Bockgerüste

Die Gerüstböcke sind sicher aufzustellen (waagerechter, tragfähiger Untergrund). Bei Belaghöhen von mehr als 2,00 m müssen Seitenschutz und Verstrebungen angebracht werden. Die Bemessung der Beläge erfolgt nach Tabellen entsprechend DIN 4420 "Arbeits- und Schutzgerüste". Unterschieden wird zwischen Belägen auf zwei Böcken (Einfeldträger) und durchlaufenden auf mehreren Böcken (Mehrfeldträger) (Abbildung). Die Sicherheitsregeln enthalten entsprechende Berechnungsbeispiele. Bockgerüste dürfen nur mit einer Belagebene versehen sein.

Höhenverstellbare Gerüstböcke müssen mit unverlierbaren Absteckern versehen sein sowie Ausziehbegrenzungen aufweisen. Verstelleinrichtungen für höhenverstellbare Gerüstböcke, die unter Last verstellt werden können, müssen der UVV "Winden, Hub- und Zuggeräte" entsprechen.

Zugänge zu Belägen mit mehr als 1,00 m Höhe müssen aus Leitern oder Treppen bestehen. Bei nicht verstrebten Bockgerüsten müssen die Leitern rechtwinkelig zur Längsrichtung des Belags aufgestellt werden. Für serienmäßig hergestellte Bockgerüste (mindestens für Böcke mit mehr als 1,97 m Höhe) muss eine Aufbau- und Verwendungsanleitung vorhanden sein und angewendet werden. Für Auf-, Um- und Abbau, Durchführung der Arbeiten, Verwendung, Benutzung, Kennzeichnung und Prüfung der Bockgerüste gelten die allgemeinen Bestimmungen für Gerüste.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de