Blei und Bleiverbindungen

Gesundheitsgefahren:

Die Aufnahme von Blei und seinen anorganischen Verbindungen erfolgt am Arbeitsplatz fast ausschließlich durch Inhalation von Bleipartikeln. Blei reichert sich im Körper an. Schweregrad und Symptomatik einer chronischen Vergiftung hängen von der Höhe und Dauer der Bleibelastung ab. Uncharakteristische Allgemeinbeschwerden: Wirkung auf das Blut- und Nervensystem, zunehmende Appetitlosigkeit und Ekelanfälligkeit, Darmkoliken, Gewichtsabnahme, Gelenk- und Gliederschmerzen, Nierenschäden, Gleichgewichtsstörungen, hartnäckige Kopfschmerzen, Angstzustände, Halluzinationen, Krampfanfälle und Sehstörungen.

Wichtige Schutzmaßnahmen:

  • Auf größte Sauberkeit am Arbeitsplatz unbedingt achten
  • Bei offenem Hantieren jeglichen Kontakt und Staubentwicklung unbedingt vermeiden
  • Staubdichte Schutzkleidung tragen
  • Rauchverbot im Arbeitsbereich
  • Persönliche Hygiene streng einhalten
  • Als Atemschutz Partikelfilter P2 (weiß) verwenden
  • Schutzhandschuhe aus Polychloropren, Nitrilkautschuk, Butylkautschuk tragen.

Kennzeichnung :

Gefahrensymbole: T (Giftig), N (Umweltgefährlich).

Hinweise auf besondere Gefahren (R-Sätze):

  • R 61 Kann das Kind im Mutterleib schädigen
  • R 62 Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen
  • R 20/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken
  • R 33 Gefahr kumulativer Wirkungen
  • R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.

Sicherheitsratschläge (S-Sätze):

  • S 53 Exposition vermeiden - vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen
  • S 45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich dieses Etikett vorzeigen)
  • S 60 Dieser Stoff und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen
  • S 61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen.

Weitere Angaben:

Verbindlicher Arbeitsplatzgrenzwert der Europäischen Gemeinschaft: 0,15 mg/m^3.

Fruchtschädigend (entwicklungsschädigend) der Kategorie R~E1: Stoffe, die beim Menschen bekanntermaßen fruchtschädigend (entwicklungsschädigend) wirken.

Fortpflanzungsgefährdend der Kategorie R~F3: Stoffe, die wegen möglicher Beeinträchtigung der Fortpflanzungsfähigkeit (Fruchtbarkeit) des Menschen zur Besorgnis Anlass geben.

Biologischer Grenzwert (TRGS 903) für Frauen unter 45 Jahren: 300 mg/l Vollblut; sonst: 400 mg/l Vollblut.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de