CE-Kennzeichnung

Mit dem Anbringen der CE-Kennzeichnung erklärt ein Hersteller, sein Bevollmächtigter oder ein Importeur, dass das Produkt den Anforderungen aller zutreffenden Binnenmarktrichtlinien entspricht. Der Verkauf solcher Waren in der Europäischen Union darf durch die Behörden nicht verhindert werden, es sei denn, die Marktüberwachungsbehörden stellen fest, dass das Produkt den Vorschriften der Europäischen Gemeinschaft nicht entspricht.

Die CE-Kennzeichnung ist eine gesetzliche Kennzeichnung und dient lediglich als ein "Warenausweis" für die Marktüberwachungsbehörden. Es ist kein Güte- oder Prüfsiegel und darf nicht für Werbezwecke verwendet werden. Eine fehlerhafte Anbringung der Kennzeichnung kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

In einigen Richtlinien ist eine Pflichtprüfung durch eine benannte Prüf- und Zertifizierungsstelle vorgesehen. Der CE-Kennzeichnung kann man allerdings nicht entnehmen, ob eine Prüfung durchgeführt wurde oder nicht. Nur in den Fällen, in denen eine Prüf- und Zertifizierungsstelle eine Überwachung der Produktion vornimmt, ist der CE-Kennzeichnung die vierstellige europäische Kennnummer der benannten Stelle hinzuzufügen.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de