Cadmium
Verwendet wird Cadmium zur Herstellung galvanischer Überzüge sowie als Bestandteil spezieller Akkumulatoren (Nickel-Cadmium-Batterien) und Gleichrichtern; außerdem zum Löten von Aluminium (Blei-Cadmium-Zinn-Lote) und zur Herstellung von Normalelementen (Cd-Quecksilber-Amalgam). Nach Anhang IV der Gefahrstoffverordnung gelten für Cadmium und seine Verbindungen Herstellungs- und Verwendungsverbote.
Gesundheitsgefahren:
Cadmium und seine Verbindungen werden in erster Linie als Partikel über die Lunge aufgenommen. Krebserzeugende Wirkung. Metallgeschmack im Mund. Reizende Wirkung auf die Atemwege und den Verdauungstrakt, Kurzatmigkeit, Reizhusten, allgemeines Schwächegefühl, Kopfschmerzen (besonders in der Stirngegend), toxisches Lungenödem, Atemnot. Lungen- und Nierenschäden möglich.
Wichtige Schutzmaßnahmen:
- Gute Be- und Entlüftung des Arbeitsraumes vorsehen
- Stäube/Partikel absaugen
- Auf größte Sauberkeit am Arbeitsplatz achten
- Gefäße nicht offen stehen lassen
- Bei offenem Hantieren Kontakt und Staubentwicklung unbedingt vermeiden
- Rauchverbot im Arbeitsbereich
- Persönliche Hygiene streng einhalten
- Als Atemschutz Partikelfilter P2 (weiß) verwenden
- Schutzhandschuhe aus Nitril oder Butylkautschuk tragen.
Kennzeichnung:
(verschiedene Cadmiumverbindungen) Gefahrensymbol: T+ (Sehr Giftig), N (Umweltgefährlich).
Hinweise auf besondere Gefahren (R-Sätze):
- R 45 Kann Krebs erzeugen
- R 26 Auch sehr giftig beim Einatmen
- R 48/23/25 Auch giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken
- R 62 Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen
- R 63 Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen
- R 68 Irreversibler Schaden möglich
- R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
Sicherheitsratschläge (S-Sätze):
- S 53 Exposition vermeiden - vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen
- S 45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen)
- S 60 Dieses Produkt und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen
- S 61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen.
Weitere Angaben:
WGK 3: stark wassergefährdend.
Krebserzeugend der Kategorie K2: Stoffe, die als krebserzeugend für den Menschen angesehen werden sollten.
Erbgutverändernd der Kategorie M3: Stoffe, die wegen möglicher erbgutverändernder Wirkung auf den Menschen zur Besorgnis Anlass geben.
Fruchtschädigend (entwicklungsschädigend) der Kategorie R~E3: Stoffe, die wegen möglicher fruchtschädigender (entwicklungsschädigender) Wirkungen beim Menschen zur Besorgnis Anlass geben.
Fortpflanzungsgefährdend der Kategorie R~F3: Stoffe, die wegen möglicher Beeinträchtigung der Fortpflanzungsfähigkeit (Fruchtbarkeit) des Menschen zur Besorgnis Anlass geben.
Quellen