betreiben von Arbeitsmitteln" heranzuziehen. So ist z. B. bei der Aufstellung von Druckluftanlagen darauf zu achten, dass die Luftansaugstelle des Kompressors so liegt, dass keine brennbaren Dämpfe mit angesaugt werden können.
Bei unsachgemäßer Verwendung von Druckluft können verschiedene Gefährdungsfaktoren auftreten. Unzulässig ist z. B.:
- Herausdrücken brennbarer Flüssigkeiten aus Behältern (Explosionsgefahr)
- Einblasen von Druckluft in dünnwandige Behälter (z. B. aus Blech, Kunststoff, Glas) zum Trocknen oder zur Dichtheitsprüfung (Zerknallgefahr)
- Abblasen verstaubter Kleidung am Körper (Verletzungsgefahr). Schon schwache Druckluft durchdringt die Kleidung und kann beim Abblasen des Rückens in den After eindringen und eine tödliche Darmzerreißung bewirken.
Quellen
www.arbeit-und-gesundheit.de