Bohrmaschinen

Bei manuellen Bohrmaschinen wird die Axialbewegung des spanenden Werkzeugs durch Betätigung eines Handrads oder Hebels gesteuert. Automatische Bohrmaschinen können programmierte Bohroperationen an mehreren Positionen ausführen. Elektrische Handbohrmaschinen gehören zu den Elektrowerkzeugen, auch wenn sie stationär in einer Arbeitseinrichtung betrieben werden.

Von Bohrmaschinen gehen viele Gefährdungen aus. Besonders wichtig ist der Schutz vor Kontakt mit dem schnell drehenden Schneidwerkzeug. Besonders gefährlich sind die Bereiche von Bohrspindel, Bohrer und Werkstück:

  • Spannvorrichtungen für die Werkzeuge (z. B. Bohrer, Senker) müssen rundlaufend sein und dürfen keine vorstehenden Teile aufweisen, z. B. Schrauben oder Stifte.
  • Werkstücke müssen gegen Mitreißen gesichert werden, z. B. durch Festspannen in Maschinenschraubstöcken oder durch Anschläge. Empfehlenswert sind Schnellspannvorrichtungen.
  • Zum Entfernen der Bohrspäne müssen geeignete Hilfsmittel bereitgestellt und benutzt werden. Das Entfernen der Späne mit den Händen ist nicht zulässig. Bewährt haben sich Handfeger oder Spänehaken ohne Ringösen mit Handschutzteller.

Unfälle mit Bohrmaschinen ereignen sich häufig dadurch, dass Handschuhe, Kleidungsstücke und Haare von Bohrern erfasst werden. Werkzeug- und Werkstückwechsel, scharfe Kanten und Grate an den Werkstücken oder Bohrspäne können zu Schnittwunden und Augenverletzungen führen. Außerdem können Splitter in die Haut eindringen. Gelegentlich werden Handbohrmaschinen zur Führung in einen Bohrständer eingespannt, der auf der Unterlage standsicher festgeschraubt ist. Das eingespannte Elektrowerkzeug darf sich durch sein Gewicht nicht in Vorschubrichtung bewegen, die Rückstellfedern dürfen nicht überdimensioniert sein.

Schutzvorrichtungen im Bereich der Spindel und über dem Bohrer können vor allem bei Serienbohrarbeiten dafür sorgen, dass der Bohrer nur beim Bohrvorgang selbst den schützenden Bereich verlässt. Im Leerlauf sind Spindel und Bohrer nicht zugänglich. Diese Schutzvorrichtungen sollten teleskopartig einstellbar sein. Bei Einzelbohrarbeiten müssen Schutzmöglichkeiten von Fall zu Fall geprüft werden. Vor dem 1. Januar 1995 gebaute Maschinen müssen mindestens den Beschaffenheitsanforderungen des Anhangs I der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) entsprechen. Darüber hinaus müssen CE-Maschinen dem Anhang I der Maschinenrichtlinie in Verbindung mit EN-Normen entsprechen. Weitere staatliche Vorschriften und Berufsgenossenschaftliche Regeln sind zu beachten, z. B. die Betriebssicherheitsverordnung und die BGR 500 "Betreiben von Arbeitsmitteln".

Schalteinrichtungen von Bohrmaschinen müssen eindeutig gekennzeichnet und vom Standplatz des Bedieners leicht erreichbar sein. Sie müssen gefahrlos betätigt werden können und eine sinnvolle Zuordnung von Stelleinrichtungen besitzen. Dazu gehört auch eine Not-Halt-Schalteinrichtung. Gefahrstellen (Abbildung) wie Quetsch- und Scherstellen sind zu vermeiden bzw. zu sichern. Dies gilt z. B. für die Verkleidung von Keilriemen und Zahnrädern des Antriebs .

Bei der Benutzung von Bohrmaschinen sind Persönliche Schutzausrüstungen erforderlich:

  • Augenschutz: Schutzbrillen oder Vollsichtschirme gegen heiße Späne, wegfliegende Bohrer- oder Werkstückbruchstücke, Splitter; Staub, Sand und Späne
  • Kopfschutz: Haarnetze oder Mützen sind gegen Haarausriss zu tragen
  • Schutzkleidung: ein Maschinenschutzanzug verhindert Unfälle durch Erfasstwerden der Kleidung. Besonders gefährlich sind Kleidungsstücke wie Strickpullover, weite Hemden und Jacken oder Hosenträger.
  • Fußschutz: bei Gefahr für die Füße durch Späne oder schwere Werkstücke muss geeigneter Fußschutz getragen werden.

Handschuhe sind bei Bohrarbeiten jedoch nicht zulässig, außer bei Vollverkleidung des Gefahr- und Wirkbereichs von Spindel und Bohrer. Die Verletzungsgefahr durch Erfasstwerden ist viel größer als z. B. die Gefahr von Schnittverletzungen. Die erforderlichen Schutzmaßnahmen und die vorgeschriebenen Prüfungen der Bohrmaschine sind vom Unternehmer in einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln.

Lärm beim Bohren entsteht z. B. durch Getriebe/Antriebe, Lüfter oder Schneidgeräusche. Vibrationen im Hand-Arm-System können durch konstruktive Gestaltung der Schlagmechanik wie Federschlagwerke, pneumatische Schlagwerke und schwingungsdämpfende Griffgestaltung gemindert werden.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de