Benzol

Benzol ist ein farbloser aromatischer Kohlenwasserstoff, der in Wasser unlöslich und leicht entzündlich ist. Benzol ist der Grundkörper der aromatischen Verbindungen für viele organische Synthesen. In Testbenzinen und anderen Kohlenwasserstoffen, z. B. in Lacken oder Holzschutzmitteln, ist Benzol nur als technische Verunreinigung enthalten.

Chemische Formel: C~6H~6. Synonyme: Phenylwasserstoff, Krystallbenzol, Benzen.

Nach Anhang IV der Gefahrstoffverordnung gelten für Benzol Herstellungs- und Verwendungsverbote.

Welche Gesundheitsgefahren von Benzol gibt es?

Benzol wird sowohl durch Inhalation als auch durch die Haut aufgenommen. Krebserzeugende und erbgutverändernde Wirkung. Es besitzt zentraldepressorische Wirkungen und reizt die Haut und Schleimhäute. Hohe Konzentrationen erzeugen Schwindel, Schweißausbrüche, Herzflattern, Erbrechen, Krämpfe, lichtstarre Pupillen und Lähmungen sowie Leber-, Nieren- und Knochenmarkschäden.

Welche Schutzmaßnahmen gibt es bei Benzol?

  • Sehr gute Be- und Entlüftung des Arbeitsraumes vorsehen
  • Dämpfe absaugen
  • Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden
  • Das Dampf-Luft-Gemisch ist explosionsfähig. Ex-Schutz beachten
  • Rauch- und Schweißverbot im Arbeitsraum
  • Persönliche Hygiene streng einhalten
  • Korbbrillen sind bei allen Arbeiten zu tragen, bei denen mit einer Gefährdung der Augen zu rechnen ist, z. B. beim Abfüllen und Beseitigen von Störungen
  • Als Atemschutz Gasfilter A (braun) verwenden
  • Schutzhandschuhe aus Fluorkautschuk tragen.

Wie ist Benzol gekennzeichnet?

Gefahrensymbol: T (Giftig), F (Leichtentzündlich).

Hinweise auf besondere Gefahren (R-Sätze):

  • R 45 Kann Krebs erzeugen
  • R 46 Kann vererbbare Schäden verursachen
  • R 11 Leichtentzündlich
  • R 36/38 Reizt die Augen und die Haut
  • R 48/23/24/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken
  • R 65 Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen.

Sicherheitsratschläge (S-Sätze):

  • S 53 Exposition vermeiden - vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen
  • S 45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen).

Weitere Angaben:

Flüssigkeit mit einem Flammpunkt < 21 °C, die sich (oder brennbare, flüssige Bestandteile) bei 15 °C nicht in jedem beliebigen Verhältnis in Wasser löst (vormals Kategorie A I der VbF).

WGK 3: stark wassergefährdend.

Verbindlicher Arbeitsplatzgrenzwert der Europäischen Gemeinschaft: 3,25 mg/m^3 bzw. 1 ml/m^3.

Krebserzeugend der Kategorie K1: Stoffe, die beim Menschen bekanntermaßen krebserzeugend wirken.

Erbgutverändernd der Kategorie M2: Stoffe, die als erbgutverändernd für den Menschen angesehen werden sollten.

H: Gefahr der Hautresorption.


Weitere Informationen finden Sie hier:

Arbeitsschutz

Arbeitssicherheit

Management gefährlicher Stoffe

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de