Büroarbeitsplätze

Büroarbeitsplätze sind allgemein die Arbeitsplätze in der Verwaltung. Arbeitsmittel bei Büroarbeitsplätzen sind z. B. Bürotische, Stühle, Büromaschinen und in zunehmendem Maß Bildschirmgeräte; viele Büroarbeitsplätze sind heute Bildschirmarbeitsplätze. Zur Arbeitsumgebung zählen z. B. Beleuchtung und Klimafaktoren.

Büroarbeit ist nicht frei von Unfall- und Gesundheitsgefahren, wenn sicherheitstechnische und ergonomische Regeln außer Acht gelassen werden. Neben mechanischen Gefährdungen und Mängeln in der Ergonomie können in Büros vielfältige Belastungen durch die Arbeitsumgebung auftreten. Einflussfaktoren sind z. B.:

  • physikalische Einflüsse wie Zugluft oder Lärm
  • chemische Einflüsse wie Stäube und Gase
  • biologische Einflüsse durch Mikroorganismen und Viren aus Klimaanlagen
  • psychosoziale Belastungen, z. B. durch Stress oder Mobbing.

Erfahrungen zeigen, dass bei Klagen der Beschäftigten, z. B. über Kopfschmerzen, Rückenschmerzen (Abbildung), Überforderung, Nervosität, Magenbeschwerden oder Erschöpfung, oft keine monokausalen Ursache-Wirkungs-Prinzipien vorliegen, sondern eine Kombination von Einflussfaktoren verantwortlich ist.

Grundanforderungen an Büroarbeitsplätze

Büroarbeitsplätze haben bestimmte Grundanforderungen hinsichtlich ihrer Abmessungen zu erfüllen. DIN 4543 regelt z. B. die Flächen für die Aufstellung und Benutzung von Büromöbeln. Die gesamte Fläche eines Büroarbeitsplatzes, einschließlich der üblichen Möblierung und Verkehrsflächen, soll mindestens 8 bis 10 m² betragen, in Großraumbüros 12 bis 15 m².

Benutzerflächen von Büroarbeitsplätzen

Die Benutzerfläche des einzelnen Arbeitsplatzes soll eine Tiefe von 1 m haben. Dabei muss der Flächenbedarf (Abbildung) der Auszüge von Schränken und Tischen berücksichtigt werden. Außer dem Stuhl des Benutzers dürfen hier keine weiteren Gegenstände stehen. Benutzerflächen benachbarter Arbeitsplätze, die gleichzeitig genutzt werden, dürfen sich nicht überlagern, damit es z. B. nicht zu Zusammenstößen der Bürostühle kommt.

Der Verbindungsgang, den der Beschäftigte zu seinem ständigen Arbeitsplatz zurücklegt, muss mindestens 60 cm breit sein. Die Gehwegbreite (Abbildung) für den Gehverkehr ist abhängig von der Zahl der Personen, die den Weg benutzen.

Arbeitsflächen (Schreibtischfläche, Ablagefläche) sollen mindestens 160 cm breit und 80 cm tief sein. Wenn größere Bildschirme aufgestellt werden, reicht diese Tiefe allerdings nicht aus, um einen ausreichenden Sehabstand von 45 bis 60 cm zu gewährleisten.

Tische und Stühle müssen so gestaltet sein, dass Zwangshaltungen vermieden werden. Nicht verstellbare Schreibtische sollen zwischen 72 cm und 75 cm hoch sein, Schreibmaschinentische 65 cm hoch. Bei Bürotischen darf die Beinraumbreite 58 cm und die Beinraumtiefe 60 cm (12 cm über dem Fußboden gemessen) nicht unterschreiten.

Generell gilt: Schreibtische, Schreibmaschinentische und auch Schränke müssen standsicher sein, auch wenn die Schubladen aufgezogen sind. Schubladen dürfen nicht herausfallen können. Ecken und Kanten der Tische müssen abgerundet sein.

Büroarbeitsplätze und Bürostühle

Ergonomisch gestaltete Bürostühle (Abbildung) sind Drehstühle, die fünf Rollen haben müssen. Wichtig ist, dass sie in der Höhe verstellbar sind und eine bewegliche Rückenlehne haben. Der Benutzer muss seinen Bürostuhl so einstellen können, dass er eine ermüdungsfreie Sitzhaltung einnehmen kann. Dies ist im Allgemeinen der Fall, wenn Sitzhöhe, Sitzfläche und Rückenstütze nach folgenden Regeln eingestellt werden:

  • Ober- und Unterschenkel sollen bei aufgestellten Füßen einen Winkel von 90° oder mehr bilden.
  • Die gesamte Sitzfläche soll genutzt werden.
  • Die Sitztiefe ist so einzustellen, dass zwischen Kniekehle und Sitzflächenvorderkante eine Handbreit Luft bleibt.
  • Die Rückenstützen-Oberkante soll bis zur Mitte des Schulterblattes reichen.
  • Die Rückenstützenwölbung (Lendenwirbelstütze) soll die Wirbelsäule an deren tiefster Einbuchtung abstützen.

Der Sitz und die bewegliche Rückenstütze ermöglichen dem Benutzer ein dynamisches Sitzen, d. h. einen Wechsel der Sitzposition: mal vorgeneigt, mal aufrecht, mal zurückgelehnt. Auf diese Weise wird eine statische Belastung der Wirbelsäule vermieden.

