Begünstigende Bedingungen
Begünstigende Bedingungen sind zufällige, nicht voraussehbare Konstellationen im Moment oder Verlauf der Entstehung des Gesundheitsschadens und können deshalb nicht in die Gefährdungsbeurteilung einbezogen werden (Abbildung). Sie führen zur Erhöhung der Eintrittswahrscheinlichkeit eines Gesundheitsschadens und somit zum Wirksamwerden der Gefahr.
Begünstigende Bedingungen werden erst durch ihr Wirksamwerden offensichtlich (z. B. Störungen, Ausfälle, momentane individuelle physische oder psychische Leistungseinschränkungen). Erst danach können begünstigende Bedingungen analysiert und in nachfolgenden Gefährdungsbeurteilungen berücksichtigt werden. Begünstigende (nicht voraussehbare) Bedingungen werden damit zu Gefahr bringenden (voraussehbaren) Bedingungen. Dieser Prozess wird maßgeblich beeinflusst vom vorhandenen Wissen, von Erfahrungen und vom Engagement der Beteiligten.
Quellen