Chlorungsanlagen
Chlor besitzt eine stark oxidierende Wirkung, die zur Aufbereitung von Wasser genutzt wird. Um eine einwandfreie, seuchenhygienisch unbedenkliche Wasserqualität zu gewährleisten und um eine Desinfektion des Wassers und eine Oxidation schädlicher oder störender Wasserinhaltsstoffe zu erreichen, werden dem Wasser in speziellen verfahrenstechnischen Anlagen (Chlorungsanlagen) Chlor oder oxidierend wirkende Chlorverbindungen zugesetzt. Zu den Chlorungsanlagen zählen Anlagen, bei denen Chlorgas verwendet wird, sowie Chlordioxidanlagen (zur Erzeugung von Chlordioxid) und Elektrolyse-Chlorungsanlagen (zur Erzeugung von Hypochloritlösung). Chlorgasräume sind Räume mit Anlageteilen von Chlorungsanlagen unter Verwendung von Chlorgas und Lagerräume für Chlorbehälter.
Chlorungsanlagen kommen vorwiegend in Bädern bzw. in Wasserwerken zur Aufbereitung von Bade- und Trinkwasser zur Anwendung.
Der Umgang mit den hierbei verwendeten Chemikalien kann, insbesondere bei unsachgemäßer Anwendung, Gesundheitsschäden bei Beschäftigten und Badbesuchern hervorrufen.
Chlorgasräume müssen mit einer wirksamen Wassersprühanlage zum Niederschlagen von austretendem Chlorgas ausgerüstet sein. Chlorungsanlagen müssen gegen den Zutritt Unbefugter gesichert sein, dürfen nur unter Beachtung einer Betriebsanweisung und nur von unterwiesenen Personen betrieben werden. Darüber hinaus muss in bestimmten Fällen, z. B. in der Nähe von Liegewiesen oder Schulpausenhöfen, ein Chlorgaswarngerät mit optischer und akustischer Anzeige installiert sein.
Von den Unfallversicherungsträgern wurden sicherheitstechnische Anforderungen an die Gestaltung, den Betrieb und die Prüfung von Chlorungsanlagen festgelegt. Die geforderten Schutzmaßnahmen zielen vorrangig darauf ab, ein Freiwerden von giftigem Chlorgas zu verhindern. An Chlorungsanlagen, in denen Chlorgas verwendet wird, werden in Bädern besonders strenge Maßstäbe angelegt, da immer wieder schwere Unfälle durch technische Defekte eintreten.
Zum Umfüllen von Chemikalien müssen geeignete Vorrichtungen verwendet werden. Chlorungsanlagen sind regelmäßig zu prüfen. Behälter für Chlor und Chemikalien sind ihrem Inhaltsstoff entsprechend zu kennzeichnen. Je nach den verwendeten Chemikalien sind Chlorungsanlagen entsprechend zu kennzeichnen (Abbildung).
Die Beschäftigten müssen Persönliche Schutzausrüstung tragen, z. B. Atemschutzgeräte
(Abbildung) beim Wechsel von Chlorbehältern.
Quellen