Bei kleinen Personen ist eine Fußstütze erforderlich, wenn die richtige Sitzhaltung nur mit Hilfe des Bürostuhls nicht erreicht wird. Fußstützen müssen so beschaffen sein, dass die Füße ganzflächig aufgesetzt werden können. Sind Fußsteuerungen, z. B. für Diktiergeräte, vorhanden, müssen sie möglichst flächenbündig und unverrückbar in die Fußstütze eingepasst sein.

Kniehocker sind zur Dauerbenutzung abzulehnen, da sie bei längerem Einsatz zu Durchblutungsstörungen der Unterschenkel und der Füße sowie zu erheblichen Beanspruchungen der Kniegelenke führen.

Raumklima von Büroarbeitsplätzen

Das Raumklima soll den physiologischen Bedürfnissen des Menschen entsprechen; d. h. die Raumtemperatur sollte bei 21 °C bis 22 °C liegen, die relative Luftfeuchte bei 50-65 %. Es darf keine Zugluft herrschen.

Als Beleuchtungsstärke sind mindestens 500 Lux, in Großraumbüros 750 Lux notwendig. Bei besonderen Anforderungen an die Sehleistung, z. B. beim Zeichnen, sind bis zu 1200 Lux erforderlich. Die Beleuchtung soll blendfrei sein.

Lärm stört, vermindert die Konzentrationsfähigkeit und kann im schlimmsten Fall zu Gesundheitsschäden führen. Der Schallpegel ist daher so niedrig wie möglich zu halten. Bei überwiegend geistiger Tätigkeit soll der Beurteilungspegel maximal 55 dB(A) betragen; bei einfachen oder überwiegend mechanisierten Büroarbeiten maximal 70 dB(A). Das kann durch den Einsatz lärmarmer Arbeitsmittel oder durch die räumliche Trennung von Arbeitsplätzen und Lärmquellen erreicht werden. Offene Büroräumen und Großraumbüros stellen besondere Anforderungen an die Akustik. Akustikdecken sowie akustisch wirksame Wandpaneele, Möbelprogramme und Raumgliederungen können gegenseitige Störungen durch Lärm vermindern, ohne die erwünschte Kommunikation zu behindern.

In jedem Bürogebäude müssen gebrauchsfähige Feuerlöscher vorhanden sein. Für Büros sind vor allem tragbare Wasser- oder Pulverlöscher geeignet. Im EDV-Bereich sollten tragbare Kohlendioxid-Löscher verwendet werden, um Beschädigungen der Geräte durch Löschmittel zu vermeiden.

Elektrische Betriebsmittel von Büroarbeitsplätzen

Elektrische Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden. Bei Arbeitsschluss sind sie, soweit möglich, abzuschalten; Stecker von Heiz-, Koch- und Wärmegeräten sollten aus der Steckdose gezogen werden.

Kopiergeräte und Drucker, Schneide- und Falzgeräte sowie vergleichbare Büromaschinen und -geräte sollten möglichst zentral und gut erreichbar in gesonderten Räumen aufgestellt sein. Stehen diese Geräte dennoch direkt an den Arbeitsplätzen, sollte auf ihre Lärm- und Wärmeentwicklung geachtet werden. Einige Kopiergeräte und Drucker erzeugen verfahrensbedingt, insbesondere im Dauerbetrieb, auch geringe Mengen Ozon. Deshalb sind je nach Umfang der Belastungen Lärmdämpfungs- und Lüftungsmaßnahmen erforderlich. Der Tonerstaub von Kopiergeräten und Druckern kann Gefahrstoffe enthalten, ebenso Kontaktpapiere, Grafikfarben und viele andere im Büro verwendete Materialien. Für Lagerung und Verwendung von Gefahrstoffen sind die vom Unternehmer erstellten Betriebsanweisungen zu befolgen. Vorsicht ist beim Wechseln der Tonerkartuschen geboten. Sie dürfen nur nach der Anweisung des Herstellers komplett ausgetauscht und nicht gewaltsam geöffnet werden. Falls dennoch Tonerstaub austritt, ist das Pulver ohne Aufwirbeln von Staub mit einem feuchten Wischtuch aufzunehmen und in einen staubdichten Plastikbeutel zu geben. Dabei sind Handschuhe zu benutzen. Anschließend sind der Tonerstaub, das Wischtuch und die Handschuhe sachgerecht zu entsorgen.

Gegen einseitige Belastungen, z. B. durch ständiges Sitzen, helfen kurze Bewegungspausen während der Arbeit. Zum Ausgleich arbeitsspezifischer Belastungen wird zweimal täglich einige Minuten Fitnesstraining empfohlen, bei dem verkrampfte Nackenpartien gelockert werden können. Bewegungsübungen aktivieren den Blutkreislauf und verbessern die Sauerstoffversorgung der Muskeln und Organe. Ermüdungserscheinungen werden vermieden und die Konzentrationsfähigkeit steigt. Bewegungspausen ersetzen allerdings keine ergonomisch gestalteten Arbeitsplätze.

Es wird empfohlen, auch darüber hinaus für ausreichende Bewegung zu sorgen. Günstig sind insbesondere Mischarbeiten, bei denen sich unterschiedliche Tätigkeiten abwechseln, damit es nicht zu andauernden einseitigen Belastungen kommt. Zwischendurch können Arbeiten auch im Stehen erledigt werden. Für Lesephasen können Stehpulte zweckmäßig sein. Auch ist es günstig, wenn z. B. Telefongespräche, kurze Besprechungen oder Ablagearbeiten im Stehen ausgeführt werden.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de