Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) untersteht unmittelbar dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).

Aufgaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin:

  • Unterstützung des Bundesministeriums in allen Fragen des Arbeitsschutzes, einschließlich des medizinischen Arbeitsschutzes. Dabei arbeitet sie eng mit den Arbeitsschutzbehörden der Länder, mit den Unfallversicherungsträgern und mit nationalen und internationalen Institutionen und Personen zusammen, die mit der Arbeitssicherheit, der Arbeitsmedizin, der Ermittlung und Verhinderung von arbeitsbedingten Erkrankungen und der menschengerechten Gestaltung von Arbeitsbedingungen befasst sind.
  • Beobachtung und Analyse der Arbeitssicherheit, der Gesundheitssituation, der Arbeitsbedingungen und der Auswirkungen der Arbeitsbedingungen auf die Gesundheit der Arbeitnehmer in Betrieben und Verwaltungen.
  • Entwicklung von Problemlösungen unter Anwendung sicherheitstechnischer, ergonomischer und sonstiger arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse sowie epidemiologischer und arbeitsmedizinischer Methoden. Die Bundesanstalt forscht hierzu im notwendigen Umfang selbst oder vergibt Forschungsaufträge.
  • Erarbeiten von Beiträgen für die präventive Gestaltung von Arbeitsbedingungen, für die Bekämpfung arbeitsbedingter Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten und für die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen.
  • Auswertung der wissenschaftlichen und praktischen Entwicklungen auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes im In- und Ausland.
  • Förderung der Anwendung gewonnener Erkenntnisse, Grundsätze und Lösungsvorschläge in der Praxis, z. B. durch Veröffentlichungen, Seminare, Mitarbeit bei der Regelsetzung, Förderung der Aus- und Fortbildung.
  • Information der Öffentlichkeit zu Fragen des technischen und medizinischen Arbeitsschutzes.
  • Führung der Anmeldestelle nach dem Chemikaliengesetz sowie der Sekretariate der Sachverständigenausschüsse des Bundesministeriums, Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz, deutsches Zentrum der Internationalen Dokumentationsstelle beim Internationalen Arbeitsamt, WHO-Collaborating-Centre für Arbeitsmedizin.
  • Einrichtung und Betrieb der Deutschen Arbeitsschutzausstellung (DASA) in Dortmund.

Diese Aufgaben erfüllt die Bundesanstalt mit einem Zentralbereich und sechs Fachbereichen.

Fachbereiche der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Fachbereich 1

Der Fachbereich 1 beschäftigt sich mit Strategie und Grundsatzfragen des Arbeitsschutzes.

Fachbereich 2

Das Tätigkeitsfeld des Fachbereiches 2 umfasst Sicherheit und Gesundheit bei Produkten und Verfahren.

Fachbereich 3

Der Fachbereich 3 setzt sich mit allen Fragen des betrieblichen Arbeitsschutzes auseinander.

Fachbereich 4

Der Fachbereich 4 behandelt Sicherheit und Gesundheit bei chemischen und biologischen Arbeitsstoffen.

Fachbereich 5

Der Fachbereich 5 ist zuständig für Chemikalien, insbesondere deren Anmeldung und Zulassung.

Fachbereich 6

Der Fachbereich 6 ist das Informationszentrum der Bundesanstalt.

Standorte der Fachbereiche

Die Fachbereiche der Bundesanstalt für Arbeitsmedizin verteilen sich auf die Standorte: Dortmund, Berlin, Dresden und Chemnitz.

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Dortmund)
Friedrich-Henkel-Weg 1-25
44149 Dortmund

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Berlin)
Nöldnerstraße 40-42
10317 Berlin

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Dresden)
Proschhübelstraße 8
01099 Dresden

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Chemnitz)
Jagdschänkenstraße 33
09117 Chemnitz


Weitere Informationen zum Thema:

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de